am staff in nrw vom züchter für privat?

Staffordshire-Terrier
Lienchen
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Beitrag von Lienchen »

Hi.

In NRW gilt es ausschließlich als berechtigtes Interesse, einen Staff oder Pit aus dem Tierschutz zu übernehmen.
Welpen vom Züchter werden _nicht_ genehmigt.

Einen einsamen Hof zu haben und einen Wachhund zu brauchen ist _kein_ Berechtigtes Interesse für die Haltung eines Staffs. Das zählt hier in NRW nicht, denn zum Bewachen eines Hofs kann man sich auch einen Schäferhund holen, dazu braucht man keinen Staff.
Eine Haltungserlaubnis für einen Staff in NRW bekommt man ausschließlich für einen Hund aus dem Tierschutz, sonst bekommt man sie nicht. Es sind keine anderen Gründe als "berechtigtes Interesse" zugelassen.

Gruß
Lienchen

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