am staff in nrw vom züchter für privat?
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- Junghund
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Also lady ist nen Amstaff-Mix und die anderen Staffbull-Mix.
Du wirst schon nen Amstaff bekommen, nur werden sie meistens als Mix ausgegeben.
Also ich würde schon ab und an mal schauen unter Staff & Co oder wie die ganzen Seiten heißen ;o)
Nur wie gesagt, sie wird es wahrscheinlich nie hinbekommen, einen Welpen von einem Züchter aus Niedersachsen oder Thüringen in NRW einzuführen. Spätestens beim Anmelden bekommt sie Probleme.
Du wirst schon nen Amstaff bekommen, nur werden sie meistens als Mix ausgegeben.
Also ich würde schon ab und an mal schauen unter Staff & Co oder wie die ganzen Seiten heißen ;o)
Nur wie gesagt, sie wird es wahrscheinlich nie hinbekommen, einen Welpen von einem Züchter aus Niedersachsen oder Thüringen in NRW einzuführen. Spätestens beim Anmelden bekommt sie Probleme.
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- Blindenführhund
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Wieso Niedersachen oder Thüringen?Anastasia1 hat geschrieben:
Nur wie gesagt, sie wird es wahrscheinlich nie hinbekommen, einen Welpen von einem Züchter aus Niedersachsen oder Thüringen in NRW einzuführen. Spätestens beim Anmelden bekommt sie Probleme.
In BaWü kann ich auch Amstaffs, Bullterrier & Co. LEGAL züchten.
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Das sind Amstaff u. Standard Bullterrier-Mix - Mixe. Und wie groß, kann man nicht sagen. Sicherlich irgendwas zwischen Amstaff u. Bully sind ja fast gleichgroßNachtkatze hat geschrieben:catbull meinst du die welpen vom tierheim duisburg wie groß werden sie ungefähr? wie ein staffordshire bullterier oder wie ein american stafford?
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- Junghund
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Auszug HVO:Catbull hat geschrieben:Wieso Niedersachen oder Thüringen?Anastasia1 hat geschrieben:
Nur wie gesagt, sie wird es wahrscheinlich nie hinbekommen, einen Welpen von einem Züchter aus Niedersachsen oder Thüringen in NRW einzuführen. Spätestens beim Anmelden bekommt sie Probleme.
In BaWü kann ich auch Amstaffs, Bullterrier & Co. LEGAL züchten.
Quelle: [Nur registrierte Benutzer können diesen Link sehen]§ 5 Zucht und Ausbildung
(1) Kampfhunde im Sinne von § 1 dürfen nicht gezüchtet oder gekreuzt werden; sie dürfen auch nicht zur Vermehrung verwendet werden. Kampfhunde sind dauerhaft unfruchtbar zu machen; der Nachweis ist der Ortspolizeibehörde vorzulegen.
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Was ihr alle vergessen habt:
sie muß sich auch erst mal eine Haftpflichtversicherung suchen, die einen Listenhund versichert....sonst kann sie ihr blaues Wunder erleben....
Barrie
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Das hatte ich auf Seite 1 bereits erwähnt es scheint aber hier nicht wirklich zu interessieren, genauso wie alle anderen Argumente . . .Barrie hat geschrieben:Was ihr alle vergessen habt:
sie muß sich auch erst mal eine Haftpflichtversicherung suchen, die einen Listenhund versichert....sonst kann sie ihr blaues Wunder erleben....
Barrie
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Falsch!Anastasia1 hat geschrieben:Auszug HVO:Catbull hat geschrieben:Wieso Niedersachen oder Thüringen?Anastasia1 hat geschrieben:
Nur wie gesagt, sie wird es wahrscheinlich nie hinbekommen, einen Welpen von einem Züchter aus Niedersachsen oder Thüringen in NRW einzuführen. Spätestens beim Anmelden bekommt sie Probleme.
In BaWü kann ich auch Amstaffs, Bullterrier & Co. LEGAL züchten.
Quelle: [Nur registrierte Benutzer können diesen Link sehen]§ 5 Zucht und Ausbildung
(1) Kampfhunde im Sinne von § 1 dürfen nicht gezüchtet oder gekreuzt werden; sie dürfen auch nicht zur Vermehrung verwendet werden. Kampfhunde sind dauerhaft unfruchtbar zu machen; der Nachweis ist der Ortspolizeibehörde vorzulegen.
Die Kampfhundeeigenschaft, gilt als widerlegt, wenn er den Wesenstest bestanden hat. d.h. die Zucht ist dann erlaubt! Die Welpen müssen dann mit 6 Monaten einen Wesenstest machen, wenn sie diesen NICHT bestehen, dürfen sie nicht in BaWü vermittelt werden. In BaWü haben die Hunde nur 1. Chance den WT zu bestehen.
Man darf mit Hunden, die den WT bestanden haben züchten. Schließlich haben wir hier auch einen Amstaff Züchter.
Wir in BaWü dürfen den Amstaff, Bullterrier & Co. züchten, sobald sie ihren Wesenstest bestanden haben.
Und Staffbull's sind bei uns sowieso Kat2.
LG
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Es geht doch gar nicht um BW oder Niedersachsen oder Thüringen, es geht um NRW und hier ist die Zucht verboten. Und selbst wenn es um einen in BW gezüchteten Hund gehen würde, dürfte der nicht einfach so in NRW gehalten werden!
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Ich wollte nur klar stellen, dass es nicht in jedem Bundesland verboten ist zu züchten. Wenn hier Gesetzunerfahrene Tipps suchen und lesen, dass die Zucht in BaWü verboten wäre, würde wieder einige seriöse Züchter aus BaWü & Co. als "Schwarzzüchter" bezeichnet werden.
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Hier geht es zwar um NRW, aber hier wurde auch gesagt "ja wieso, aus BW könne sie auch nen Hund nehmen"
Und wenn die Gesetzeslage eindeutig schreibt, dass es verboten ist, dann nehme ich doch an, dass es der Wahrheit entspricht. Und da steht auch , dass Anlage I und II gemeint ist.
Mich würde interessieren, wo du die Info her hast? Wo steht das denn festgelegt?
Ausserdem habe ich nie behauptet, dass die Züchter schwarze Schafe sind.
Aber egal wie,sie darf einfach von Privat keinen Welpen in NRW einführen, es sei denn er kommt von einer Tierschutzorganisation.
Und wenn die Gesetzeslage eindeutig schreibt, dass es verboten ist, dann nehme ich doch an, dass es der Wahrheit entspricht. Und da steht auch , dass Anlage I und II gemeint ist.
Mich würde interessieren, wo du die Info her hast? Wo steht das denn festgelegt?
Ausserdem habe ich nie behauptet, dass die Züchter schwarze Schafe sind.
Aber egal wie,sie darf einfach von Privat keinen Welpen in NRW einführen, es sei denn er kommt von einer Tierschutzorganisation.
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Die Zucht von Staff & Co. sei in BaWü verboten? NEIN unter bestimmten Voraussetzungen nicht. Die Info kann man aus der Verordnung herauslesen, ansonsten googelst du mal. Es gibt schließlich auch Züchter hier, ich züchte nur Mini Bullis, die sowieso gar nicht in der Liste stehen. Aber ich hab genauso einen Deckrüden der unter Kat1 fällt und mit ihm darf ich auch "züchten" weil er den WT hat.Anastasia1 hat geschrieben: Und wenn die Gesetzeslage eindeutig schreibt, dass es verboten ist, dann nehme ich doch an, dass es der Wahrheit entspricht. Und da steht auch , dass Anlage I und II gemeint ist.
Mich würde interessieren, wo du die Info her hast? Wo steht das denn festgelegt?
Aber egal wie,sie darf einfach von Privat keinen Welpen in NRW einführen, es sei denn er kommt von einer Tierschutzorganisation.
Oder schau mal auf die Websiten von den Bullterrier Vereinen vom VDH, dort gibt es auch eine Karte, wo man sieht, in welchem Bundesland gezüchtet werden darf.
Und wie gesagt: Sie muss sich selbst beim OA informieren. Denn laut BaWü Verordnung müsste man auch berechtigtes Interesse aufweisen usw. Und ich habe hier einen Freund, der aus dem Ausland (außerhalb Deutschland) hier nach Stuttgart einen American Pitbull Terrrier einführen durfte! (Und der Hund ist NICHT vom Tierschutzverein).
Die Sicherheitsunternehmen u. Security holen ihre Hunde (auch "Kampfhunde") nicht aus dem Tierheim.
- Moenchen75
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Leute, bleibt mal locker! Anastasia redet doch von NRW und NICHT von BW!!!Catbull hat geschrieben:Die Zucht von Staff & Co. sei in BaWü verboten? NEIN unter bestimmten Voraussetzungen nicht.Anastasia1 hat geschrieben: Und wenn die Gesetzeslage eindeutig schreibt, dass es verboten ist, dann nehme ich doch an, dass es der Wahrheit entspricht. Und da steht auch , dass Anlage I und II gemeint ist.
Ich glaube, wir haben doch jetzt alle verstanden, wo gezüchtet werden darf und wo nicht!