Einreisebestimmungen

Alles zum Thema Urlaub und Reisen mit Hund.
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alfinchen
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Einreisebestimmungen

Beitrag von alfinchen »

Einreisebestimmungen Länder B - L
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BELGIEN
Einreisebestimmungen für Urlaub mit Hund in Belgien
Für allen EU-Mitgliedstaaten, so auch Belgien, ist die Einreise mit Hunden und anderen Haustieren durch die EU- Verordnung Nr. 998/2003 verbindlich geregelt.

Für Hunde und Katzen muss demzufolge ein gültiger EU- Heimtierausweis mit den nötigen Impfungen auf der Reise mitgeführt werden. Wichtig ist vor allem eine ordnungsgemäße Tollwutimpfung. Der EU- Heimtierausweis darf nur durch eine autorisierten Tierarzt oder eine entsprechende Behörde ausgestellt werden. Der Ausweis muss dem Tier eindeutig zuzuordnen sein, d.h. seine Chip- Nummer oder Tätowiernummer- Nummer befinden sich neben Angaben zum Tier und Besitzer eindeutig lesbar im Ausweis. Selbstverständlich muss die Tätowierung auch beim Hund gut lesbar sein. Als Alternative empfiehlt sich die Kennzeichnung mit einem elektronisch lesbaren Mikrochip. Welpen, die durch ihr Alter noch nicht gegen Tollwut geimpft worden sind, dürfen unter bestimmten Umständen auch ohne Impfung einreisen.


DEUTSCHLAND
Einreisebestimmungen für Urlaub mit Hund in Deutschland
Für allen EU-Mitgliedstaaten, so auch Deutschland, ist die Einreise mit Hunden und anderen Haustieren durch die EU- Verordnung Nr. 998/2003 verbindlich geregelt.

Für Hunde und Katzen muss demzufolge ein gültiger EU- Heimtierausweis mit den nötigen Impfungen auf der Reise mitgeführt werden. Wichtig ist vor allem eine ordnungsgemäße Tollwutimpfung. Der EU- Heimtierausweis darf nur durch eine autorisierten Tierarzt oder eine entsprechende Behörde ausgestellt werden. Der Ausweis muss dem Tier eindeutig zuzuordnen sein, d.h. seine Chip- Nummer oder Tätowiernummer- Nummer befinden sich neben Angaben zum Tier und Besitzer eindeutig lesbar im Ausweis. Selbstverständlich muss die Tätowierung auch beim Hund gut lesbar sein. Als Alternative empfiehlt sich die Kennzeichnung mit einem elektronisch lesbaren Mikrochip. Welpen, die durch ihr Alter noch nicht gegen Tollwut geimpft worden sind, dürfen unter bestimmten Umständen auch ohne Impfung einreisen. Für Hunde aus Drittländern, die nicht der EU angeschlossen sind, gelten gesonderte Regelungen.


DÄNEMARK
Bestimmungen für die Einfuhr von Hunden nach Dänemark
Folgende Bestimmungen müssen bei der Einreise von Hunden in Begleitung von Privatpersonen eingehalten werden.

Der einreisende Hund muss eindeutig identifizierbar sein, also eine deutlich leserlichbare Tätowierung haben oder mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein.

Die Mitführung des EU- Heimtierpasses ist Pflicht. Der Pass wird von einem autorisierten Tierarzt ausgefertigt. Im Pass wird vom Tierarzt eine Bestätigung eingetragen, dass pünktlich eine Impfung gegen Tollwut vorgenommen wurde. Die Impfung muss mindestens 3 Wochen vor der Einreise durchgeführt worden sein. Hunde und Katzen, die zwischen 3 und 4 Monate alt sind, müssen ebenfalls gegen Tollwut geimpft sein. Die Dauer der Gültigkeit der Impfung richtet sich nach den Angaben der Impfstoffproduzenten. Die Impfung darf jedoch nicht älter als die Tätowierung oder das Chippen sein.

Hunde, die jünger als 3 Monate sind, können ungeimpft einreisen, wenn für sie ein EU- Heimtierausweis mitgeführt wird und sie sich seit der Geburt bei ihrer Mutter befinden oder von der Mutter begleitet werden und keinen Kontakt mit Wildtieren hatten.

Gefährliche Hunderassen sind in Dänemark ungewünscht. Die Besitzer können im Einzelfall aufgefordert werden, den Hund nur mit Maulkorb mitzuführen. Auch Auflagen zur Tötung des Tieres können u.U. auferlegt werden.

Die Haltung und Züchtung der Rassen Pitbullterrier und Tosa ist verboten. Das gilt gleichfalls für die Kreuzungen mit diesen Hunderassen. Diese Rassen bzw. Kreuzungen dürfen deshalb nicht eingeführt werden. Das Verbot gilt ebenfalls für Hunde aus Kreuzungen mit den genannten Hunderassen. Das Verbot des Haltens beinhaltet auch die Einfuhr von den genannten Hunden und Hunde die als gefährlich gelten.

Bitte beachten: In Dänemark besteht Leinenzwang für Hunde. Nur in Ausnahmefälle dürfen sie frei laufen.



FINNLAND
Einreisebestimmungen für Urlaub mit Hund in Finnland
Seit dem 1. Oktober 2004 gilt auch für Finnland die "Regelung für die Verbringung von Hunden, Katzen und Frettchen sowohl zwischen den Mitgliedstaaten als auch aus Drittländern in die EU (EG) Nr. 998/2003". Sie dient vor allen Dingen der Vereinheitlichung der Veterinärbestimmungen in den EU- Ländern und der gemeinsamen Bekämpfung der Tollwut.

Demnach hat man bei der Einreise mit Hund nach Finnland den EU-Heimtierpass mitzuführen. Außerdem müssen die Hunde durch eine gut lesbare Tätowierung (nur noch bis 3 Juli 2011) oder einen Mikrochip (Transponder) eindeutig gekennzeichnet und identifizierbar sein. Eine gültige Tollwutschutzimpfung ist erforderlich (inaktivierter Impfstoff mit einem Wirkungsgrad von mindestens 1 internationalen Antigeneinheit). Die Impfung muss bei der Einreise mindestens 21 Tage und maximal 1 Jahr zurück liegen. Bei der Impfung sind die Vorschriften des Impfstoffherstellers zu beachten. Die Identität des Tieres muss vor der Impfung geprüft und festgestellt worden sein. Nutzen Sie bei der Einreise bitte einen Grenzübergang, auf dem Kontrollen der Tiere durchgeführt werden.

Einreise aus Drittländern

Bei der Einreise aus einigen Drittländern muss vor Reisebeginn ein Tollwut-Antikörpertest durchgeführt werden.

Einreise mit Jungtieren

Eine Einreise mit ungeimpften Jungtieren von Deutschland nach Finnland ist nicht möglich. Aus einigen anderen tollwutfreien Länder ist die Einreise möglich.

Zusatzbestimmung

Für die einreisenden Hunde wird außerdem eine Bescheinigung des Tierarztes verlangt, die bestatigt, dass der Hund maximal 30 Tage vor der Einreise nach Finnland mit einem geeigneten Medikament (Wirkstoff Praziquantel oder Epsiprantel) gegen den Bandwurm Echinococcus entwurmt wurde. Für eine ungehinderte Einreise wird empfohlen, die Bandwurmkur maximal 24 Stunden vor der Einreise durchzuführen.


FRANKREICH
Einreisebestimmungen für Urlaub mit Hund in Frankreich

Seit dem 1. Oktober 2004 gilt auch für Frankreich die "Regelung für die Verbringung von Hunden, Katzen und Frettchen sowohl zwischen den Mitgliedstaaten als auch aus Drittländern in die EU (EG) Nr. 998/2003". Sie dient vor allen Dingen der Vereinheitlichung der Veterinärbestimmungen in den EU- Ländern und der gemeinsamen Bekämpfung der Tollwut.

Demnach hat man bei der Einreise mit Hund nach Frankreich den EU-Heimtierpass mitzuführen. Außerdem müssen die Hunde durch eine gut lesbare Tätowierung (nur noch bis 3 Juli 2011) oder einen Mikrochip (Transponder) eindeutig gekennzeichnet und identifizierbar sein. Eine gültige Tollwutschutzimpfung ist erforderlich (inaktivierter Impfstoff mit einem Wirkungsgrad von mindestens 1 internationalen Antigeneinheit). Die Impfung muss bei der Einreise mindestens 21 Tage und maximal 1 Jahr zurück liegen. Bei der Impfung sind die Vorschriften des Impfstoffherstellers zu beachten. Die Identität des Tieres muss vor der Impfung geprüft und festgestellt worden sein.

Zusatzbestimmungen für Kampfhunde

Die Einfuhr von Kampfhunden der ersten Kategorie ist verboten. Dazu zählen alle Hunde, die ihren morphologischen Merkmalen nach den Rassehunden Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier (allgemein „Pit-bulls“ ), Mastiff („Boerbulls“) oder Tosa vergleichbar sind und in keinem vom Internationalen Hundeverband FCI ([Nur registrierte Benutzer können diesen Link sehen]) zugelassenen Zuchtbuch eingetragen sind.

Zweite Kategorie: Die Einfuhr /das Verbringen von Hunden der o. g. Rassen sind erlaubt, wenn der Hund in einem vom Internationalen Hundeverband FCI zugelassenen Zuchtbuch eingetragen sind. Auch Rottweiler dürfen einreisen. Sie benötigen keinen Zuchtbucheintrag.


An allen öffentlichen Orten sind die Hunde der zweiten Kategorie mit Maulkorb und Leine von einem Volljährigen zu führen.

Daueraufenthalt des Hundes in Frankreich


Bei Verkauf des Hundes, also sofern er länger als 3 Monate in Frankreich bleibt, muss der Hund identifiziert und in ein innerstaatliches Register eingetragen werden. Diese Tiere müssen gegen Tollwut geimpft werden und eine jährliche Nachimpfung bekommen.


GRIECHENLAND
Einreisebestimmungen für Urlaub mit Hund in Griechenland

Seit dem 1. Oktober 2004 gilt auch für Griechenland die "Regelung für die Verbringung von Hunden, Katzen und Frettchen sowohl zwischen den Mitgliedstaaten als auch aus Drittländern in die EU (EG) Nr. 998/2003". Sie dient vor allen Dingen der Vereinheitlichung der Veterinärbestimmungen in den EU- Ländern und der gemeinsamen Bekämpfung der Tollwut.

Demnach hat man bei der Einreise mit Hund nach Griechenland den EU-Heimtierpass mitzuführen. Außerdem müssen die Hunde durch eine gut lesbare Tätowierung (gültig nur noch bis 3 Juli 2011) oder einen Mikrochip (Transponder) eindeutig gekennzeichnet und identifizierbar sein. Eine gültige Tollwutschutzimpfung ist erforderlich . Die Impfung muss bei der Einreise mindestens 21 Tage alt sein und darf maximal 1 Jahr zurück liegen. Bei der Impfung sind die Vorschriften des Impfstoffherstellers zu beachten. Die Identität des Tieres muss vor der Impfung geprüft und festgestellt worden sein.



GROSSBRITANNIEN

Einreisebestimmungen für Urlaub mit Hund in Großbritannien

Die Einreisebestimmungen für Hunde nach Großbritannien sind strenger als in vielen anderen EU- Ländern. Über viele Jahre war eine Einreise mit Hunden praktisch unmöglich oder zumindest sehr erschwert. Das war verständlich, weil Großbritannien darum kämpft, seinen Tollwut- freien Status zu behalten. Mit der neuen EU- Reiseregelung wurden die Bedingungen gelockert. Trotzdem hat die britische Regierung auf Ihrer Webseite darum gebeten, die Reiseinformationen nicht zu veröffentlichen und besser einen Link zu setzen, als Gefahr zu laufen, veraltete Informationen anzubieten. Das wollen wir hiermit tun:

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HOLLAND
Einreisebestimmungen für Urlaub mit Hund in Holland

Seit dem 1. Oktober 2004 gilt auch für Holland die "Regelung für die Verbringung von Hunden, Katzen und Frettchen sowohl zwischen den Mitgliedstaaten als auch aus Drittländern in die EU (EG) Nr. 998/2003". Sie dient vor allen Dingen der Vereinheitlichung der Veterinärbestimmungen in den EU- Ländern und der gemeinsamen Bekämpfung der Tollwut.

Demnach hat man bei der privaten Einreise mit Hund nach Holland den EU-Heimtierpass mitzuführen. Außerdem müssen die Hunde durch eine gut lesbare Tätowierung (nur noch gültig bis 3 Juli 2011) oder einen Mikrochip (Transponder) eindeutig gekennzeichnet und identifizierbar sein. Eine gültige Tollwutschutzimpfung ist erforderlich. Die Impfung muss mindestens 21 Tage vor der Einreise verabreicht worden sein und darf maximal 1 Jahr zurück liegen. Bei der Impfung sind die Vorschriften des Impfstoffherstellers zu beachten. Die Identität des Tieres muss vor der Impfung geprüft und festgestellt worden sein.

Spezielle Bestimmungen der Niederlande
In Holland gilt Leinenpflicht. Pit- Bullterrier und Kreuzungen mit dieser Rasse dürfen nicht eingeführt werden. Besitzer eines American Staffordshire Terriers benötigen zum Nachweis der Rasse eine Ahnetafel.



IRLAND
Einreise von Deutschland nach Irland

Bei der Einreise aus einem Mitgliedstaat der EU nach Irland oder Großbritannien muss ein Reisepass für das Tier mitgeführt werden, der vollständig ausgefüllt und von einem eingetragenen Tierarzt unterschrieben und abgestempelt sein muss. Die Mitgliedstaaten Irland und Großbritannien sind darüber hinaus ermächtigt, bei der Einreise von Haustieren ohne Quarantäne für eine Übergangsfrist von fünf Jahren ihre bisherigen schärferen Anforderungen an den Impfschutz gegen Tollwut (Blutuntersuchung auf Antikörper) und besondere Bestimmungen für eine Behandlung gegen Bandwurm- und Zeckenbefall beizubehalten.

Bei der Einreise eines Haustieres nach Irland wird daher vorausgesetzt, dass

das Tier einen EU-Heimtierausweis mit sich führt.
die Einreise mit einem von der irischen bzw. britischen Regierung genehmigten Transportunternehmen und auf einer genehmigten Route erfolgt. Eine Liste dieser Transportunternehmen und Routen ist im Internet abrufbar unter [Nur registrierte Benutzer können diesen Link sehen] oder [Nur registrierte Benutzer können diesen Link sehen]
das Tier über drei Monate alt ist.
das Tier in Begleitung entweder des Besitzers oder einer anderen verantwortlichen Person reist.
das Tier über einen Mikrochip identifizierbar ist. Eine andere Form der Identifizierung (z.B. Tätowierung) wird nicht akzeptiert. Der Mikrochip sollte dem ISO Standard 11784 oder Annex A zum ISO Standard 11785 entsprechen. Ist dies nicht der Fall, muss ein eigener Scanner mitgeführt werden.
das Tier nach WHO Standard gegen Tollwut geimpft ist. Diese Impfung muss in einem geeigneten Land und nach der Implementierung des Mikrochips erfolgt sein.
eine Blutprobe erfolgreich nach der Tollwutimpfung abgenommen worden ist, die die Antikörper gegen Tollwut bestätigt.
Identifizierung, Impfung und Bluttest durch einen Tierarzt attestiert wurden.
mindestens 6 Monate nach dem erfolgreichen Bluttest vergangen sind, bevor das Tier nach Irland oder Großbritannien einreist. Diese Vorkehrung soll garantieren, dass das Tier nicht mit Tollwut infiziert ist. Das Tier muss sich während dieser 6 Monate in einem gelisteten Land aufgehalten haben.
das Tier innerhalb der letzten 24 bis 48 Stunden vor dem Einchecken am Fähranleger oder am Flughafen gegen Zecken und Bandwürmer behandelt worden ist. Die Behandlung gegen Zecken muss mit einem milbentötenden, zum Einsatz gegen Zecken lizenzierten Mittel vorgenommen werden. Ein Zeckenhalsband ist nicht ausreichend. Das Präparat zur Behandlung gegen Bandwürmer muss Praziquantel enthalten. Die Behandlung muss vom Tierarzt im Reisepass mit Datum und Uhrzeit eingetragen werden ebenso wie Name und Hersteller des verabreichten Präparates.
Liegen die oben genannten Voraussetzungen nicht vor, muss das Tier nach seiner Ankunft in Irland oder Großbritannien sechs Monate in offizieller Quarantäne verbleiben oder es muss zurückgeschickt werden. Fehlt es lediglich an einer Behandlung gegen Zecken und Bandwürmer, verbleibt das Tier bis zu 72 Stunden in Quarantäne, bis die erforderliche Behandlung nachgeholt wird.

siehe: [Nur registrierte Benutzer können diesen Link sehen]


ITALIEN
Einreisebestimmungen für Urlaub mit Hund in Italien

Seit dem 1. Oktober 2004 gilt auch für Italien die "Regelung für die Verbringung von Hunden, Katzen und Frettchen sowohl zwischen den Mitgliedstaaten als auch aus Drittländern in die EU (EG) Nr. 998/2003". Sie dient vor allen Dingen der Vereinheitlichung der Veterinärbestimmungen in den EU- Ländern und der gemeinsamen Bekämpfung der Tollwut.

Demnach hat man bei der privaten Einreise mit Hund von Deutschland nach Italien den EU-Heimtierpass mitzuführen. Außerdem müssen die Hunde durch eine gut lesbare Tätowierung (nur noch gültig bis 3. Juli 2011) oder einen Mikrochip (Transponder) eindeutig gekennzeichnet und identifizierbar sein. Eine gültige Tollwutschutzimpfung ist erforderlich. Die Impfung muss mindestens 21 Tage vor der Einreise verabreicht worden sein und darf maximal 1 Jahr zurück liegen. Bei der Impfung sind die Vorschriften des Impfstoffherstellers zu beachten. Die Identität des Tieres muss vor der Impfung geprüft und festgestellt worden sein. Für die Einreise aus Nicht- EU- Ländern und Drittstaaten gelten gesonderte Regelungen. Pro Person können höchstens 5 Hunde (Heimtiere) mitgeführt werden, die nicht zum Verkauf bestimmt sein dürfen. Auf der Reise sind Maulkorb und Leine mitzuführen.





KROATIEN
Einreisebestimmungen für Urlaub mit Hund in Kroatien

in Begleitung ihres Besitzers können sich Hunde aus Deutschland bis zu 30 Tagen in Kroatien aufhalten. Voraussetzung ist, dass sie einen Internationalen Impfpass haben, in dem eine gültige Tollwutimpfung vermerkt sein muss. Besonderheit dabei: Die Impfung muss mindestens 15 Tage vor Reiseantritt erfolgt sein. Sie darf maximal 6 Monate zurückliegen. Außerdem muss der Hund eine lesbare Tätowierung oder einen Microchip haben. Die entsprechende Nummer sollte im Impfausweis vermerkt sein. Teilweise wird auch eine tierärztliche Gesundheitsbescheinigung verlangt.

Übrigens, Hunde- und Katzenfutter aus allen Ländern, in denen BSE aufgetreten ist, darf nicht nach Kroatien eingeführt werden.

Ein gerelles Einreiseverbot für die "Kampfhundrassen" besteht nicht, es sei denn, dass die Tiere durch aggressives Verhalten auffällig werden. Für alle Hunde besteht gesetzliche Leinenpflicht. Einige große Rassen müssen zusätzlich einen Maulkorb tragen. Bei evt. Fragen wenden Sie sich bitte an die Botschaft Kroatiens in Deutschland.


LUXEMBURG
Einreisebestimmungen für Urlaub mit Hund in Luxemburg

Seit dem 1. Oktober 2004 gilt auch für Luxemburg die "Regelung für die Verbringung von Hunden, Katzen und Frettchen sowohl zwischen den Mitgliedstaaten als auch aus Drittländern in die EU (EG) Nr. 998/2003". Sie dient vor allen Dingen der Vereinheitlichung der Veterinärbestimmungen in den EU- Ländern und der gemeinsamen Bekämpfung der Tollwut.

Demnach hat man bei der privaten Einreise mit Hund von Deutschland nach Luxemburg den EU-Heimtierpass mitzuführen. Private Einreise bedeutet, dass pro Person maximal 5 Hunde (Heimtiere) einreisen dürfen. Diese sollen nicht für den Verkauf bestimmt sein. Außerdem müssen die Hunde durch eine gut lesbare Tätowierung (nur noch gültig bis 3. Juli 2011) oder einen Mikrochip (Transponder) eindeutig gekennzeichnet und identifizierbar sein. Eine gültige Tollwutschutzimpfung ist erforderlich. Die Impfung muss mindestens 21 Tage vor der Einreise verabreicht worden sein und darf maximal 1 Jahr zurück liegen. Bei der Impfung sind die Vorschriften des Impfstoffherstellers zu beachten. Die Identität des Tieres muss vor der Impfung geprüft und festgestellt worden sein. Für die Einreise aus Nicht- EU- Ländern und Drittstaaten gelten gesonderte Regelungen.

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Beitrag von alfinchen »

Einreisebestimmungen der Länder N - U
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NORWEGEN
Einreisebestimmungen für Urlaub mit Hund in Norwegen

Die Einfuhrbestimmungen von Hunden aus Deutschland nach Norwegen sind durch die "Regelung für die Verbringung von Hunden, Katzen und Frettchen sowohl zwischen den Mitgliedstaaten als auch aus Drittländern in die EU (EG) Nr. 998/2003" geregelt. Norwegen ist wie Schweden ein Tollwut- freies Land und möchte die Ausbreitung dieser gefährlichen Krankheit natürlich verhindern. Daher ist der Aufwand vor der erstmaligen Reise mit Hund nach Norwegen etwas größer. Wir veröffentlichen hier nur eine kurze Zusammenfassung. Die kompletten Erläuterungen finden Sie unter den weiterführenden Links.


Bei der Einfuhr müssen folgende Nachweise beim Zoll erbracht werden:


1. blauer EU- Impfpass für den Hund, vollständig ausgefüllt und ausgestellt von einem autorisierten Tierarzt.


2. Identifikation des Hundes durch Transponder (Mikrochip) oder gut lesbare Tätowierung (Diese ist nur noch gültig bis 3. Juli 2011).
Eine eindeutige Zuordnung von Hund zu EU- Impfausweis muss gegeben sein.

3. Eine gültige Tollwutimpfung. Über die Gültigkeit oder evt. notwendige Auffrischung entscheidet die Empfehlung des Impfstoffherstellers. Die Impfung sollte allerdings maximal 1 Jahr alt sein. Bei dem Impfstoff muss es sich um einen inaktivierten Impfstoff mit einem Wirkungsgrad von mindestens einer internationalen Antigeneinheit (WHO-Norm) handeln.


4. Eine Blutprobe zur Feststellung der Tollwutantikörpertiter des Hundes. Diese muss zwischen 120 und 365 Tage nach der letzten Tollwutimpfung vorgenommen worden sein. Der Tierarzt nimmt diese Blutprobe von Ihrem Hund und schickt diese an eine anerkanntes Labor zu Untersuchung. Wenn der Titer stimmt, genügt fortan eine regelmäßige Auffrischung der Impfung.


5. Bandwurmbehandlung, Wirkstoff Praziquantel, innerhalb der letzten 10 Tage vor der Einfuhr. Innerhalb der ersten 7 Tage nach der Einfuhr muss diese Behandlung von einem norwegischen Tierarzt wiederholt, und im EU- Impfpass eingetragen werden. Touristikbüros können Ihnen Auskünfte über Tierärzte geben.

Gefährliche Hunderassen

Die Einfuhr einiger als gefährlich geltender Hunderassen ist nicht erlaubt. Dazu zählen: Pit Bull Terrier, Tosa Inu, Dogo Argentino, Fila Brasiliero oder Kreuzungen mit diesen. Hunderassen, die mit den angeführten verwechselt werden können (z.B. American Steffordshire Terrier), müssen mit Ahnentafel nachweisen können, dass das Tier nicht von einer dieser Rassen stammt.



ÖSTERREICH
Einreisebestimmungen für Urlaub mit Hund in Österreich

Seit dem 1. Oktober 2004 gilt auch für Österreich die "Regelung für die Verbringung von Hunden, Katzen und Frettchen sowohl zwischen den Mitgliedstaaten als auch aus Drittländern in die EU (EG) Nr. 998/2003". Sie dient vor allen Dingen der Vereinheitlichung der Veterinärbestimmungen in den EU- Ländern und der gemeinsamen Bekämpfung der Tollwut.

Demnach hat man bei der privaten Einreise mit Hund von Deutschland nach Österreich den EU-Heimtierpass mitzuführen. Mit privater Einreise ist gemeint, dass pro Besitzer maximal 5 Hunde (Heimtiere) mitgeführt werden, die nicht zum Verkauf bestimmt sein dürfen. Außerdem müssen die Hunde durch eine gut lesbare Tätowierung (nur noch gültig bis 3. Juli 2011) oder einen Mikrochip (Transponder) eindeutig gekennzeichnet und identifizierbar sein. Eine gültige Tollwutschutzimpfung ist erforderlich. Die Impfung muss mindestens 21 Tage vor der Einreise verabreicht worden sein und darf maximal 1 Jahr zurückliegen. Bei der Impfung sind die Vorschriften des Impfstoffherstellers zu beachten. Die Identität des Tieres muss vor der Impfung geprüft und festgestellt worden sein. Für die Einreise aus Nicht- EU- Ländern und Drittstaaten gelten gesonderte Regelungen.



POLEN

Einreisebestimmungen für Urlaub mit Hund in Polen

Seit dem 1. Oktober 2004 gilt auch für Polen die "Regelung für die Verbringung von Hunden, Katzen und Frettchen sowohl zwischen den Mitgliedstaaten als auch aus Drittländern in die EU (EG) Nr. 998/2003". Sie dient vor allen Dingen der Vereinheitlichung der Veterinärbestimmungen in den EU- Ländern und der gemeinsamen Bekämpfung der Tollwut.

Demnach hat man bei der privaten Einreise mit Hund von Deutschland nach Polen den EU-Heimtierpass mitzuführen. Mit privater Einreise ist gemeint, dass pro Besitzer maximal 5 Hunde (Heimtiere) mitgeführt werden, die nicht zum Verkauf bestimmt sein dürfen. Außerdem müssen die Hunde durch eine gut lesbare Tätowierung (nur noch gültig bis 3. Juli 2011) oder einen Mikrochip (Transponder) eindeutig gekennzeichnet und identifizierbar sein. Eine gültige Tollwutschutzimpfung ist erforderlich. Die Impfung muss mindestens 21 Tage vor der Einreise verabreicht worden sein und darf maximal 1 Jahr zurückliegen. Bei der Impfung sind die Vorschriften des Impfstoffherstellers zu beachten. Die Identität des Tieres muss vor der Impfung geprüft und festgestellt worden sein. Für die Einreise aus Nicht- EU- Ländern und Drittstaaten gelten gesonderte Regelungen.


PORTUGAL
Einreisebestimmungen für Urlaub mit Hund in Portugal

Seit dem 1. Oktober 2004 gilt auch für Portugal die "Regelung für die Verbringung von Hunden, Katzen und Frettchen sowohl zwischen den Mitgliedstaaten als auch aus Drittländern in die EU (EG) Nr. 998/2003". Sie dient vor allen Dingen der Vereinheitlichung der Veterinärbestimmungen in den EU- Ländern und der gemeinsamen Bekämpfung der Tollwut.

Demnach hat man bei der privaten Einreise mit Hund von Deutschland nach Portugal den EU-Heimtierpass mitzuführen. Mit privater Einreise ist gemeint, dass pro Besitzer maximal 5 Hunde (Heimtiere) mitgeführt werden, die nicht zum Verkauf bestimmt sein dürfen. Außerdem müssen die Hunde durch eine gut lesbare Tätowierung (nur noch gültig bis 3. Juli 2011) oder einen Mikrochip (Transponder) eindeutig gekennzeichnet und identifizierbar sein. Eine gültige Tollwutschutzimpfung ist erforderlich. Die Impfung muss mindestens 21 Tage vor der Einreise verabreicht worden sein und darf maximal 1 Jahr zurückliegen. Bei der Impfung sind die Vorschriften des Impfstoffherstellers zu beachten. Die Identität des Tieres muss vor der Impfung geprüft und festgestellt worden sein. Für die Einreise aus Nicht- EU- Ländern und Drittstaaten gelten gesonderte Regelungen.

Spezielle Regelungen für Portugal
In Portugal ist Leinen- und Maulkorbpflicht. Restaurants, Strände und öffentliche Busse dürfen mit Hunden nicht besucht bzw. nicht benutzt werden. Die Mitnamhe in der staatlichen Eisenbahn ist möglich.



SCHWEDEN
Einreisebestimmungen für Urlaub mit Hund in Schweden

Die Einfuhrbestimmungen von Hunden aus Deutschland nach Schweden sind durch die "Regelung für die Verbringung von Hunden, Katzen und Frettchen sowohl zwischen den Mitgliedstaaten als auch aus Drittländern in die EU (EG) Nr. 998/2003" geregelt. Schweden ist ein Tollwut- freies Land und möchte die Ausbreitung dieser gefährlichen Krankheit natürlich verhindern. Daher ist der Aufwand vor der erstmaligen Reise mit Hund nach Schweden etwas größer. Wir veröffentlichen hier nur eine kurze Zusammenfassung. Die kompletten Erläuterungen finden Sie unter den weiterführenden Links.


Bei der Einfuhr müssen folgende Nachweise beim Zoll erbracht werden:


1. blauer EU- Impfpass für den Hund, vollständig ausgefüllt und ausgestellt von einem autorisierten Tierarzt.


2. Identifikation des Hundes durch Transponder (Mikrochip) oder gut lesbare Tätowierung (Diese ist nur noch gültig bis 3. Juli 2011).
Eine eindeutige Zuordnung von Hund zu EU- Impfausweis muss gegeben sein.

3. Eine gültige Tollwutimpfung. Über die Gültigkeit oder evt. notwendige Auffrischung entscheidet die Empfehlung des Impfstoffherstellers. Die Impfung sollte allerdings maximal 1 Jahr alt sein. Bei dem Impfstoff muss es sich um einen inaktivierten Impfstoff mit einem Wirkungsgrad von mindestens einer internationalen Antigeneinheit (WHO-Norm) handeln.


4. Eine Blutprobe zur Feststellung der Tollwutantikörpertiter des Hundes. Diese muss zwischen 120 und 365 Tage nach der letzten Tollwutimpfung vorgenommen worden sein. Der Tierarzt nimmt diese Blutprobe von Ihrem Hund und schickt diese an eine anerkanntes Labor zu Untersuchung. Wenn der Titer stimmt, genügt fortan eine regelmäßige Auffrischung der Impfung. bei einigen Junghunden ist eine Nachimpfung nötig. Beginnen Sie deshalb so zeitig wie möglich mit den Reisevorbereitungen!


5. Bandwurmbehandlung (gegen Zwergbandwurm), Wirkstoff Praziquantel, innerhalb der letzten 10 Tage vor der Einfuhr.


Weitere Informationen erhalten Sie über die Links ganz unten auf dieser Seite und beim Schwedischen Zentralamt für Landwirtschaft.

Welpen unter 3 Monaten können nicht eingeführt werden. Für Junghunde gelten die üblichen Bestimmungen.


SCHWEIZ
Einreisebestimmungen für Urlaub mit Hund in der Schweiz


Hunde aus Ländern ohne urbane Tollwut (bei derzeitigem Stand der Dinge auch Deutschland) können in die Schweiz eingeführt werden. Sie müssen über eine gültige Tollwutimpfung verfügen, die mindestens 30 Tage vor Einreise erfolgt ist und maximal 1 Jahr alt sein darf (auch bei anderslautenden Empfehlungen des Impfstoffherstellers). Jungtiere unter 3 Montanen dürfen aus Ländern ohne urbane Tollwut ebenfalls eingeführt werden. Dazu ist allerdings ein aktuelles, gültiges tierärztliches Gesundheitszeugnis vorzulegen, aus dem das Alter des Tieres eindeutig hervorgeht.
Eine grenztierärztliche Untersuchung ist nur notwendig, wenn definitiv mehr als 3 Tiere eingeführt werden oder das Tier unbegleitet ist. Hunde müssen grundsätzlich beim schweizer Zoll deklariert werden!

Mehr zur Einreise finden Sie unter [Nur registrierte Benutzer können diesen Link sehen] .

Kupierte Hunde
Kupierte Hunde (Ohren und/oder Rute) dürfen nicht eingeführt werden, es sei denn, es handelt sich um einen kurzen Ferienaufenthalt des Besitzers oder um einen Umzug in die Schweiz.

Rückreise nach Deutschland
Bei der Rückreise nach Deutschland gelten die Bestimmmungen der EU, da die Schweiz ein gelistetes Drittland ist, bei dem der Tollwutstatus dem der EU entspricht.


SLOWAKEI
Einreisebestimmungen für Urlaub mit Hund in Slowakei

Seit dem 1. Oktober 2004 gilt auch für die Slowakei die "Regelung für die Verbringung von Hunden, Katzen und Frettchen sowohl zwischen den Mitgliedstaaten als auch aus Drittländern in die EU (EG) Nr. 998/2003". Sie dient vor allen Dingen der Vereinheitlichung der Veterinärbestimmungen in den EU- Ländern und der gemeinsamen Bekämpfung der Tollwut.

Demnach hat man bei der privaten Einreise mit Hund von Deutschland nach der Slowakei den EU-Heimtierpass mitzuführen. Private Einreise bedeutet, dass pro Person maximal 5 Hunde (Heimtiere) mitgeenommen werden dürfen. Diese sollen nicht für den Verkauf bestimmt sein. Außerdem müssen die Hunde durch eine gut lesbare Tätowierung (nur noch gültig bis 3. Juli 2011) oder einen Mikrochip (Transponder) eindeutig gekennzeichnet und identifizierbar sein. Eine gültige Tollwutschutzimpfung ist erforderlich. Die Impfung muss mindestens 21 Tage vor der Einreise verabreicht worden sein und darf maximal 1 Jahr zurück liegen. Bei der Impfung sind die Vorschriften des Impfstoffherstellers zu beachten. Die Identität des Tieres muss vor der Impfung geprüft und festgestellt worden sein. Für die Einreise aus Nicht- EU- Ländern und Drittstaaten gelten gesonderte Regelungen.




SLOWENIEN
Einreisebestimmungen für Urlaub mit Hund in Slowenien

Seit dem 1. Oktober 2004 gilt auch für Slowenien die "Regelung für die Verbringung von Hunden, Katzen und Frettchen sowohl zwischen den Mitgliedstaaten als auch aus Drittländern in die EU (EG) Nr. 998/2003". Sie dient vor allen Dingen der Vereinheitlichung der Veterinärbestimmungen in den EU- Ländern und der gemeinsamen Bekämpfung der Tollwut.

Demnach hat man bei der privaten Einreise mit Hund von Deutschland nach Slowenien den EU-Heimtierpass mitzuführen. Private Einreise bedeutet, dass pro Person maximal 5 Hunde (Heimtiere) mitgenommen werden dürfen. Diese sollen nicht für den Verkauf bestimmt sein. Außerdem müssen die Hunde durch eine gut lesbare Tätowierung (nur noch gültig bis 3. Juli 2011) oder einen Mikrochip (Transponder) eindeutig gekennzeichnet und identifizierbar sein. Eine gültige Tollwutschutzimpfung ist erforderlich. Die Impfung muss mindestens 21 Tage vor der Einreise verabreicht worden sein und darf maximal 1 Jahr zurück liegen. Bei der Impfung sind die Vorschriften des Impfstoffherstellers zu beachten. Die Identität des Tieres muss vor der Impfung geprüft und festgestellt worden sein. Für die Einreise aus Nicht- EU- Ländern und Drittstaaten gelten gesonderte Regelungen.

Spezielle Bestimmungen in Slowenien

Auf öffentlichen Flächen besteht Leinenpflicht, in öffentlichen Verkehrsmitteln hat der Hund einen Maulkorb zu tragen. In Restaurants und öffentlichen Einrichtungen sind Hunde meist unerwünscht. Führhunde von Blinden und Invaliden bleiben von diesen strengen Regelungen ausgenommen.


SPANIEN
Einreisebestimmungen für Urlaub mit Hund in Spanien

Seit dem 1. Oktober 2004 gilt auch für Spanien die "Regelung für die Verbringung von Hunden, Katzen und Frettchen sowohl zwischen den Mitgliedstaaten als auch aus Drittländern in die EU (EG) Nr. 998/2003". Sie dient vor allen Dingen der Vereinheitlichung der Veterinärbestimmungen in den EU- Ländern und der gemeinsamen Bekämpfung der Tollwut.

Demnach hat man bei der privaten Einreise mit Hund von Deutschland nach Spanien den EU-Heimtierpass mitzuführen. Private Einreise bedeutet, dass pro Person maximal 5 Hunde (Heimtiere) mitgenommen werden dürfen. Diese sollen nicht für den Verkauf bestimmt sein. Außerdem müssen die Hunde durch eine gut lesbare Tätowierung (nur noch gültig bis 3. Juli 2011) oder einen Mikrochip (Transponder) eindeutig gekennzeichnet und identifizierbar sein. Eine gültige Tollwutschutzimpfung ist erforderlich. Die Impfung muss mindestens 21 Tage vor der Einreise verabreicht worden sein und darf maximal 1 Jahr zurück liegen. Bei der Impfung sind die Vorschriften des Impfstoffherstellers zu beachten. Die Identität des Tieres muss vor der Impfung geprüft und festgestellt worden sein. Für die Einreise aus Nicht- EU- Ländern und Drittstaaten gelten gesonderte Regelungen.


Spezielle Bestimmungen in Spanien
In einigen Regionen müssen Hunde an der Leine geführt werden. Es gibt auch Maulkobpflicht und Bestimmungen für gefährliche Rassen. Teilweise müssen sich Besitzer mit als gefährlich geltenden Rassen ihren Hund bei den Gemeinden oder autonomen Regierungen registrieren lassen. Bitte informieren Sie sich entweder bei der spanischen Botschaft oder bei den Touristikbüros der einzelnen Regionen.


TSCHECHIEN
Einreisebestimmungen für Urlaub mit Hund in Tschechien

Seit dem 1. Oktober 2004 gilt auch für Tschechien die "Regelung für die Verbringung von Hunden, Katzen und Frettchen sowohl zwischen den Mitgliedstaaten als auch aus Drittländern in die EU (EG) Nr. 998/2003". Sie dient vor allen Dingen der Vereinheitlichung der Veterinärbestimmungen in den EU- Ländern und der gemeinsamen Bekämpfung der Tollwut.

Demnach hat man bei der privaten Einreise mit Hund von Deutschland nach Tschechien den EU-Heimtierpass mitzuführen. Private Einreise bedeutet, dass pro Person maximal 5 Hunde (Heimtiere) mitgenommen werden dürfen. Diese sollen nicht für den Verkauf bestimmt sein. Außerdem müssen die Hunde durch eine gut lesbare Tätowierung (nur noch gültig bis 3. Juli 2011) oder einen Mikrochip (Transponder) eindeutig gekennzeichnet und identifizierbar sein. Eine gültige Tollwutschutzimpfung ist erforderlich. Die Impfung muss mindestens 21 Tage vor der Einreise verabreicht worden sein und darf maximal 1 Jahr zurück liegen. Bei der Impfung sind die Vorschriften des Impfstoffherstellers zu beachten. Die Identität des Tieres muss vor der Impfung geprüft und festgestellt worden sein. Für die Einreise aus Nicht- EU- Ländern und Drittstaaten gelten gesonderte Regelungen.

Spezielle Bestimmungen in Tschechien
In einigen Gebieten besteht Leinen- und Maulkorbpflicht. Bitte erkundigen Sie sich bei den örtliche Touristikbüros bzw. bei der entsprechenden Gemeinde oder Stadt, ob Ihr Urlaubsziel auch dazu gehört.



TÜRKEI
Einreisebestimmungen für Urlaub mit Hund in Türkei

Seit dem 1. Oktober 2004 gilt auch für Türkei die "Regelung für die Verbringung von Hunden, Katzen und Frettchen sowohl zwischen den Mitgliedstaaten als auch aus Drittländern in die EU (EG) Nr. 998/2003". Sie dient vor allen Dingen der Vereinheitlichung der Veterinärbestimmungen in den EU- Ländern und der gemeinsamen Bekämpfung der Tollwut.

Diese Bestimmung ist vor allen Dingen für die Rückreise mit dem Tier aus der Türkei bedeutsam. Die Hinreise ist relativ einfach zu bewerkstelligen. Gefordert wird bei der Einreise für Hunde über 3 Monate in Begleitung des Besitzers: ein Impfpass mit gültigen Impfungen gegen Tollwut, Parvovirose, Staupe, Hepatitis und Leptospirose. Die Impfung muss mindestens 15 Tage vor der Einreise erfolgt sein. Außerdem ist ein tierärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als 15 Tage, beim Zoll vorzulegen.

Rückreise nach Deutschland
Die Türkei ist nach der EU- Regelung EU (EG) Nr. 998/2003 ein gelistetes Drittland mit nicht zufriedenstellendem Tollwutstatus. Daher muss vor der Rückreise ein relativ großer Aufwand betrieben werden (Tätowierung oder Mikrochip, EU- Heimtierausweis mit Gesundheitsattest, Tollwut- Antikörperuntersuchung frühestens 30 Tage nach der Impfung, Einreise nicht vor 3 Monaten nach Bluttest möglich). Wir raten daher eher ab, die Türkei für Ihren Urlaub mit Hund auszuwählen, es sei denn, dass Sie dort evt. über den Winter, also mehrere Monate bleiben möchten. Bringen Sie auch keine zugelaufenen Tiere mit. Bei Grenzkotrollen werden Sie damit große Schwierigkeiten haben.



UNGARN
Einreisebestimmungen für Urlaub mit Hund in Ungarn

Seit dem 1. Oktober 2004 gilt auch für Ungarn die "Regelung für die Verbringung von Hunden, Katzen und Frettchen sowohl zwischen den Mitgliedstaaten als auch aus Drittländern in die EU (EG) Nr. 998/2003". Sie dient vor allen Dingen der Vereinheitlichung der Veterinärbestimmungen in den EU- Ländern und der gemeinsamen Bekämpfung der Tollwut.

Demnach hat man bei der privaten Einreise mit Hund von Deutschland nach Ungarn den EU-Heimtierpass mitzuführen. Private Einreise bedeutet, dass pro Person maximal 5 Hunde (Heimtiere) mitgenommen werden dürfen. Diese sollen nicht für den Verkauf bestimmt sein. Außerdem müssen die Hunde durch eine gut lesbare Tätowierung (nur noch gültig bis 3. Juli 2011) oder einen Mikrochip (Transponder) eindeutig gekennzeichnet und identifizierbar sein. Eine gültige Tollwutschutzimpfung ist erforderlich. Die Impfung muss mindestens 21 Tage vor der Einreise verabreicht worden sein und darf maximal 1 Jahr zurück liegen. Bei der Impfung sind die Vorschriften des Impfstoffherstellers zu beachten. Die Identität des Tieres muss vor der Impfung geprüft und festgestellt worden sein. Für die Einreise aus Nicht- EU- Ländern und Drittstaaten gelten gesonderte Regelungen.

Spezielle Bestimmungen in Ungarn
Auf öffentlichen Plätzen/Einrichtungen müssen Hunde an der Leine geführt werden. Bei der Reise mit öffentlichen Verkehsmitteln besteht Maulkorbpflicht. Als gefährlich geltende Rassen (Kampfhunde) dürfen nur eingeführt werden, wenn sie kastriert/sterilisiert worden sind. Dazu gibt es eine Rasseliste, die Sie in aktueller Form bitte in der Botschaft Ungarns erfragen.



USA
Einreisebestimmungen für Urlaub mit Hund in den USA

Seit dem 1. Oktober 2004 gilt auch für die USA die "Regelung für die Verbringung von Hunden, Katzen und Frettchen sowohl zwischen den Mitgliedstaaten als auch aus Drittländern in die EU (EG) Nr. 998/2003". Sie dient vor allen Dingen der Vereinheitlichung der Veterinärbestimmungen in den EU- Ländern und der gemeinsamen Bekämpfung der Tollwut.

Sie benötigen für Ihren Hund eine Gesundheitsbescheinigung die bestätigt, dass der Hund keine auf den Menschen übertragbaren Krankheiten hat. Ferner müssen einreisende Hunde mindestens 30 Tage vor der Einreise in die USA gegen Tollwut geimpft worden sein. Ausgenommen sind junge Hunde unter einem Alter von 3 Monaten, sowie Hunde, die aus Regionen stammen oder sich mindestens 6 Monate dort aufhielten, die vom öffentlichen Gesundheitsdienst zu tollwutfreiem Gebiet erklärt wurden. Zur Tollwutimpfung wird eine gültige Bescheinigung benötigt (evt. im EU- Heimtierausweis). Diese Bescheinigung sollte eine genaue Beschreibung des Hundes enthalten, das Datum der Impfung, die Gültigkeitsdauer der Impfung und von einem autorisierten Tierarzt unterschrieben worden sein. Wenn die Gültigkeitsdauer fehlt, hat die Bescheinigung trotzdem Gültigkeit, wenn das Datum der Impfung maximals 12 Monate vor dem Datum der Einreise liegt.

Bundesstaaten und Territorien wie Hawaii, Guam und Amerikanisch-Samoa haben zusätzlich eine Quarantänebestimmung. Alle Hunde unterliegen einer 120-tägigen Quarantäne gemäß den Bestimmungen.


Rückreise mit Hund nach Deutschland
Die USA ist ein gelistetes Drittland gemäß der Regelung EU (EG) Nr. 998/2003 zur Reise mit Heimtieren in EU- Länder. Sie benötigen zur Rückreise eine Veterinärbescheinungung laut Entscheidung 2004/824/EG. Ferner gelten die EU- Regelungen, die Sie unten auf dieser Seite in unseren Links finden.

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alfinchen
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Beitrag von alfinchen »

Zugelassene Laboratorien für den Tollwut-Antikörpertest in Deutschland, Österreich und der SchweizDE - DEUTSCHLAND (GERMANY / ALLEMAGNE)

- Institut für Virologie, Fachbereich Veterinärmedizin
Justus-Liebig-Universität Gießen
Frankfurter Strasse 107
D-35392 Giessen
Tel / Fax: +49.6419.938 363 / 938 379
E-mail: matthias.koenig@vetmed.uni-giessen.de

- Eurovir Hygiene-Institut
Im Biotechnologiepark
D-14943 Luckenwalde
Tel: +49 3371 681 269
Fax: +49 3371 681 275
E-mail: thraenhart@biogate.com

- Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Dienststelle Oberschleißheim
Veterinärstr. 2
D - 85764 Oberschleißheim
Tel: +49.89.31560 321
Fax: +49.89.31560 129
E-mail: poststelle@lgl.bayern.de

- Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt
Fachbereich 4
Veterinäruntersuchungen und -epidemiologie
Haferbreiter Weg 132-135
D-39576 Stendal
Tel / Fax: +49.3931.631 141 / 631 153
E-mail: Peter@lvluasdl.ml.lsa-net.de

- StaatlichesVeterinäruntersuchungsamt
Zur Taubeneiche 10-12
D-59821 Arnsberg
Tel / Fax: +49.2931.809 270
Fax: +49.2931.809 290
E-mail: prager@svua-arnsberg.nrw.de

- Institut für epidemiologische Diagnostik
Friedrich-Loeffler-Institut
Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Standort Wusterhausen
Seestraße 55
D-16868 Wusterhausen
Tel / Fax: +49.3397.980 186 / 980 200
E-mail: thomas.mueller@wus.bfav.de

- Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen
Zschopauer Straße 186
D-09126 Chemnitz
Tel / Fax: +49.371.6009 0 / 109
E-mail: Silke.Mitro@LUA.SMS.Sachsen.de

- Vet Med Labor GmbH (recognition date: 11/10/2005)
Mörikestr. 28/3
D-71636 Ludwigsburg
Tel / Fax: +49.1802.838.633 / +49.7141.6483.555
E-mail: rabies@vetmedlabor.de

AT - ÖSTERREICH (AUSTRIA /AUTRICHE)

- Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH
Veterinärmedizinische Untersuchungen Mödling
Robert-Koch-Gasse 17
A-2340 Mödling
Tel / Fax: +43.2236.46.640 909 / 640 941
E-mail: angelika.loitsch@ages.at

CH - SCHWEIZ / SUISSE / SWIZZERA / SVIZRA (SWITZERLAND)

- Institut für Veterinär virologie
Länggass str. 122
CH-3012 Bern/Berne/Berna
Tel / Fax: +41.31.631.23 78 / 25 34
E-mail : zanoni@ivv.unibe.ch

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alfinchen
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Beitrag von alfinchen »

INFOS ÜBER DEN EU HEIMTIERAUSWEIS
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Der EU-Heimtierausweis
Seit dem 1. Oktober 2004 gilt die Regelung für die Verbringung von Hunden, Katzen und Frettchen sowohl zwischen den Mitgliedstaaten als auch aus Drittländern in die EU (EG) Nr. 998/2003. Sie dient vor allen Dingen der Vereinheitlichung der Veterinärbestimmungen in den EU- Ländern und der Bekämpfung der Tollwut. Über die EU- Regelung hinaus haben manche Staaten weitere Verordnungen zur Einfuhr von Hunden. Diese können Sie bei den Einreisebestimmungen der einzelnen Länder nachlesen.


Wer benötigt den EU-Heimtierausweis?

Reisende mit Hund, Katze oder Frettchen, die mit ihrem Tier in andere EU-Mitgliedstaaten reisen wollen. Für Tiere, die nicht reisen sollen, gelten die alten Ausweise weiterhin.

Bezugsquellen für den EU-Heimtierausweis

Den neuen EU- Heimtierausweis bekommen Sie ausschließlich bei einem dafür autorisierten Tierarzt. Dort erhalten Sie auch den erforderlichen Microchip (Transponder) für Ihr Tier, falls Ihr Hund nicht schon als Welpe eine eindeutige Kennzeichnung in Form einer Tätowierung oder eines Transponders erhalten hat. Außerdem sorgt Ihr Tierarzt für die regelmäßige Impfung Ihres Hundes gegen Tollwut. Bitte verpassen Sie Wiederholungstermine nicht, denn das könnte zu Schwierigkeiten auf der Reise führen.

Wichtig ist, dass die Kennzeichnung auch lesbar ist. Ihr Tierarzt kann mittels eines Lesegerätes versuchen, ältere Microchips zu lesen. Die Tätowiernummer ist ohnehin nur in einer Übergangsphase bis 2011 erlaubt. Aber auch diese muss sehr gut (mit bloßem Auge) lesbar sein. Für Reisen nach Irland, Schweden, Vereinigte Königreich und Malta ist der Transponder jetzt schon Pflicht.

Achten Sie darauf, dass neue Microchip- Nummern auch in den neuen EU- Heimtierausweis eingeklebt werden. Auch wenn Ihr Hund neu tätowiert wurde, muss die Tätowiernummer im neuen EU- Heimtierausweis erscheinen, sonst ist der Ausweis dem Tier nicht eindeutig zuzuordnen, was Ihnen Schwierigkeiten an der Grenze bereiten wird! Selbstverständlich müssen beim Wechsel des Ausweises auch die Impfungen vom Tierarzt ordnungsgemäß übertragen und unterzeichnet werden.


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Zusammenfassung- EU-Reisevorschriften

Hunde, Katzen und Frettchen müssen beim privaten Reiseverkehr in den EU- Ländern

eindeutig durch Microchip oder Tätowierung identifizierbar sein (Einschränkung bei Tätowierung, s.o.)
eine gültige Impfung gegen Tollwut haben (gilt maximal 1 Jahr nach Impfung),
den EU-Heimtierausweis mit sich führen.
Bei Reisen nach Irland, Malta, Schweden oder in das Vereinigte Königreich müssen die Heimtiere gekennzeichnet und geimpft sowie einer Titrierung (Test, ob der Impfstoff wirkt) in einem zugelassenen Labor unterzogen worden sein. Außerdem ist eine Behandlung gegen Zecken und Würmer (Echinokokken) vorgeschrieben.

Gültigkeit der Tollwutimpfung

Die Erstimpfung muss am Tag der Einreise mindestens 21 Tage zurück liegen. Die Wiederholung der Impfung erfolgt spätestens nach einem Jahr. Einige Impfstoffhersteller empfehlen kürzere Wiederholungsintervalle für ihre Impfstoffe. Diese sind dann auf jeden Fall einzuhalten.

Wiederholungsimpfungen sind natürlich sofort gültig, sofern man den richtigen Intervall eingehalten hat. Eine Wartezeit von 21 Tagen entfällt also.

Reisen in Nicht-EU-Länder (Drittländer)

Zunächst gelten für Drittländer die Reisevorschriften des jeweiligen Landes. Wir haben uns bemüht, diese Einreisebestimmungen für jedes einzelne Reiseland hier auf reisen-mit-hund.org zusammenzutragen.

Für folgende Drittländer gelten dieselben Bestimmungen wie für die Verbringung innerhalb der Gemeinschaft: Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz, Vatikanstadt und natürlich die zusätzlichen Reisebestimmungen des Landes.

Die übrigen Drittländer werden in zwei Kategorien eingeteilt, für die unterschiedliche Vorschriften gelten. Zum einen die Länder, in denen der Tollwutstatus und die Kontrollen ähnlich sind wie in den Mitgliedstaaten mit dem diesbezüglich schlechtesten Status (Anhang II Teil C), zum anderen die Länder, in denen der Seuchenstatus und die allgemeinen Bedingungen nach wie vor besorgniserregend sind.

Stammen die Tiere aus einem Drittland, in dem die Lage und die seuchenrechtlichen Kontrollen zufrieden stellend sind, so müssen sie bei ihrer Verbringung nach Irland, Malta, Schweden oder in das Vereinigte Königreich bis zum 3. Juli 2008 gekennzeichnet und gegen Tollwut geimpft sowie einer Antikörper-Titrierung in einem zugelassenen Labor unterzogen worden sein. Darüber hinaus kann eine Zecken- und Wurmbehandlung vor der Einfuhr in diese Länder verlangt werden. Die Tiere, die in die übrigen Mitgliedstaaten eingeführt werden, brauchen lediglich gekennzeichnet und gegen Tollwut geimpft zu sein; für die Einfuhr nach Finnland müssen sie zusätzlich einer Wurmbehandlung unterzogen worden sein.

Achtung- bei der Rückreise aus nicht gelisteten Drittländern beachten:

Für die übrigen Drittländer (in denen die Situation nicht zufrieden stellend ist und die auf keiner Liste aufgeführt sind) gelten hingegen strengere Vorschriften. Nach Irland, Malta, Schweden und in das Vereinigte Königreich dürfen diese Tiere nur verbracht werden, wenn sie dort unter Quarantäne gestellt werden. Wenn diese Tiere in die übrigen Mitgliedstaaten verbracht werden sollen, müssen sie geimpft und in einem zugelassenen Labor einer Antikörper-Titrierung unterzogen worden sein; diese ist an einer Probe vorzunehmen, die mindestens drei Monate vor der Verbringung entnommen wurde.

Welpen auf Reisen

Einige EU- Mitgliedsstaaten gestatten die Einreise von Welpen unter 3 Monaten auch ohne Tollwutimpfung. Andere erlauben es nicht oder nur in Begleitung des Muttertieres. Dann auch nur, wenn der Welpe bisher ausschließlich in seinem Zuhause (Ort seiner Geburt) gelebt hat, gewissermaßen dort unter Quarantäne stand und keinen Kontakt zu Wildtieren hatte.

Eine Einreise von Welpen nach Irland, Malta, Schweden und in das Vereinigte Königreich ist nicht möglich. Es gibt seltene Ausnahmen der jeweiligen Behörden in begründeten Fällen.

Die Einreise aus einem gelisteten Drittland mit einem Welpen bedarf auch einer behördlichen Einzelgenehmigung und wird nicht in jedem Fall erteilt.

Bitte beachten Sie also die speziellen Welpen- Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes. Hier finden Sie eine Übersicht über die Bestimmungen für Welpen im Alter von unter 3 Monaten »

legionaer

Beitrag von legionaer »

Die Tollwutimpfung ist, sofern im EU-Heimtierausweis so eingetragen, in den meisten EU-Ländern und seit kurzem auch in der Schweiz 3 Jahre gültig.
Stammt das Tier aus einem EU-Staat, reicht für die Rückreise aus nicht gelisteten Drittländern (bis auf einige Ausnahmen, e.g. GB, S) eine mind. 30 Tage nach der Tollwutimpfung durchgeführte Titerbestimmung.
Gruss Joe

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Beitrag von zippy »

Die oben geposteten Einreisebestimmungen sind z.T. unpräzise und außerdem schon zum Zeitpunkt des Postens nicht mehr aktuell. Ich bevorzuge die Intevetseite, die wurde bisher am schnellsten aktuallisiert.
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LG
Ute

Sonybird

Einreise nach Canada

Beitrag von Sonybird »

Hallo ,

ich war letztes Jahr mit meinen zwei kleinen Hunden in Deutschland von Canada aus... Mir wurde zwar in Deutschland irgentwas von einem Tierarztforumlar gesagt aber ich brauchte das weder auf der Einreisse nach Deutschland noch auf der Rueckkehr nach Canada.. Alles was ich brauchte war der Cip und eine gueltige Tollwut Impfung.. Ich kann nur sagen ich wuerde jeder zeit wieder mit meinen Hunden fliegen. Sie waren sehr gut aufgepasst und niemand war gestresst. Allerdings muss ich sagen ist es sicher nur war fuer Hunde die sich nicht stressen lassen. Unsere kleine Kate die noch neue ist und sowieso so angst hat wuerde nie Fliegen wollen und waere sicher auch sehr veraengstigt.
Gruss Sonybird

Mickey
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Re: Einreisebestimmungen

Beitrag von Mickey »

Hallo,

in den ersten Beitraegen geht es ja um die Einreise aus EU Laendern.

Mich wuerde einmal folgendes interessieren:
Und zwar lebe ich seit ueber einem Jahr in Australien und habe auch seit ueber einem Jahr einen Hund (Mischling: wahrscheinlich australischer Huetehund, deutscher Schaeferhund und Viszla - unsere Vermutung, 1,5Jahre alt).

Eine Rueckreise nach Deutschland (Sachsen) war eigentlich nicht geplant, nun hat es sich aber ergeben, dass ich wahrscheinlich Mitte/Ende 2011 doch wieder zureuckkehre.

Ich habe schon gegoogelt und kann irgendwie nicht finden, ob die Moeglichkeit besteht meinen Hund mitzunehmen. Weiss das jemand?
Falls es moeglich ist, waere neben dem Mikrochip, Gesundheitstest usw. auch eine Quarantaene erforderlich (Wie lange?).
Wie laeuft das aus dem Flug ab? Ist ja nicht gleich um die Ecke.


Wenn mir jemand mehr dazu sagen kann waere ich sehr dankbar!

Liebe Gruesse
Mickey

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zippy
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Re: Einreisebestimmungen

Beitrag von zippy »

Auch Australien steht in dem Link von Intervet...

LG
Ute

Mickey
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Re: Einreisebestimmungen

Beitrag von Mickey »

zippy hat geschrieben:Auch Australien steht in dem Link von Intervet...

LG
Ute
Da geht es aber um die Einreise in Australien nicht in Deustchland von Australien, soweit ich das verstanden habe.

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BC Duke
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Re: Einreisebestimmungen

Beitrag von BC Duke »

schau mal hier
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zippy
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Re: Einreisebestimmungen

Beitrag von zippy »

Wenn Du von Australien nach Deutschland willst, mußt Du bei Deutschland gucken. :wink:

LG
Ute

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Re: Einreisebestimmungen

Beitrag von Mickey »

BC Duke hat geschrieben:schau mal hier
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Danke!

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