*Alina & Enya* hat geschrieben:
Wir wurden schon des öfteren an gemeckert, wenn unsere Hunde auf den Wiesen laufen. Aber die meisten Wiesen hier gehören den Bauern hier, wenn die es nicht wollen können sie uns ja auch ansprechen.
Hat jetzt nicht mal direkt etwas mit den Besitzverhältnissen zu tun, sondern auch mit Wildschutz/Jagdschutz.
Zitat:
Nun meine Frage, was dürfen Jäger alles?
Das kommt drauf an. Sofern ein Jäger Jagdschutzberechtigt ist und noch weitere Voraussetzungen erfüllt, kann er sogar Gehilfe der Staatsanwaltschaft sein. Die meisten sind es aber nicht;-).
Er kann wie jeder andere auch, Hundehalter dazu anhalten sich an die entsprechenden Gesetzte und Verordnungen zu halten und vom Jedermansrecht Gebrauch machen. Wie Leinenzwang, Wegepflicht, Einhaltung der Schutzzonen. Das kommt immer darauf an welche Rechtslage vor Ort und im Bundesland vorherrscht. Darüber hinaus kann er auch bei Störung der Jagd tätig werden. Der Jagdschutzberechtigte Jäger darf auch einen Hund erschießen, evtl auch von ihm Beauftragte (je nach Rechtslage/Bundesland) Als Schadenersatzpflichtiger Jagdausübungsberechtigter auch seine Interessen waren und die Interessen des Grundeigentümers.
Um es kurz zu fassen, der "Handelsübliche" Jäger darf erst mal ausser Meckern und Anzeigen nicht viel machen. Er darf evtl. wie jeder andere auch, und da muss man aber abwägen, eine Person vorübergehend Festhalten. Er darf aber weder die Ausweise kontrollieren oder Taschen durchsuchen.
Weil es gerade so schön passt.
Vor kurzem erst getwitter.
http://www.ljv-rlp.de/PI_Bitte_nicht_hetzen.pdfelke hat geschrieben:
Mir schon. Einfach, wenn dort seitens Landesforstgesetz, bzw. Gemeinde Leinenpflicht ist.
Ergänzend hierzu auch im Jagdrecht. In den einem oder anderen Bundesland ist dazu auch was im Jagdrecht verankert. Ansonsten hat, glaube, jedes Landesjagdgesetz entsprechen Passagen zum Jagdschutz verankert. Darüber hinaus regelt das eine oder andere Jagdrecht sogar das Betreten abseits der Wege nach Uhrzeiten etc.
Secunda hat geschrieben:
Ich frag mal so: Weshalb könnte er euch denn anzeigen? Mir fällt da jetzt nix ein. Andreas?
Gründe kann man finden. Reicht in NRW schon, wenn der Hund im Wald nicht angeleint den Weg verlässt, sich nicht im Einwirkungsbereich des Hundehaltes befindet, oder unbeaufsichtigt umherläuft, Wild aufsucht oder nachstellt. Gerade der letzte Punkt ist da besonders interessant weil es schwer ist die Sachlage deutlich zu klären. Da kann es schnell mal eine Owi geben.
