Jetzt muss ich mich korrigieren.
Zitat:
Am 12. April 2001 erließ der Deutsche Bundestag ein „Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde“, das zum einen die Einfuhr, zum anderen die Zucht von Hunden der Rassen American Pit Bull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen verbot.
Das Bundesverfassungsgericht entschied am 16. März 2004 über eine gegen dieses Gesetz gerichtete Verfassungsklage. Es erklärte das Importverbot für mit dem Grundgesetz vereinbar. Dagegen verstoße die Regelung zum Zuchtverbot gegen das Grundgesetz, weil es sich nicht um eine tierschutzrechtliche, sondern um eine der Gefahrenabwehr dienende Regelung handele, für die die Gesetzgebungskompetenz nicht beim Bund, sondern bei den Ländern liege.[49] Artikel 1 des Gesetzes ist als Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland weiterhin in Kraft.
Quelle: Wiki
Fazit ein Zuchtverbot Republik weit ist unzulässig, sondern liegt in der Kompetenz der B- Ländern.