Einreisebestimmungen
Verfasst: 6. Apr 2007, 12:04
Einreisebestimmungen Länder B - L
[Nur registrierte Benutzer können diesen Link sehen]
BELGIEN
Einreisebestimmungen für Urlaub mit Hund in Belgien
Für allen EU-Mitgliedstaaten, so auch Belgien, ist die Einreise mit Hunden und anderen Haustieren durch die EU- Verordnung Nr. 998/2003 verbindlich geregelt.
Für Hunde und Katzen muss demzufolge ein gültiger EU- Heimtierausweis mit den nötigen Impfungen auf der Reise mitgeführt werden. Wichtig ist vor allem eine ordnungsgemäße Tollwutimpfung. Der EU- Heimtierausweis darf nur durch eine autorisierten Tierarzt oder eine entsprechende Behörde ausgestellt werden. Der Ausweis muss dem Tier eindeutig zuzuordnen sein, d.h. seine Chip- Nummer oder Tätowiernummer- Nummer befinden sich neben Angaben zum Tier und Besitzer eindeutig lesbar im Ausweis. Selbstverständlich muss die Tätowierung auch beim Hund gut lesbar sein. Als Alternative empfiehlt sich die Kennzeichnung mit einem elektronisch lesbaren Mikrochip. Welpen, die durch ihr Alter noch nicht gegen Tollwut geimpft worden sind, dürfen unter bestimmten Umständen auch ohne Impfung einreisen.
DEUTSCHLAND
Einreisebestimmungen für Urlaub mit Hund in Deutschland
Für allen EU-Mitgliedstaaten, so auch Deutschland, ist die Einreise mit Hunden und anderen Haustieren durch die EU- Verordnung Nr. 998/2003 verbindlich geregelt.
Für Hunde und Katzen muss demzufolge ein gültiger EU- Heimtierausweis mit den nötigen Impfungen auf der Reise mitgeführt werden. Wichtig ist vor allem eine ordnungsgemäße Tollwutimpfung. Der EU- Heimtierausweis darf nur durch eine autorisierten Tierarzt oder eine entsprechende Behörde ausgestellt werden. Der Ausweis muss dem Tier eindeutig zuzuordnen sein, d.h. seine Chip- Nummer oder Tätowiernummer- Nummer befinden sich neben Angaben zum Tier und Besitzer eindeutig lesbar im Ausweis. Selbstverständlich muss die Tätowierung auch beim Hund gut lesbar sein. Als Alternative empfiehlt sich die Kennzeichnung mit einem elektronisch lesbaren Mikrochip. Welpen, die durch ihr Alter noch nicht gegen Tollwut geimpft worden sind, dürfen unter bestimmten Umständen auch ohne Impfung einreisen. Für Hunde aus Drittländern, die nicht der EU angeschlossen sind, gelten gesonderte Regelungen.
DÄNEMARK
Bestimmungen für die Einfuhr von Hunden nach Dänemark
Folgende Bestimmungen müssen bei der Einreise von Hunden in Begleitung von Privatpersonen eingehalten werden.
Der einreisende Hund muss eindeutig identifizierbar sein, also eine deutlich leserlichbare Tätowierung haben oder mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein.
Die Mitführung des EU- Heimtierpasses ist Pflicht. Der Pass wird von einem autorisierten Tierarzt ausgefertigt. Im Pass wird vom Tierarzt eine Bestätigung eingetragen, dass pünktlich eine Impfung gegen Tollwut vorgenommen wurde. Die Impfung muss mindestens 3 Wochen vor der Einreise durchgeführt worden sein. Hunde und Katzen, die zwischen 3 und 4 Monate alt sind, müssen ebenfalls gegen Tollwut geimpft sein. Die Dauer der Gültigkeit der Impfung richtet sich nach den Angaben der Impfstoffproduzenten. Die Impfung darf jedoch nicht älter als die Tätowierung oder das Chippen sein.
Hunde, die jünger als 3 Monate sind, können ungeimpft einreisen, wenn für sie ein EU- Heimtierausweis mitgeführt wird und sie sich seit der Geburt bei ihrer Mutter befinden oder von der Mutter begleitet werden und keinen Kontakt mit Wildtieren hatten.
Gefährliche Hunderassen sind in Dänemark ungewünscht. Die Besitzer können im Einzelfall aufgefordert werden, den Hund nur mit Maulkorb mitzuführen. Auch Auflagen zur Tötung des Tieres können u.U. auferlegt werden.
Die Haltung und Züchtung der Rassen Pitbullterrier und Tosa ist verboten. Das gilt gleichfalls für die Kreuzungen mit diesen Hunderassen. Diese Rassen bzw. Kreuzungen dürfen deshalb nicht eingeführt werden. Das Verbot gilt ebenfalls für Hunde aus Kreuzungen mit den genannten Hunderassen. Das Verbot des Haltens beinhaltet auch die Einfuhr von den genannten Hunden und Hunde die als gefährlich gelten.
Bitte beachten: In Dänemark besteht Leinenzwang für Hunde. Nur in Ausnahmefälle dürfen sie frei laufen.
FINNLAND
Einreisebestimmungen für Urlaub mit Hund in Finnland
Seit dem 1. Oktober 2004 gilt auch für Finnland die "Regelung für die Verbringung von Hunden, Katzen und Frettchen sowohl zwischen den Mitgliedstaaten als auch aus Drittländern in die EU (EG) Nr. 998/2003". Sie dient vor allen Dingen der Vereinheitlichung der Veterinärbestimmungen in den EU- Ländern und der gemeinsamen Bekämpfung der Tollwut.
Demnach hat man bei der Einreise mit Hund nach Finnland den EU-Heimtierpass mitzuführen. Außerdem müssen die Hunde durch eine gut lesbare Tätowierung (nur noch bis 3 Juli 2011) oder einen Mikrochip (Transponder) eindeutig gekennzeichnet und identifizierbar sein. Eine gültige Tollwutschutzimpfung ist erforderlich (inaktivierter Impfstoff mit einem Wirkungsgrad von mindestens 1 internationalen Antigeneinheit). Die Impfung muss bei der Einreise mindestens 21 Tage und maximal 1 Jahr zurück liegen. Bei der Impfung sind die Vorschriften des Impfstoffherstellers zu beachten. Die Identität des Tieres muss vor der Impfung geprüft und festgestellt worden sein. Nutzen Sie bei der Einreise bitte einen Grenzübergang, auf dem Kontrollen der Tiere durchgeführt werden.
Einreise aus Drittländern
Bei der Einreise aus einigen Drittländern muss vor Reisebeginn ein Tollwut-Antikörpertest durchgeführt werden.
Einreise mit Jungtieren
Eine Einreise mit ungeimpften Jungtieren von Deutschland nach Finnland ist nicht möglich. Aus einigen anderen tollwutfreien Länder ist die Einreise möglich.
Zusatzbestimmung
Für die einreisenden Hunde wird außerdem eine Bescheinigung des Tierarztes verlangt, die bestatigt, dass der Hund maximal 30 Tage vor der Einreise nach Finnland mit einem geeigneten Medikament (Wirkstoff Praziquantel oder Epsiprantel) gegen den Bandwurm Echinococcus entwurmt wurde. Für eine ungehinderte Einreise wird empfohlen, die Bandwurmkur maximal 24 Stunden vor der Einreise durchzuführen.
FRANKREICH
Einreisebestimmungen für Urlaub mit Hund in Frankreich
Seit dem 1. Oktober 2004 gilt auch für Frankreich die "Regelung für die Verbringung von Hunden, Katzen und Frettchen sowohl zwischen den Mitgliedstaaten als auch aus Drittländern in die EU (EG) Nr. 998/2003". Sie dient vor allen Dingen der Vereinheitlichung der Veterinärbestimmungen in den EU- Ländern und der gemeinsamen Bekämpfung der Tollwut.
Demnach hat man bei der Einreise mit Hund nach Frankreich den EU-Heimtierpass mitzuführen. Außerdem müssen die Hunde durch eine gut lesbare Tätowierung (nur noch bis 3 Juli 2011) oder einen Mikrochip (Transponder) eindeutig gekennzeichnet und identifizierbar sein. Eine gültige Tollwutschutzimpfung ist erforderlich (inaktivierter Impfstoff mit einem Wirkungsgrad von mindestens 1 internationalen Antigeneinheit). Die Impfung muss bei der Einreise mindestens 21 Tage und maximal 1 Jahr zurück liegen. Bei der Impfung sind die Vorschriften des Impfstoffherstellers zu beachten. Die Identität des Tieres muss vor der Impfung geprüft und festgestellt worden sein.
Zusatzbestimmungen für Kampfhunde
Die Einfuhr von Kampfhunden der ersten Kategorie ist verboten. Dazu zählen alle Hunde, die ihren morphologischen Merkmalen nach den Rassehunden Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier (allgemein „Pit-bulls“ ), Mastiff („Boerbulls“) oder Tosa vergleichbar sind und in keinem vom Internationalen Hundeverband FCI ([Nur registrierte Benutzer können diesen Link sehen]) zugelassenen Zuchtbuch eingetragen sind.
Zweite Kategorie: Die Einfuhr /das Verbringen von Hunden der o. g. Rassen sind erlaubt, wenn der Hund in einem vom Internationalen Hundeverband FCI zugelassenen Zuchtbuch eingetragen sind. Auch Rottweiler dürfen einreisen. Sie benötigen keinen Zuchtbucheintrag.
An allen öffentlichen Orten sind die Hunde der zweiten Kategorie mit Maulkorb und Leine von einem Volljährigen zu führen.
Daueraufenthalt des Hundes in Frankreich
Bei Verkauf des Hundes, also sofern er länger als 3 Monate in Frankreich bleibt, muss der Hund identifiziert und in ein innerstaatliches Register eingetragen werden. Diese Tiere müssen gegen Tollwut geimpft werden und eine jährliche Nachimpfung bekommen.
GRIECHENLAND
Einreisebestimmungen für Urlaub mit Hund in Griechenland
Seit dem 1. Oktober 2004 gilt auch für Griechenland die "Regelung für die Verbringung von Hunden, Katzen und Frettchen sowohl zwischen den Mitgliedstaaten als auch aus Drittländern in die EU (EG) Nr. 998/2003". Sie dient vor allen Dingen der Vereinheitlichung der Veterinärbestimmungen in den EU- Ländern und der gemeinsamen Bekämpfung der Tollwut.
Demnach hat man bei der Einreise mit Hund nach Griechenland den EU-Heimtierpass mitzuführen. Außerdem müssen die Hunde durch eine gut lesbare Tätowierung (gültig nur noch bis 3 Juli 2011) oder einen Mikrochip (Transponder) eindeutig gekennzeichnet und identifizierbar sein. Eine gültige Tollwutschutzimpfung ist erforderlich . Die Impfung muss bei der Einreise mindestens 21 Tage alt sein und darf maximal 1 Jahr zurück liegen. Bei der Impfung sind die Vorschriften des Impfstoffherstellers zu beachten. Die Identität des Tieres muss vor der Impfung geprüft und festgestellt worden sein.
GROSSBRITANNIEN
Einreisebestimmungen für Urlaub mit Hund in Großbritannien
Die Einreisebestimmungen für Hunde nach Großbritannien sind strenger als in vielen anderen EU- Ländern. Über viele Jahre war eine Einreise mit Hunden praktisch unmöglich oder zumindest sehr erschwert. Das war verständlich, weil Großbritannien darum kämpft, seinen Tollwut- freien Status zu behalten. Mit der neuen EU- Reiseregelung wurden die Bedingungen gelockert. Trotzdem hat die britische Regierung auf Ihrer Webseite darum gebeten, die Reiseinformationen nicht zu veröffentlichen und besser einen Link zu setzen, als Gefahr zu laufen, veraltete Informationen anzubieten. Das wollen wir hiermit tun:
[Nur registrierte Benutzer können diesen Link sehen]
HOLLAND
Einreisebestimmungen für Urlaub mit Hund in Holland
Seit dem 1. Oktober 2004 gilt auch für Holland die "Regelung für die Verbringung von Hunden, Katzen und Frettchen sowohl zwischen den Mitgliedstaaten als auch aus Drittländern in die EU (EG) Nr. 998/2003". Sie dient vor allen Dingen der Vereinheitlichung der Veterinärbestimmungen in den EU- Ländern und der gemeinsamen Bekämpfung der Tollwut.
Demnach hat man bei der privaten Einreise mit Hund nach Holland den EU-Heimtierpass mitzuführen. Außerdem müssen die Hunde durch eine gut lesbare Tätowierung (nur noch gültig bis 3 Juli 2011) oder einen Mikrochip (Transponder) eindeutig gekennzeichnet und identifizierbar sein. Eine gültige Tollwutschutzimpfung ist erforderlich. Die Impfung muss mindestens 21 Tage vor der Einreise verabreicht worden sein und darf maximal 1 Jahr zurück liegen. Bei der Impfung sind die Vorschriften des Impfstoffherstellers zu beachten. Die Identität des Tieres muss vor der Impfung geprüft und festgestellt worden sein.
Spezielle Bestimmungen der Niederlande
In Holland gilt Leinenpflicht. Pit- Bullterrier und Kreuzungen mit dieser Rasse dürfen nicht eingeführt werden. Besitzer eines American Staffordshire Terriers benötigen zum Nachweis der Rasse eine Ahnetafel.
IRLAND
Einreise von Deutschland nach Irland
Bei der Einreise aus einem Mitgliedstaat der EU nach Irland oder Großbritannien muss ein Reisepass für das Tier mitgeführt werden, der vollständig ausgefüllt und von einem eingetragenen Tierarzt unterschrieben und abgestempelt sein muss. Die Mitgliedstaaten Irland und Großbritannien sind darüber hinaus ermächtigt, bei der Einreise von Haustieren ohne Quarantäne für eine Übergangsfrist von fünf Jahren ihre bisherigen schärferen Anforderungen an den Impfschutz gegen Tollwut (Blutuntersuchung auf Antikörper) und besondere Bestimmungen für eine Behandlung gegen Bandwurm- und Zeckenbefall beizubehalten.
Bei der Einreise eines Haustieres nach Irland wird daher vorausgesetzt, dass
das Tier einen EU-Heimtierausweis mit sich führt.
die Einreise mit einem von der irischen bzw. britischen Regierung genehmigten Transportunternehmen und auf einer genehmigten Route erfolgt. Eine Liste dieser Transportunternehmen und Routen ist im Internet abrufbar unter [Nur registrierte Benutzer können diesen Link sehen] oder [Nur registrierte Benutzer können diesen Link sehen]
das Tier über drei Monate alt ist.
das Tier in Begleitung entweder des Besitzers oder einer anderen verantwortlichen Person reist.
das Tier über einen Mikrochip identifizierbar ist. Eine andere Form der Identifizierung (z.B. Tätowierung) wird nicht akzeptiert. Der Mikrochip sollte dem ISO Standard 11784 oder Annex A zum ISO Standard 11785 entsprechen. Ist dies nicht der Fall, muss ein eigener Scanner mitgeführt werden.
das Tier nach WHO Standard gegen Tollwut geimpft ist. Diese Impfung muss in einem geeigneten Land und nach der Implementierung des Mikrochips erfolgt sein.
eine Blutprobe erfolgreich nach der Tollwutimpfung abgenommen worden ist, die die Antikörper gegen Tollwut bestätigt.
Identifizierung, Impfung und Bluttest durch einen Tierarzt attestiert wurden.
mindestens 6 Monate nach dem erfolgreichen Bluttest vergangen sind, bevor das Tier nach Irland oder Großbritannien einreist. Diese Vorkehrung soll garantieren, dass das Tier nicht mit Tollwut infiziert ist. Das Tier muss sich während dieser 6 Monate in einem gelisteten Land aufgehalten haben.
das Tier innerhalb der letzten 24 bis 48 Stunden vor dem Einchecken am Fähranleger oder am Flughafen gegen Zecken und Bandwürmer behandelt worden ist. Die Behandlung gegen Zecken muss mit einem milbentötenden, zum Einsatz gegen Zecken lizenzierten Mittel vorgenommen werden. Ein Zeckenhalsband ist nicht ausreichend. Das Präparat zur Behandlung gegen Bandwürmer muss Praziquantel enthalten. Die Behandlung muss vom Tierarzt im Reisepass mit Datum und Uhrzeit eingetragen werden ebenso wie Name und Hersteller des verabreichten Präparates.
Liegen die oben genannten Voraussetzungen nicht vor, muss das Tier nach seiner Ankunft in Irland oder Großbritannien sechs Monate in offizieller Quarantäne verbleiben oder es muss zurückgeschickt werden. Fehlt es lediglich an einer Behandlung gegen Zecken und Bandwürmer, verbleibt das Tier bis zu 72 Stunden in Quarantäne, bis die erforderliche Behandlung nachgeholt wird.
siehe: [Nur registrierte Benutzer können diesen Link sehen]
ITALIEN
Einreisebestimmungen für Urlaub mit Hund in Italien
Seit dem 1. Oktober 2004 gilt auch für Italien die "Regelung für die Verbringung von Hunden, Katzen und Frettchen sowohl zwischen den Mitgliedstaaten als auch aus Drittländern in die EU (EG) Nr. 998/2003". Sie dient vor allen Dingen der Vereinheitlichung der Veterinärbestimmungen in den EU- Ländern und der gemeinsamen Bekämpfung der Tollwut.
Demnach hat man bei der privaten Einreise mit Hund von Deutschland nach Italien den EU-Heimtierpass mitzuführen. Außerdem müssen die Hunde durch eine gut lesbare Tätowierung (nur noch gültig bis 3. Juli 2011) oder einen Mikrochip (Transponder) eindeutig gekennzeichnet und identifizierbar sein. Eine gültige Tollwutschutzimpfung ist erforderlich. Die Impfung muss mindestens 21 Tage vor der Einreise verabreicht worden sein und darf maximal 1 Jahr zurück liegen. Bei der Impfung sind die Vorschriften des Impfstoffherstellers zu beachten. Die Identität des Tieres muss vor der Impfung geprüft und festgestellt worden sein. Für die Einreise aus Nicht- EU- Ländern und Drittstaaten gelten gesonderte Regelungen. Pro Person können höchstens 5 Hunde (Heimtiere) mitgeführt werden, die nicht zum Verkauf bestimmt sein dürfen. Auf der Reise sind Maulkorb und Leine mitzuführen.
KROATIEN
Einreisebestimmungen für Urlaub mit Hund in Kroatien
in Begleitung ihres Besitzers können sich Hunde aus Deutschland bis zu 30 Tagen in Kroatien aufhalten. Voraussetzung ist, dass sie einen Internationalen Impfpass haben, in dem eine gültige Tollwutimpfung vermerkt sein muss. Besonderheit dabei: Die Impfung muss mindestens 15 Tage vor Reiseantritt erfolgt sein. Sie darf maximal 6 Monate zurückliegen. Außerdem muss der Hund eine lesbare Tätowierung oder einen Microchip haben. Die entsprechende Nummer sollte im Impfausweis vermerkt sein. Teilweise wird auch eine tierärztliche Gesundheitsbescheinigung verlangt.
Übrigens, Hunde- und Katzenfutter aus allen Ländern, in denen BSE aufgetreten ist, darf nicht nach Kroatien eingeführt werden.
Ein gerelles Einreiseverbot für die "Kampfhundrassen" besteht nicht, es sei denn, dass die Tiere durch aggressives Verhalten auffällig werden. Für alle Hunde besteht gesetzliche Leinenpflicht. Einige große Rassen müssen zusätzlich einen Maulkorb tragen. Bei evt. Fragen wenden Sie sich bitte an die Botschaft Kroatiens in Deutschland.
LUXEMBURG
Einreisebestimmungen für Urlaub mit Hund in Luxemburg
Seit dem 1. Oktober 2004 gilt auch für Luxemburg die "Regelung für die Verbringung von Hunden, Katzen und Frettchen sowohl zwischen den Mitgliedstaaten als auch aus Drittländern in die EU (EG) Nr. 998/2003". Sie dient vor allen Dingen der Vereinheitlichung der Veterinärbestimmungen in den EU- Ländern und der gemeinsamen Bekämpfung der Tollwut.
Demnach hat man bei der privaten Einreise mit Hund von Deutschland nach Luxemburg den EU-Heimtierpass mitzuführen. Private Einreise bedeutet, dass pro Person maximal 5 Hunde (Heimtiere) einreisen dürfen. Diese sollen nicht für den Verkauf bestimmt sein. Außerdem müssen die Hunde durch eine gut lesbare Tätowierung (nur noch gültig bis 3. Juli 2011) oder einen Mikrochip (Transponder) eindeutig gekennzeichnet und identifizierbar sein. Eine gültige Tollwutschutzimpfung ist erforderlich. Die Impfung muss mindestens 21 Tage vor der Einreise verabreicht worden sein und darf maximal 1 Jahr zurück liegen. Bei der Impfung sind die Vorschriften des Impfstoffherstellers zu beachten. Die Identität des Tieres muss vor der Impfung geprüft und festgestellt worden sein. Für die Einreise aus Nicht- EU- Ländern und Drittstaaten gelten gesonderte Regelungen.
[Nur registrierte Benutzer können diesen Link sehen]
BELGIEN
Einreisebestimmungen für Urlaub mit Hund in Belgien
Für allen EU-Mitgliedstaaten, so auch Belgien, ist die Einreise mit Hunden und anderen Haustieren durch die EU- Verordnung Nr. 998/2003 verbindlich geregelt.
Für Hunde und Katzen muss demzufolge ein gültiger EU- Heimtierausweis mit den nötigen Impfungen auf der Reise mitgeführt werden. Wichtig ist vor allem eine ordnungsgemäße Tollwutimpfung. Der EU- Heimtierausweis darf nur durch eine autorisierten Tierarzt oder eine entsprechende Behörde ausgestellt werden. Der Ausweis muss dem Tier eindeutig zuzuordnen sein, d.h. seine Chip- Nummer oder Tätowiernummer- Nummer befinden sich neben Angaben zum Tier und Besitzer eindeutig lesbar im Ausweis. Selbstverständlich muss die Tätowierung auch beim Hund gut lesbar sein. Als Alternative empfiehlt sich die Kennzeichnung mit einem elektronisch lesbaren Mikrochip. Welpen, die durch ihr Alter noch nicht gegen Tollwut geimpft worden sind, dürfen unter bestimmten Umständen auch ohne Impfung einreisen.
DEUTSCHLAND
Einreisebestimmungen für Urlaub mit Hund in Deutschland
Für allen EU-Mitgliedstaaten, so auch Deutschland, ist die Einreise mit Hunden und anderen Haustieren durch die EU- Verordnung Nr. 998/2003 verbindlich geregelt.
Für Hunde und Katzen muss demzufolge ein gültiger EU- Heimtierausweis mit den nötigen Impfungen auf der Reise mitgeführt werden. Wichtig ist vor allem eine ordnungsgemäße Tollwutimpfung. Der EU- Heimtierausweis darf nur durch eine autorisierten Tierarzt oder eine entsprechende Behörde ausgestellt werden. Der Ausweis muss dem Tier eindeutig zuzuordnen sein, d.h. seine Chip- Nummer oder Tätowiernummer- Nummer befinden sich neben Angaben zum Tier und Besitzer eindeutig lesbar im Ausweis. Selbstverständlich muss die Tätowierung auch beim Hund gut lesbar sein. Als Alternative empfiehlt sich die Kennzeichnung mit einem elektronisch lesbaren Mikrochip. Welpen, die durch ihr Alter noch nicht gegen Tollwut geimpft worden sind, dürfen unter bestimmten Umständen auch ohne Impfung einreisen. Für Hunde aus Drittländern, die nicht der EU angeschlossen sind, gelten gesonderte Regelungen.
DÄNEMARK
Bestimmungen für die Einfuhr von Hunden nach Dänemark
Folgende Bestimmungen müssen bei der Einreise von Hunden in Begleitung von Privatpersonen eingehalten werden.
Der einreisende Hund muss eindeutig identifizierbar sein, also eine deutlich leserlichbare Tätowierung haben oder mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein.
Die Mitführung des EU- Heimtierpasses ist Pflicht. Der Pass wird von einem autorisierten Tierarzt ausgefertigt. Im Pass wird vom Tierarzt eine Bestätigung eingetragen, dass pünktlich eine Impfung gegen Tollwut vorgenommen wurde. Die Impfung muss mindestens 3 Wochen vor der Einreise durchgeführt worden sein. Hunde und Katzen, die zwischen 3 und 4 Monate alt sind, müssen ebenfalls gegen Tollwut geimpft sein. Die Dauer der Gültigkeit der Impfung richtet sich nach den Angaben der Impfstoffproduzenten. Die Impfung darf jedoch nicht älter als die Tätowierung oder das Chippen sein.
Hunde, die jünger als 3 Monate sind, können ungeimpft einreisen, wenn für sie ein EU- Heimtierausweis mitgeführt wird und sie sich seit der Geburt bei ihrer Mutter befinden oder von der Mutter begleitet werden und keinen Kontakt mit Wildtieren hatten.
Gefährliche Hunderassen sind in Dänemark ungewünscht. Die Besitzer können im Einzelfall aufgefordert werden, den Hund nur mit Maulkorb mitzuführen. Auch Auflagen zur Tötung des Tieres können u.U. auferlegt werden.
Die Haltung und Züchtung der Rassen Pitbullterrier und Tosa ist verboten. Das gilt gleichfalls für die Kreuzungen mit diesen Hunderassen. Diese Rassen bzw. Kreuzungen dürfen deshalb nicht eingeführt werden. Das Verbot gilt ebenfalls für Hunde aus Kreuzungen mit den genannten Hunderassen. Das Verbot des Haltens beinhaltet auch die Einfuhr von den genannten Hunden und Hunde die als gefährlich gelten.
Bitte beachten: In Dänemark besteht Leinenzwang für Hunde. Nur in Ausnahmefälle dürfen sie frei laufen.
FINNLAND
Einreisebestimmungen für Urlaub mit Hund in Finnland
Seit dem 1. Oktober 2004 gilt auch für Finnland die "Regelung für die Verbringung von Hunden, Katzen und Frettchen sowohl zwischen den Mitgliedstaaten als auch aus Drittländern in die EU (EG) Nr. 998/2003". Sie dient vor allen Dingen der Vereinheitlichung der Veterinärbestimmungen in den EU- Ländern und der gemeinsamen Bekämpfung der Tollwut.
Demnach hat man bei der Einreise mit Hund nach Finnland den EU-Heimtierpass mitzuführen. Außerdem müssen die Hunde durch eine gut lesbare Tätowierung (nur noch bis 3 Juli 2011) oder einen Mikrochip (Transponder) eindeutig gekennzeichnet und identifizierbar sein. Eine gültige Tollwutschutzimpfung ist erforderlich (inaktivierter Impfstoff mit einem Wirkungsgrad von mindestens 1 internationalen Antigeneinheit). Die Impfung muss bei der Einreise mindestens 21 Tage und maximal 1 Jahr zurück liegen. Bei der Impfung sind die Vorschriften des Impfstoffherstellers zu beachten. Die Identität des Tieres muss vor der Impfung geprüft und festgestellt worden sein. Nutzen Sie bei der Einreise bitte einen Grenzübergang, auf dem Kontrollen der Tiere durchgeführt werden.
Einreise aus Drittländern
Bei der Einreise aus einigen Drittländern muss vor Reisebeginn ein Tollwut-Antikörpertest durchgeführt werden.
Einreise mit Jungtieren
Eine Einreise mit ungeimpften Jungtieren von Deutschland nach Finnland ist nicht möglich. Aus einigen anderen tollwutfreien Länder ist die Einreise möglich.
Zusatzbestimmung
Für die einreisenden Hunde wird außerdem eine Bescheinigung des Tierarztes verlangt, die bestatigt, dass der Hund maximal 30 Tage vor der Einreise nach Finnland mit einem geeigneten Medikament (Wirkstoff Praziquantel oder Epsiprantel) gegen den Bandwurm Echinococcus entwurmt wurde. Für eine ungehinderte Einreise wird empfohlen, die Bandwurmkur maximal 24 Stunden vor der Einreise durchzuführen.
FRANKREICH
Einreisebestimmungen für Urlaub mit Hund in Frankreich
Seit dem 1. Oktober 2004 gilt auch für Frankreich die "Regelung für die Verbringung von Hunden, Katzen und Frettchen sowohl zwischen den Mitgliedstaaten als auch aus Drittländern in die EU (EG) Nr. 998/2003". Sie dient vor allen Dingen der Vereinheitlichung der Veterinärbestimmungen in den EU- Ländern und der gemeinsamen Bekämpfung der Tollwut.
Demnach hat man bei der Einreise mit Hund nach Frankreich den EU-Heimtierpass mitzuführen. Außerdem müssen die Hunde durch eine gut lesbare Tätowierung (nur noch bis 3 Juli 2011) oder einen Mikrochip (Transponder) eindeutig gekennzeichnet und identifizierbar sein. Eine gültige Tollwutschutzimpfung ist erforderlich (inaktivierter Impfstoff mit einem Wirkungsgrad von mindestens 1 internationalen Antigeneinheit). Die Impfung muss bei der Einreise mindestens 21 Tage und maximal 1 Jahr zurück liegen. Bei der Impfung sind die Vorschriften des Impfstoffherstellers zu beachten. Die Identität des Tieres muss vor der Impfung geprüft und festgestellt worden sein.
Zusatzbestimmungen für Kampfhunde
Die Einfuhr von Kampfhunden der ersten Kategorie ist verboten. Dazu zählen alle Hunde, die ihren morphologischen Merkmalen nach den Rassehunden Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier (allgemein „Pit-bulls“ ), Mastiff („Boerbulls“) oder Tosa vergleichbar sind und in keinem vom Internationalen Hundeverband FCI ([Nur registrierte Benutzer können diesen Link sehen]) zugelassenen Zuchtbuch eingetragen sind.
Zweite Kategorie: Die Einfuhr /das Verbringen von Hunden der o. g. Rassen sind erlaubt, wenn der Hund in einem vom Internationalen Hundeverband FCI zugelassenen Zuchtbuch eingetragen sind. Auch Rottweiler dürfen einreisen. Sie benötigen keinen Zuchtbucheintrag.
An allen öffentlichen Orten sind die Hunde der zweiten Kategorie mit Maulkorb und Leine von einem Volljährigen zu führen.
Daueraufenthalt des Hundes in Frankreich
Bei Verkauf des Hundes, also sofern er länger als 3 Monate in Frankreich bleibt, muss der Hund identifiziert und in ein innerstaatliches Register eingetragen werden. Diese Tiere müssen gegen Tollwut geimpft werden und eine jährliche Nachimpfung bekommen.
GRIECHENLAND
Einreisebestimmungen für Urlaub mit Hund in Griechenland
Seit dem 1. Oktober 2004 gilt auch für Griechenland die "Regelung für die Verbringung von Hunden, Katzen und Frettchen sowohl zwischen den Mitgliedstaaten als auch aus Drittländern in die EU (EG) Nr. 998/2003". Sie dient vor allen Dingen der Vereinheitlichung der Veterinärbestimmungen in den EU- Ländern und der gemeinsamen Bekämpfung der Tollwut.
Demnach hat man bei der Einreise mit Hund nach Griechenland den EU-Heimtierpass mitzuführen. Außerdem müssen die Hunde durch eine gut lesbare Tätowierung (gültig nur noch bis 3 Juli 2011) oder einen Mikrochip (Transponder) eindeutig gekennzeichnet und identifizierbar sein. Eine gültige Tollwutschutzimpfung ist erforderlich . Die Impfung muss bei der Einreise mindestens 21 Tage alt sein und darf maximal 1 Jahr zurück liegen. Bei der Impfung sind die Vorschriften des Impfstoffherstellers zu beachten. Die Identität des Tieres muss vor der Impfung geprüft und festgestellt worden sein.
GROSSBRITANNIEN
Einreisebestimmungen für Urlaub mit Hund in Großbritannien
Die Einreisebestimmungen für Hunde nach Großbritannien sind strenger als in vielen anderen EU- Ländern. Über viele Jahre war eine Einreise mit Hunden praktisch unmöglich oder zumindest sehr erschwert. Das war verständlich, weil Großbritannien darum kämpft, seinen Tollwut- freien Status zu behalten. Mit der neuen EU- Reiseregelung wurden die Bedingungen gelockert. Trotzdem hat die britische Regierung auf Ihrer Webseite darum gebeten, die Reiseinformationen nicht zu veröffentlichen und besser einen Link zu setzen, als Gefahr zu laufen, veraltete Informationen anzubieten. Das wollen wir hiermit tun:
[Nur registrierte Benutzer können diesen Link sehen]
HOLLAND
Einreisebestimmungen für Urlaub mit Hund in Holland
Seit dem 1. Oktober 2004 gilt auch für Holland die "Regelung für die Verbringung von Hunden, Katzen und Frettchen sowohl zwischen den Mitgliedstaaten als auch aus Drittländern in die EU (EG) Nr. 998/2003". Sie dient vor allen Dingen der Vereinheitlichung der Veterinärbestimmungen in den EU- Ländern und der gemeinsamen Bekämpfung der Tollwut.
Demnach hat man bei der privaten Einreise mit Hund nach Holland den EU-Heimtierpass mitzuführen. Außerdem müssen die Hunde durch eine gut lesbare Tätowierung (nur noch gültig bis 3 Juli 2011) oder einen Mikrochip (Transponder) eindeutig gekennzeichnet und identifizierbar sein. Eine gültige Tollwutschutzimpfung ist erforderlich. Die Impfung muss mindestens 21 Tage vor der Einreise verabreicht worden sein und darf maximal 1 Jahr zurück liegen. Bei der Impfung sind die Vorschriften des Impfstoffherstellers zu beachten. Die Identität des Tieres muss vor der Impfung geprüft und festgestellt worden sein.
Spezielle Bestimmungen der Niederlande
In Holland gilt Leinenpflicht. Pit- Bullterrier und Kreuzungen mit dieser Rasse dürfen nicht eingeführt werden. Besitzer eines American Staffordshire Terriers benötigen zum Nachweis der Rasse eine Ahnetafel.
IRLAND
Einreise von Deutschland nach Irland
Bei der Einreise aus einem Mitgliedstaat der EU nach Irland oder Großbritannien muss ein Reisepass für das Tier mitgeführt werden, der vollständig ausgefüllt und von einem eingetragenen Tierarzt unterschrieben und abgestempelt sein muss. Die Mitgliedstaaten Irland und Großbritannien sind darüber hinaus ermächtigt, bei der Einreise von Haustieren ohne Quarantäne für eine Übergangsfrist von fünf Jahren ihre bisherigen schärferen Anforderungen an den Impfschutz gegen Tollwut (Blutuntersuchung auf Antikörper) und besondere Bestimmungen für eine Behandlung gegen Bandwurm- und Zeckenbefall beizubehalten.
Bei der Einreise eines Haustieres nach Irland wird daher vorausgesetzt, dass
das Tier einen EU-Heimtierausweis mit sich führt.
die Einreise mit einem von der irischen bzw. britischen Regierung genehmigten Transportunternehmen und auf einer genehmigten Route erfolgt. Eine Liste dieser Transportunternehmen und Routen ist im Internet abrufbar unter [Nur registrierte Benutzer können diesen Link sehen] oder [Nur registrierte Benutzer können diesen Link sehen]
das Tier über drei Monate alt ist.
das Tier in Begleitung entweder des Besitzers oder einer anderen verantwortlichen Person reist.
das Tier über einen Mikrochip identifizierbar ist. Eine andere Form der Identifizierung (z.B. Tätowierung) wird nicht akzeptiert. Der Mikrochip sollte dem ISO Standard 11784 oder Annex A zum ISO Standard 11785 entsprechen. Ist dies nicht der Fall, muss ein eigener Scanner mitgeführt werden.
das Tier nach WHO Standard gegen Tollwut geimpft ist. Diese Impfung muss in einem geeigneten Land und nach der Implementierung des Mikrochips erfolgt sein.
eine Blutprobe erfolgreich nach der Tollwutimpfung abgenommen worden ist, die die Antikörper gegen Tollwut bestätigt.
Identifizierung, Impfung und Bluttest durch einen Tierarzt attestiert wurden.
mindestens 6 Monate nach dem erfolgreichen Bluttest vergangen sind, bevor das Tier nach Irland oder Großbritannien einreist. Diese Vorkehrung soll garantieren, dass das Tier nicht mit Tollwut infiziert ist. Das Tier muss sich während dieser 6 Monate in einem gelisteten Land aufgehalten haben.
das Tier innerhalb der letzten 24 bis 48 Stunden vor dem Einchecken am Fähranleger oder am Flughafen gegen Zecken und Bandwürmer behandelt worden ist. Die Behandlung gegen Zecken muss mit einem milbentötenden, zum Einsatz gegen Zecken lizenzierten Mittel vorgenommen werden. Ein Zeckenhalsband ist nicht ausreichend. Das Präparat zur Behandlung gegen Bandwürmer muss Praziquantel enthalten. Die Behandlung muss vom Tierarzt im Reisepass mit Datum und Uhrzeit eingetragen werden ebenso wie Name und Hersteller des verabreichten Präparates.
Liegen die oben genannten Voraussetzungen nicht vor, muss das Tier nach seiner Ankunft in Irland oder Großbritannien sechs Monate in offizieller Quarantäne verbleiben oder es muss zurückgeschickt werden. Fehlt es lediglich an einer Behandlung gegen Zecken und Bandwürmer, verbleibt das Tier bis zu 72 Stunden in Quarantäne, bis die erforderliche Behandlung nachgeholt wird.
siehe: [Nur registrierte Benutzer können diesen Link sehen]
ITALIEN
Einreisebestimmungen für Urlaub mit Hund in Italien
Seit dem 1. Oktober 2004 gilt auch für Italien die "Regelung für die Verbringung von Hunden, Katzen und Frettchen sowohl zwischen den Mitgliedstaaten als auch aus Drittländern in die EU (EG) Nr. 998/2003". Sie dient vor allen Dingen der Vereinheitlichung der Veterinärbestimmungen in den EU- Ländern und der gemeinsamen Bekämpfung der Tollwut.
Demnach hat man bei der privaten Einreise mit Hund von Deutschland nach Italien den EU-Heimtierpass mitzuführen. Außerdem müssen die Hunde durch eine gut lesbare Tätowierung (nur noch gültig bis 3. Juli 2011) oder einen Mikrochip (Transponder) eindeutig gekennzeichnet und identifizierbar sein. Eine gültige Tollwutschutzimpfung ist erforderlich. Die Impfung muss mindestens 21 Tage vor der Einreise verabreicht worden sein und darf maximal 1 Jahr zurück liegen. Bei der Impfung sind die Vorschriften des Impfstoffherstellers zu beachten. Die Identität des Tieres muss vor der Impfung geprüft und festgestellt worden sein. Für die Einreise aus Nicht- EU- Ländern und Drittstaaten gelten gesonderte Regelungen. Pro Person können höchstens 5 Hunde (Heimtiere) mitgeführt werden, die nicht zum Verkauf bestimmt sein dürfen. Auf der Reise sind Maulkorb und Leine mitzuführen.
KROATIEN
Einreisebestimmungen für Urlaub mit Hund in Kroatien
in Begleitung ihres Besitzers können sich Hunde aus Deutschland bis zu 30 Tagen in Kroatien aufhalten. Voraussetzung ist, dass sie einen Internationalen Impfpass haben, in dem eine gültige Tollwutimpfung vermerkt sein muss. Besonderheit dabei: Die Impfung muss mindestens 15 Tage vor Reiseantritt erfolgt sein. Sie darf maximal 6 Monate zurückliegen. Außerdem muss der Hund eine lesbare Tätowierung oder einen Microchip haben. Die entsprechende Nummer sollte im Impfausweis vermerkt sein. Teilweise wird auch eine tierärztliche Gesundheitsbescheinigung verlangt.
Übrigens, Hunde- und Katzenfutter aus allen Ländern, in denen BSE aufgetreten ist, darf nicht nach Kroatien eingeführt werden.
Ein gerelles Einreiseverbot für die "Kampfhundrassen" besteht nicht, es sei denn, dass die Tiere durch aggressives Verhalten auffällig werden. Für alle Hunde besteht gesetzliche Leinenpflicht. Einige große Rassen müssen zusätzlich einen Maulkorb tragen. Bei evt. Fragen wenden Sie sich bitte an die Botschaft Kroatiens in Deutschland.
LUXEMBURG
Einreisebestimmungen für Urlaub mit Hund in Luxemburg
Seit dem 1. Oktober 2004 gilt auch für Luxemburg die "Regelung für die Verbringung von Hunden, Katzen und Frettchen sowohl zwischen den Mitgliedstaaten als auch aus Drittländern in die EU (EG) Nr. 998/2003". Sie dient vor allen Dingen der Vereinheitlichung der Veterinärbestimmungen in den EU- Ländern und der gemeinsamen Bekämpfung der Tollwut.
Demnach hat man bei der privaten Einreise mit Hund von Deutschland nach Luxemburg den EU-Heimtierpass mitzuführen. Private Einreise bedeutet, dass pro Person maximal 5 Hunde (Heimtiere) einreisen dürfen. Diese sollen nicht für den Verkauf bestimmt sein. Außerdem müssen die Hunde durch eine gut lesbare Tätowierung (nur noch gültig bis 3. Juli 2011) oder einen Mikrochip (Transponder) eindeutig gekennzeichnet und identifizierbar sein. Eine gültige Tollwutschutzimpfung ist erforderlich. Die Impfung muss mindestens 21 Tage vor der Einreise verabreicht worden sein und darf maximal 1 Jahr zurück liegen. Bei der Impfung sind die Vorschriften des Impfstoffherstellers zu beachten. Die Identität des Tieres muss vor der Impfung geprüft und festgestellt worden sein. Für die Einreise aus Nicht- EU- Ländern und Drittstaaten gelten gesonderte Regelungen.