standard bullterrier zu "besuch"?

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(Zucker)schnute

standard bullterrier zu "besuch"?

Beitrag von (Zucker)schnute »

:help: so meine lieben habe da mal ne wichtige frage mein freund muß arbeitsmäßig ins ausland er wohnt in niedersachsen u. ich in brandenburg u. ich habe die zeit über unsere zuckerschnute bei mir ein standard bullterrier wie lange darf die süße maus denn bei mir zu "besuch" bleiben? mann sagte mir 350 tage wußte aber auch nicht so genau :???:

Catbull
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Re: standard bullterrier zu "besuch"?

Beitrag von Catbull »

Du musst Dich einfach an die Hundeverordnung in deinem Bundesland halten und natürlich muss der Hund auch irgendwo angemeldet sein (also demnach bei deinem Freund), trotzdem muss du dich an die Auflagen (Maulkorb, Leinenzwang, ggf. Sachkundenachweis) in deinem Bundesland halten, auch wenn der Hund "nur" zu Besuch ist.

Über den Zeitraum im Inland weiß ich nichts..

nur wenn ausländische Kampfschmuser kommen, müssen sie nach 3 Wochen wieder naus..

Lienchen
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Re: standard bullterrier zu "besuch"?

Beitrag von Lienchen »

Hi.

Ein Hund ist dort anzumelden, wo sein Lebensmittelpunkt ist.
So gesehen also bei Dir! Was schwierig ist, denn in Brandenburg bekommst Du einen Bullterrier gar nicht genehmigt. Behält Dein Freund denn seinen Wohnsitz? Wenn nicht, habt Ihr ein Problem!

Halte Dich an die brandenburgischen Regelungen (absolute Maulkorbpflicht ohne Ausnahme, Leinenpflicht etc.) und hoffe, dass Du nicht erwischt wirst. Du musst nämlich in Brandenburg beim Ausführen eines "Listenhundes" die behördlichen Genehmigungen (die Du nicht hast, da "Besuchshund") eigentlich ständig mitführen und auf Verlangen vorzeigen.

Da wie gesagt der Hund dort angemeldet (und versteuert) werden muss, wo er auch gehalten wird (bei Dir!), bist Du unter Umständen dran, wenn Du mit dem Hund irgendwie mal auffällst. Behörden befragen nämlich in der Regel auch die Nachbarn wie oft und wie lange ein Hund da schon lebt, besonders die Steuerbehörden sind da sehr hinterher...

Als Besuch gilt ein Hund normalerweise im Steuerrecht für maximal 6 Wochen, oft auch weniger, alles was da drüber ist...

Sicherheitshalber sollte der Hund seine Steuermarke aus Niedersachsen deutlich sichtbar tragen, evtl. würde ich auch den letzten Steuerbescheid (mit Rassenennung) kopieren und mitführen, damit bei einer Kontrolle bewiesen werden kann, dass der Hund nur "zu Besuch" ist und in Niedersachsen ordnungsgemäß angemeldet ist.

Gruß
Lienchen

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