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 Betreff des Beitrags: Gewerbsmäßige Hundezucht
BeitragVerfasst: 15.02.2012 16:24 
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Polizeihund
Polizeihund

Registriert: 30.07.2007 16:37
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Ich hab letztens von einem Züchter gehört, dass man keine Hundesteuern zahlen muss, wenn man die Zucht als Gewerbe anmeldet.
Im Netz finde ich irgendwie nicht das Richtige dazu. Weiß hier jemand was genaueres?


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 Betreff des Beitrags: Re: Gewerbsmäßige Hundezucht
BeitragVerfasst: 15.02.2012 16:37 
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Rettungshund
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Registriert: 26.05.2010 19:43
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Du findest eigentlich sofort genaues im Netz. Den bundeseinheitlichen Gesetzestext auch. Da kannst Du ja nochmal nachschlagen.

*„Die Hundesteuer ist eine Abgabe, die das Halten von Hunden zu privaten Zwecken im Gemeindegebiet besteuert. Für gewerblich gehaltene Hunde (z.B. zwecks Hundezucht oder Hundehandel) darf keine Hundesteuer erhoben werden, da die Gesetzgebungskompetenz der Länder nach Art. 105 Abs. 2a GG (örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern) nur eine Steuer für das Halten von Hunden durch natürliche Personen zu privaten Zwecken abdeckt.“ ...

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 Betreff des Beitrags: Re: Gewerbsmäßige Hundezucht
BeitragVerfasst: 15.02.2012 16:43 
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Polizeihund
Polizeihund

Registriert: 30.07.2007 16:37
Beiträge: 1894
danke.
dann bin ich zu blöd zum suchen :zwink:

müssen dann trotzdem alle hunde beim steueramt angemeldet werden oder entfällt das?
Ich überleg grad, das Ganze doch anzumelden, auch wenn ich zur Zeit keine Zuchthündin hab (beide noch zu jung).
Hat jemand hier aus dem Forum das angemeldet? Was muss man da alles machen?


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 Betreff des Beitrags: Re: Gewerbsmäßige Hundezucht
BeitragVerfasst: 15.02.2012 18:51 
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Rettungshund
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Registriert: 26.05.2010 19:43
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Mina hat geschrieben:
müssen dann trotzdem alle hunde beim steueramt angemeldet werden oder entfällt das?


Du meldest ja ein Gewerbe an, aus dem Gewerbesteuer gezogen werden könnte. Allerdings richtet die sich doch wahrscheinlich nach Höhe der Einnahmen - die ja kaum so hoch sein werden - als nach Anzahl der Hunde, die doch variiert. Dann müsstest Du ja jeden Welpen anmelden, solange er noch in Deinem Besitz ist. Das kann das Finanzamt ja nicht interessieren. Da geht es um Einnahmen und Abgaben.

Aber vom Gewerbe habe ich natürlich keine Ahnung. Wünsche Dir viele Antworten..........

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 Betreff des Beitrags: Re: Gewerbsmäßige Hundezucht
BeitragVerfasst: 15.02.2012 19:22 
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Lese hierzu auch §11 Tierschutzgesetz.


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 Betreff des Beitrags: Re: Gewerbsmäßige Hundezucht
BeitragVerfasst: 15.02.2012 19:59 
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Rettungshund
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Registriert: 26.05.2010 19:43
Beiträge: 1693
Wohnort: Düsseldorf
Andreas hat geschrieben:
Lese hierzu auch §11 Tierschutzgesetz.


:-?
Ich dachte, die Zucht besteht schon auf seriöser Grundlage ?

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 Betreff des Beitrags: Re: Gewerbsmäßige Hundezucht
BeitragVerfasst: 15.02.2012 20:30 
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Polizeihund
Polizeihund

Registriert: 30.07.2007 16:37
Beiträge: 1894
Ja, so ganz schlau bin ich daraus auch nicht geworden :D

Fähigkeiten, Wissen, Örtlichkeit etc. ist ja alles vorhanden.
Die Ausgaben sind bei weitem größer als die Einnahmen, da es ja eigentlich nur Hobby ist.
Zwingerabnahme vom Verein erfolgte auch erst vor kurzem wieder.
Das einzige Problem wäre, dass ich bisher über den Zwingernamen meiner Ma gezüchtet habe und keinen eigenen habe.


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 Betreff des Beitrags: Re: Gewerbsmäßige Hundezucht
BeitragVerfasst: 15.02.2012 20:39 
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Der VDH hat aufgrund der 3 Hündinnen-Regelung seinen Mitglieder erlaubt ein Gewerbe anzumelden, das war früher nicht möglich. Er hat Gewerbe und Gewerbemäßig quasi neu definiert um den „Anschein“ der Hobbyzucht resp. die Distanzierung zu gewerblichen Hundezüchter zu wahren.
Bei §11 geht es darum, dass der Gesetzgeber hier nicht mehr unterscheidet zwischen einem „kleinen“ Züchter oder einer „Fabrik“.
Er fordert eine Sachkunde ein und es bedarf der Genehmigung der Behörde. Wo also früher der Verein zuständig war, kommt jetzt eben noch eine Behörde dazu.
Soweit ich weiss schauen die sich die Zuchtstätte usw. noch mal genau an und schwätze paar Wörtchen.

Wie es jetzt genau mit dem Nachweis der Sachkunde ausschaut, erfragst du besser bei deiner zuständigen Behörde.
Was unter Umständen passieren kann, das hängt von der Wohngegend ab, kann dir das Gewerbe an diesem Ort untersagt werden. Da würde ich also auch mal vorher anfragen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Gewerbsmäßige Hundezucht
BeitragVerfasst: 15.02.2012 21:54 
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Polizeihund
Polizeihund

Registriert: 30.07.2007 16:37
Beiträge: 1894
Ok, danke.

Hier draußen ist Ackerland, da dürfte eigentlich nichts dagegen sprechen.
Ich will mich damit nur rundum absichern, da ich anscheinend noch mehr nette Leute kenne, als ich bisher dachte :dozey:
Laut Behörde gibts hier nichts zu beanstanden. Ok, dann frag ich am besten mal noch vor Ort nach.


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 Betreff des Beitrags: Re: Gewerbsmäßige Hundezucht
BeitragVerfasst: 21.02.2012 16:56 
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Polizeihund
Polizeihund

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so....ein paar Behördengänge hab ich schon hinter mir.

http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.d ... focuspoint

lest euch mal Punkt D durch.

Ich verstehe es so, dass man genehmigungsfrei Zwinger bauen darf bis zu diesem 500qm², wenn sie eben nur für die Tierhaltung bzw. Sicherung der Tiere verwendet werden.

Im Bauordnungsamt erklärte man mir so eben, dass dies nur für Landwirte gilt. Im Außenbereich dürfte nicht mal ein normaler Zwinger von 8qm² stehen....außer, er hätte kein Dach. Um den Hund vor dem Regen zu schützen ist ja die Hütte da.... :vulcan:
Ich finde das doch etwas merkwürdig.
Und es ist auch fraglich, ob man den Antrag durchbekommen würde. Ich müsste erst mal einen Planungsantrag stellen.

edit: hier ist die andere Gesetzesvorlage: http://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__35.html


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 Betreff des Beitrags: Re: Gewerbsmäßige Hundezucht
BeitragVerfasst: 21.02.2012 17:35 
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Zitat:
Gebäude ohne Feuerungsanlagen mit einer Höhe bis zu 8 m, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 oder einem Betrieb der Tierhaltung nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 des Baugesetzbuches dienen, höchstens 500 m² Grundfläche haben und nur zur Unterbringung von Sachen oder zum vorübergehenden Schutz von Tieren bestimmt sind,


Da musst du schauen was unter eine Betrieb der Tierhaltung genau gemeint ist.

Zitat:
§ 35 Bauen im Außenbereich
(1) Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es
1. einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt,
2. einem Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung dient,
3. der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Telekommunikationsdienstleistungen, Wärme und Wasser, der Abwasserwirtschaft oder einem ortsgebundenen gewerblichen Betrieb dient,
4. wegen seiner besonderen Anforderungen an die Umgebung, wegen seiner nachteiligen Wirkung auf die Umgebung oder wegen seiner besonderen Zweckbestimmung nur im Außenbereich ausgeführt werden soll,


Ein Hundezwinger ist wie eine Gartenhütten, Carport etc.. Bei uns hier sind es 9qm3 umbauter Raum, danach ist es genehmigungspflichtig.


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 Betreff des Beitrags: Re: Gewerbsmäßige Hundezucht
BeitragVerfasst: 21.02.2012 18:20 
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Hunderasse: Deutsche Schäferhunde
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Mein(e) Hund(e): Strunz,Kaktus,Xambi,
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Mina ihr habt doch viele Hunde, hat keiner von euch den §11 gemacht.
Muss ich jetzt sogar für die Bullis.

Ist schon ein Weg bis alles in Papier und Tüten ist.
Hier in Niedersachsen war alles viel strenger als in Köln damals. Wenn du fragen hast kannst du gerne fragen auch der schriftliche Test ist nicht ohne da es nicht nur um Hunde geht, da muss man sich schon was gut vorbereiten.

Wenn sie das mal zur Pflicht machen würden, bzw. auch kontrollieren dann müssten nicht mehr so viele Hunde in so elenden Zuständen leben.

Lieben Gruß Katja

Ps. wenn du keinen eigenen Zwingernamen hast dann lauft ihr als Zuchtgemeinschaft, wenn ich mich nicht irre

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Lieben Gruß Katja
http://www.little-farmerfriends.de
http://www.bauernfreund.net

Wer kämpft kann verlieren,
Wer nicht kämpft hat schon verloren.


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 Betreff des Beitrags: Re: Gewerbsmäßige Hundezucht
BeitragVerfasst: 21.02.2012 23:10 
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Polizeihund
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Beiträge: 1894
Mein Internet lahmt mal wieder total....§11??? (kann grad nicht suchen, bin froh, wenn sich überhaupt mal ne seite öffnet)
Kannste mir ja gerne alles per pn schicken :D

@andreas:

"Da musst du schauen was unter eine Betrieb der Tierhaltung genau gemeint ist."

ja...und wo find ich das???
Die nette Tante vom Amt bezog alles auf den Landwirt. Aber da steht ja landwirtschaftlich oder Haltung von Tieren...


bei uns wären das 10qm², aber innerorts. das Ganze spielt sich ja im Außenbereich ab.
Da hat man ein privatgrundstück mitten im Nirgendwo und darf nicht mal Zwinger hinstellen??? Es lebe Deutschland...


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 Betreff des Beitrags: Re: Gewerbsmäßige Hundezucht
BeitragVerfasst: 21.02.2012 23:26 
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Registriert: 02.10.2008 21:14
Beiträge: 9105
Hatte ich doch zitiert;-)
Baugesetzbuch
http://www.gesetze-im-internet.de/bunde ... gesamt.pdf


Zitat:
§ 35 Bauen im Außenbereich
(1) Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es
1. einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt,
2. einem Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung dient,
3. der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Telekommunikationsdienstleistungen, Wärme und Wasser, der Abwasserwirtschaft oder einem ortsgebundenen gewerblichen Betrieb dient,
4. wegen seiner besonderen Anforderungen an die Umgebung, wegen seiner nachteiligen Wirkung auf die Umgebung oder wegen seiner besonderen Zweckbestimmung nur im Außenbereich ausgeführt werden soll,


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 Betreff des Beitrags: Re: Gewerbsmäßige Hundezucht
BeitragVerfasst: 21.02.2012 23:37 
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Polizeihund
Polizeihund

Registriert: 30.07.2007 16:37
Beiträge: 1894
da würde ja dann eigentlich Punkt 4 zu passen. Denn mehrere große Hunde und ab und an Welpen passen nicht in einer Innenstadt, zumindest sicherlich, wenn es gewerbsmäßig angemeldet werden soll. Oder sehe ich das falsch?

Also entweder hol ich mir ne Brille oder ein besseres Mittel gegen Kopfschmerzen :lol:


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