Amtsschimmel wegen Hundesteuer
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Amtsschimmel wegen Hundesteuer
Moinmoin liebe Forengemeinde,
ev kann mir hier jemand meine Fragen beantworten.
Ich bin seit gut 4 Jahren im Besitz einer Staffordhündin aus einem Tierheim.Der Hund wurde ordnungsgemäss angemeldet, versichert, Hundeführerschein, Genehmigungen und Steuermarke liegen vor.
Das Amt hat im ersten Jahr die Steuer per Einzugsermächtigung erhalten, und dann aus unerfindlichen Gründen nicht mehr abgebucht.
Nun hiess es plötzlich der Hund sei nicht angemeldet. Anonyme Anzeige eines Hundekenners :headtowall:
Nach Vorlage sämtlicher Unterlagen, konnte niemand von Amts wegen sagen, wo der Fehler liegt, ich soll aber die Hundesteuer nachzahlen. Gegen die Steuer ist ja grundsätzlich nichts einzuwenden.
Frage 1) dazu: ist das rechtens? Oder Pech fürs Amt, sprich verjährt der Anspruch?
Der Fehler liegt ja nicht bei mir.
Ich habe denen angeboten, die fehlende Steuer in Raten zu 100,- € abzuzahlen, da die Steuer für einen sogenannten Listenhund in unserer Gemeinde 8x höher liegt, als für einen normalen Hund. Es dreht sich um eine Summe von knapp 2000,-€, die hat man nicht so mal eben in der Portokasse.
100,-€ war denen zu wenig, das Amt hätte gerne 200,-€, das wiederum ist mir zu hoch angesetzt.
Frage 2) dazu: Müssten die nicht mit meiner angebotenen Summe zufrieden sein? Ich bin immerhin bereit deren Fehler auszugleichen.
Hat jemand solch Amtsschimmel :furious: schonmal erlebt, an wen kann ich mich bzgl Aufklärung wenden.
Komme aus Schleswig Holstein
Danke im Voraus,
Cindy :help:
ev kann mir hier jemand meine Fragen beantworten.
Ich bin seit gut 4 Jahren im Besitz einer Staffordhündin aus einem Tierheim.Der Hund wurde ordnungsgemäss angemeldet, versichert, Hundeführerschein, Genehmigungen und Steuermarke liegen vor.
Das Amt hat im ersten Jahr die Steuer per Einzugsermächtigung erhalten, und dann aus unerfindlichen Gründen nicht mehr abgebucht.
Nun hiess es plötzlich der Hund sei nicht angemeldet. Anonyme Anzeige eines Hundekenners :headtowall:
Nach Vorlage sämtlicher Unterlagen, konnte niemand von Amts wegen sagen, wo der Fehler liegt, ich soll aber die Hundesteuer nachzahlen. Gegen die Steuer ist ja grundsätzlich nichts einzuwenden.
Frage 1) dazu: ist das rechtens? Oder Pech fürs Amt, sprich verjährt der Anspruch?
Der Fehler liegt ja nicht bei mir.
Ich habe denen angeboten, die fehlende Steuer in Raten zu 100,- € abzuzahlen, da die Steuer für einen sogenannten Listenhund in unserer Gemeinde 8x höher liegt, als für einen normalen Hund. Es dreht sich um eine Summe von knapp 2000,-€, die hat man nicht so mal eben in der Portokasse.
100,-€ war denen zu wenig, das Amt hätte gerne 200,-€, das wiederum ist mir zu hoch angesetzt.
Frage 2) dazu: Müssten die nicht mit meiner angebotenen Summe zufrieden sein? Ich bin immerhin bereit deren Fehler auszugleichen.
Hat jemand solch Amtsschimmel :furious: schonmal erlebt, an wen kann ich mich bzgl Aufklärung wenden.
Komme aus Schleswig Holstein
Danke im Voraus,
Cindy :help:
Zuletzt geändert von Cindy aus Bielefeld am 15. Sep 2010, 13:53, insgesamt 1-mal geändert.
- Stephanie
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Re: Amtsschimmel wegen Hundesteuer
Wenn Du schlau bist hattest Du den Hund über 3 Jahre nicht. :evil:
Aber nach Vorlage diverser Versicherungen ist es dafür wohl zu spät.
Ich glaube das Du zahlen mußt.
Normalerweise wäre es nach 3 Jahren verjährt,aber....ist halt das Finanzamt,die dürfen alles.
Aber nach Vorlage diverser Versicherungen ist es dafür wohl zu spät.
Ich glaube das Du zahlen mußt.
Normalerweise wäre es nach 3 Jahren verjährt,aber....ist halt das Finanzamt,die dürfen alles.
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Re: Amtsschimmel wegen Hundesteuer
Ich befürchte das auch.
Ich kann das aber auch nicht so ohne weiteres hinnehmen, denn wie gesagt ist das ja deren Verriss.
Ich frage mich ob ich gegenanstänker oder die Pille runterschlucke.
Cindy
Ich kann das aber auch nicht so ohne weiteres hinnehmen, denn wie gesagt ist das ja deren Verriss.
Ich frage mich ob ich gegenanstänker oder die Pille runterschlucke.
Cindy
- Stephanie
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Re: Amtsschimmel wegen Hundesteuer
Wenn Du beharlich bleibst geben die sich sicher mit 100 Euro zufrieden.
Aber überlege mal wielange Du dann abbezahlst.
Beknakt echt,was bekommst Du eigebtlich für das Steuergeld geboten?
Oh man ein Thema zum aufregen.
Aber überlege mal wielange Du dann abbezahlst.
Beknakt echt,was bekommst Du eigebtlich für das Steuergeld geboten?
Oh man ein Thema zum aufregen.
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Re: Amtsschimmel wegen Hundesteuer
Stimmt, die ganze Debatte um Listenhunde empfinde ich als müssig. Jeder weiss, das meistens das Problem am anderen Ende der Leine liegt.
Hilft mir nur jetzt nicht unbedingt weiter.
Die Frage ist ja, nehm ich das hin, oder hab ich Chancen dagegen anzugehen, oder mussen die mein Angebot annehmen.
Cindy
Hilft mir nur jetzt nicht unbedingt weiter.
Die Frage ist ja, nehm ich das hin, oder hab ich Chancen dagegen anzugehen, oder mussen die mein Angebot annehmen.
Cindy
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Re: Amtsschimmel wegen Hundesteuer
Ich glaube zu wissen,das wenn Du zahlungswillig bist,nicht gepfändet werden darf.
Insofern müssen die einverstanden sein,wenn nicht bleibt denen ja keine andere Option.
Insofern müssen die einverstanden sein,wenn nicht bleibt denen ja keine andere Option.
- alfinchen
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Re: Amtsschimmel wegen Hundesteuer
Sehr schlau... Das waere strafbarer Betrug...Stephanie hat geschrieben:Wenn Du schlau bist hattest Du den Hund über 3 Jahre nicht. :evil:
Aber nach Vorlage diverser Versicherungen ist es dafür wohl zu spät.
Ich glaube das Du zahlen mußt.
Normalerweise wäre es nach 3 Jahren verjährt,aber....ist halt das Finanzamt,die dürfen alles.
Der Anspruch Susette weder vernarbet sein, noch muss die behoerden sich auf Ratenzahlung einlassen, sie hat ja nen Titel gegen Dich und kann auch gleich zwangsvollstrecken.
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Re: Amtsschimmel wegen Hundesteuer
keinen Titel,lediglich einen Steuerbescheid, und die Vereinbarung auf Ratenzahlung.
Nochmal, der Fehler liegt nicht bei mir, das Amt hat es verbaselt.
Nochmal, der Fehler liegt nicht bei mir, das Amt hat es verbaselt.
- Moenchen75
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Re: Amtsschimmel wegen Hundesteuer
Du bist verpflichtet, die Summe zu bezahlen, das "Amt" muss nicht nachhalten, warum, wieso weshalb deine Überweisung per Lastschrift nicht funktioniert hat. Du hast ja schließlich gemerkt, dass das Geld nicht abgebucht wurde. Da hättest du schon handeln sollen und dich melden sollen bzw. überweisen sollen. Jetzt hast du den Salat. Das "Amt" muss sich auch nicht auf ratenzahlung einlassen, dass ist reine Nettigkeit, dass du in Raten zahlen kannst. Sie könnten den Betrag auch Zwangsvollstrecken.
P.S.: Ich BIN ein Amtsschimmel
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Re: Amtsschimmel wegen Hundesteuer
Das seh ich anders, es gibt ja eine Einzugsermächtigung. Das sei ja soooo viel einfacher und für alle Beteiligten erleichternd.
Gemerkt hab ich das erst nach der Ansage, der Hund sei nicht angemeldet. Was ja so nicht stimmt.
Dann erst Bankunterlagen gegengecheckt.
Also hab ich meinen Teil des Deals erfüllt.
Aber da sind Ämter immer schnell, wenns was zu holen gibt, und niemals Fehler zugeben.
Das bringt mich aber unterm Strich nicht weiter. ich brauch was konkretes an die Hand.
Also verjährt sowas oder nicht?
Und ich bin ja bereit die Steuer nachzuzahlen, aber zu meinen Bedingungen, denn ich kann Geld auch nicht drucken.
Cindy
Gemerkt hab ich das erst nach der Ansage, der Hund sei nicht angemeldet. Was ja so nicht stimmt.
Dann erst Bankunterlagen gegengecheckt.
Also hab ich meinen Teil des Deals erfüllt.
Aber da sind Ämter immer schnell, wenns was zu holen gibt, und niemals Fehler zugeben.
Das bringt mich aber unterm Strich nicht weiter. ich brauch was konkretes an die Hand.
Also verjährt sowas oder nicht?
Und ich bin ja bereit die Steuer nachzuzahlen, aber zu meinen Bedingungen, denn ich kann Geld auch nicht drucken.
Cindy
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Re: Amtsschimmel wegen Hundesteuer
Nach 5 Jahren ist eine Steuerschuld verjährt.
Ich würde einfach mal eine Anwalt für Steuerrecht anrufen.
Ich würde einfach mal eine Anwalt für Steuerrecht anrufen.
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Re: Amtsschimmel wegen Hundesteuer
Ich denke da kannst du nix machen.
Das Amt hat immer Recht. :dozey:

Re: Amtsschimmel wegen Hundesteuer
Nun was wollen sie machen?! Zahlen musst du auf jedenfall, und was wollen sie vollstrecken wenn du nichts hast?! Also sollen sie froh sein das du 100€ zahlen willst. Rufe dort nochmal an und sage du hast nichts mehr, dann können sie dagegen auch nichts tun. Du hast eine Pfändungsgrenze und der Gerichtsvollzieher (von der Stadt) wenn er dich besucht, freut sich wenn du ihm überhaupt Raten anbietest. Wir hatten mal ähnliches mit der Autosteuer, aber ist ja klar, wenn die nen Fehler machen bist dennoch automatisch DU als Bürger Schuld, aber schön das sie überhaupt 2000€ einnehmen können. Hach sorry aber sowas regt einen ja schon beim lesen auf, tut mir leid für dich.
- alfinchen
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Re: Amtsschimmel wegen Hundesteuer
Der Steuerbescheid hat Titelfunktion. Eine Stundung/Ratenzahlung muss nicht zwingend gewährt werden. Da hat die Behörde freilich ein Ermessen. Stell doch erstmal einen offziellen Antrag.Cindy aus Bielefeld hat geschrieben:keinen Titel,lediglich einen Steuerbescheid, und die Vereinbarung auf Ratenzahlung.
Nochmal, der Fehler liegt nicht bei mir, das Amt hat es verbaselt.
Das Amt hat den Fehler eigentlich nicht gemacht. Du musst schon dafür sorgen, dass die Steuern gezahlt werden. So sehe ich es zumindest. Man kann sich doch nicht 3 Jahre darauf verlassen, dass abgebucht wird. Mal ganz ehrlich, wenn man 3 Jahre sein Konto nicht kontrolliert, dann ist das doch grob fahrlässig.
Hinsichtlich der Verjährung wäre ich mit 5 Jahren vorsichtig:
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- Forums-Welpe
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Re: Amtsschimmel wegen Hundesteuer
Aufregen tut es mich eigentl nicht, oder nur ein bisschen
.
Denn eine emotionale Diskussion führt ja letztlich zu nichts.
Brauch einfach nur einen Rat, zum einen, ob das so rechtens ist, oder, falls nicht, wie gehe ich dagegen vor.
Denn eines lass ich sicher nicht zu, das der Hund darunter leidet.
Dafür hab ich zu lange gebraucht um einen ausgesetzten traumatisierten Hund in einen normal umgänglichen Gefährten zu verwandeln.
Cindy
@alfinchen: natürlich wird das Konto kontrolliert, es ist halt nicht aufgefallen, das die Steuer nicht abgebucht wurde, dafür gibt es ja schliesslich Einzugsermächtigungen.
Damit man sich eben nicht mehr kümmern muss.
Denn eine emotionale Diskussion führt ja letztlich zu nichts.
Brauch einfach nur einen Rat, zum einen, ob das so rechtens ist, oder, falls nicht, wie gehe ich dagegen vor.
Denn eines lass ich sicher nicht zu, das der Hund darunter leidet.
Dafür hab ich zu lange gebraucht um einen ausgesetzten traumatisierten Hund in einen normal umgänglichen Gefährten zu verwandeln.
Cindy
@alfinchen: natürlich wird das Konto kontrolliert, es ist halt nicht aufgefallen, das die Steuer nicht abgebucht wurde, dafür gibt es ja schliesslich Einzugsermächtigungen.
Damit man sich eben nicht mehr kümmern muss.