ZO und Mischlinge
- silke_2toller
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ZO und Mischlinge
Hallo,
ich hab mal eine Frage, die mir hier sicher jemand beantworten kann: Ist es einem VDH-Züchter von Irish Wolfhounds laut ZO verboten, nebenher Mixwürfe anderer Rassen zu vermehren und zu verkaufen?
ich hab mal eine Frage, die mir hier sicher jemand beantworten kann: Ist es einem VDH-Züchter von Irish Wolfhounds laut ZO verboten, nebenher Mixwürfe anderer Rassen zu vermehren und zu verkaufen?
Hallole,
IWs werden nach der Zuchtordnung des DWZRV gezüchtet. Also muß er wenn er im VDH züchtet sich an die dortigen Bestimmungen halten. Diese schreiben jedoch auch Mindesthaltungsbedingungen für alle Hunde vor, die er in seinem Besitz hat. Sofern er nicht gegen diese Mindesthaltungsbedingungen verstößt, dürfte es zuläsig sein.
Die entsprechenden Bestimmungen findest du unter [Nur registrierte Benutzer können diesen Link sehen] unter Satzungen und Ordnungen.
Gruß
Thomas
IWs werden nach der Zuchtordnung des DWZRV gezüchtet. Also muß er wenn er im VDH züchtet sich an die dortigen Bestimmungen halten. Diese schreiben jedoch auch Mindesthaltungsbedingungen für alle Hunde vor, die er in seinem Besitz hat. Sofern er nicht gegen diese Mindesthaltungsbedingungen verstößt, dürfte es zuläsig sein.
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Thomas
- silke_2toller
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Hallo Thomas,
das hatte ich mir schon durchgelesen und fand nur etwas darüber, dass Windhunde nicht mit irgendwas anderem verpaart werden dürfen und alle Würfe gemeldet werden müssen. Allerdings war das für mich nicht ganz eindeutig, was die Verpaarung anderer Rassen betrifft, z.B. Aussie- oder Jack-Russel-Mixe, die sich zur Zeit extrem gut verkaufen. Ich weiß vom Deutschen Retriever Club, dass hier Würfe ohne Papiere egal welcher Rasse bei DRc-Züchtern nicht geduldet werden.
das hatte ich mir schon durchgelesen und fand nur etwas darüber, dass Windhunde nicht mit irgendwas anderem verpaart werden dürfen und alle Würfe gemeldet werden müssen. Allerdings war das für mich nicht ganz eindeutig, was die Verpaarung anderer Rassen betrifft, z.B. Aussie- oder Jack-Russel-Mixe, die sich zur Zeit extrem gut verkaufen. Ich weiß vom Deutschen Retriever Club, dass hier Würfe ohne Papiere egal welcher Rasse bei DRc-Züchtern nicht geduldet werden.
Hallole,
ich würde es so interpretieen, daß sofern er Hunde züchtet die im DWZRV umfaßt sind und dort Mitglied ist sich den dortigen Zuchtbestimmungen unterwirft. Da der VDH der Dachverband ist, stellt sich somit die Frage, ob der Dachverband über sich die Zuchtbestimmungen anderer Rassezuchtvereine überträgt, dh. wenn ich Dobermänner züchte ich den Zuchtbestimmungen des dazugehörigen Rassezuchtverbandes unterworfen bin. Juristisches Minenfeld!
Verboten würde ich nicht sagen, aber anrüchig.
Gruß
Thomas
ich würde es so interpretieen, daß sofern er Hunde züchtet die im DWZRV umfaßt sind und dort Mitglied ist sich den dortigen Zuchtbestimmungen unterwirft. Da der VDH der Dachverband ist, stellt sich somit die Frage, ob der Dachverband über sich die Zuchtbestimmungen anderer Rassezuchtvereine überträgt, dh. wenn ich Dobermänner züchte ich den Zuchtbestimmungen des dazugehörigen Rassezuchtverbandes unterworfen bin. Juristisches Minenfeld!
Verboten würde ich nicht sagen, aber anrüchig.
Gruß
Thomas
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Hallo Thomas,
Also ich weiß, dass man nicht in einem VDH-Zuchtverein Mitglied sein kann und gleichzeitig in Deutschland in einem Nicht-VDH-Verein züchten. Das schließt schon die VDH-Ordnung aus.
aber beim DRC geht das weiter, da ist auch papierlose und Mischlingszucht ausgeschlossen:
Zitat Satzung DRC:
"Von der Mitgliedschaft ausgeschlossen sind ausnahmslos:
1. Personen, die einem dem VDH und/oder JGHV nicht angeschlossenen Verein oder Verband auf dem Gebiet der Rassehundezucht, des Rassehundesports oder der Rassehundeausbildung angehören;
2. Personen, die der nicht kontrollierten Hundezucht nachgehen, kommerzielle Hundehändler, sowie deren mit ihnen in häuslicher
Gemeinschaft lebende Angehörige und sonstige Personen."
Sowas hab ich beim dwzrv nicht gefunden und deshalb meine Frage.
Das ist wohl klar.riesa100 hat geschrieben: ich würde es so interpretieen, daß sofern er Hunde züchtet die im DWZRV umfaßt sind und dort Mitglied ist sich den dortigen Zuchtbestimmungen unterwirft.
??? Ich versteh den Satz nicht.riesa100 hat geschrieben: Da der VDH der Dachverband ist, stellt sich somit die Frage, ob der Dachverband über sich die Zuchtbestimmungen anderer Rassezuchtvereine überträgt, dh. wenn ich Dobermänner züchte ich den Zuchtbestimmungen des dazugehörigen Rassezuchtverbandes unterworfen bin.
Also ich weiß, dass man nicht in einem VDH-Zuchtverein Mitglied sein kann und gleichzeitig in Deutschland in einem Nicht-VDH-Verein züchten. Das schließt schon die VDH-Ordnung aus.
aber beim DRC geht das weiter, da ist auch papierlose und Mischlingszucht ausgeschlossen:
Zitat Satzung DRC:
"Von der Mitgliedschaft ausgeschlossen sind ausnahmslos:
1. Personen, die einem dem VDH und/oder JGHV nicht angeschlossenen Verein oder Verband auf dem Gebiet der Rassehundezucht, des Rassehundesports oder der Rassehundeausbildung angehören;
2. Personen, die der nicht kontrollierten Hundezucht nachgehen, kommerzielle Hundehändler, sowie deren mit ihnen in häuslicher
Gemeinschaft lebende Angehörige und sonstige Personen."
Sowas hab ich beim dwzrv nicht gefunden und deshalb meine Frage.
Der DWZRV hat es in seiner Satzung nicht so klar definiert . Hier findet sich nur:
3.6. Unmöglichkeit der Mitgliedschaft
Mitglieder von Vereinen, die vom VDH als Dissidenzvereine angesehen werden, oder Hundehändler (gewerblicher An- und Verkauf von Hunden) können nicht Mitglied sein.
Von der Mitgliedschaft ausgeschlossen sind Personen, die auch in einem anderen, eine der Windhundrassen betreuenden Mitgliedsverein des VDH Mitglied sind.
Aber der VDH ist nur der Dachverband der angeschlossenen Vereine. Also unmittelbare Mitgliedschaft von natürlichen Personen im VDH oder FCI ist nicht möglich. Deshalb die Hilfskonstruktion über den VDH.
Gruß
Thomas
3.6. Unmöglichkeit der Mitgliedschaft
Mitglieder von Vereinen, die vom VDH als Dissidenzvereine angesehen werden, oder Hundehändler (gewerblicher An- und Verkauf von Hunden) können nicht Mitglied sein.
Von der Mitgliedschaft ausgeschlossen sind Personen, die auch in einem anderen, eine der Windhundrassen betreuenden Mitgliedsverein des VDH Mitglied sind.
Aber der VDH ist nur der Dachverband der angeschlossenen Vereine. Also unmittelbare Mitgliedschaft von natürlichen Personen im VDH oder FCI ist nicht möglich. Deshalb die Hilfskonstruktion über den VDH.
Gruß
Thomas
- silke_2toller
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d.h. man darf nur in einem Windhundverein des VDH Mitglied sein? Seltsam. Aber Mischlinge ohne Papiere zu vermehren ist nicht verboten? Na ja, man muss nicht alles verstehen.riesa100 hat geschrieben: Von der Mitgliedschaft ausgeschlossen sind Personen, die auch in einem anderen, eine der Windhundrassen betreuenden Mitgliedsverein des VDH Mitglied sind.
Aber vielen Dank für Deine Beiträge!