Nochmal AmStaff in NRW
Nochmal AmStaff in NRW
Hallo zusammen,
also erstmal vorab: ich habe keinen Staff, interessiere mich aber sehr für diese Rasse.
Ich komme aus Aachen in NRW und wollte auch mal genau nachhorchen wie das da mit einer haltung aussehen würde, wenn ich mich in den nächsten jahren für einen staff entscheide.
Darf ich einen Staff in einem anderen Bundesland kaufen und mit nach NRW nehmen?
Darf ich mir einen Staff schenken lassen um dies zu umgehen?
und welche möglichkeiten habe ich in nrw einen solchen hund zu halten ohne ihn aus dem Tierheim zu holen.
Bitte nicht falsch verstehen, mir tun die hunde im tierheim auch leid. aber mir wäre ein welpe eben doch lieber.
Wesenstest und sachkundetest wäre gar kein thema.
Mein freund ist justizvollzugsbeamter ich weiß nicht ob das vielleicht ein bisschen weiter helfen kann.
Führungszeugnisse sind bei beiden von uns eintragungsfrei.
Und auch im behördlichen FZ steht nichts drin.
Kann mir da vielleicht jemand weiter helfen?
Die entscheidung ob Staff oder nicht ist noch nicht ganz gefallen und auch die frage wann ist noch nicht entschieden da ich eh denke das sowas gut überlegt sein muss und ich lasse mir da auch mehr als genug zeit mit der züchter auswahl.
Aber vielleicht macht NRW mir ja so oder so dann einen Strich durch die Rechnung, deswegen frage ich vorher.
ich sag schon mal danke für die hoffentlich kommenden antworten.
LG Chasy
also erstmal vorab: ich habe keinen Staff, interessiere mich aber sehr für diese Rasse.
Ich komme aus Aachen in NRW und wollte auch mal genau nachhorchen wie das da mit einer haltung aussehen würde, wenn ich mich in den nächsten jahren für einen staff entscheide.
Darf ich einen Staff in einem anderen Bundesland kaufen und mit nach NRW nehmen?
Darf ich mir einen Staff schenken lassen um dies zu umgehen?
und welche möglichkeiten habe ich in nrw einen solchen hund zu halten ohne ihn aus dem Tierheim zu holen.
Bitte nicht falsch verstehen, mir tun die hunde im tierheim auch leid. aber mir wäre ein welpe eben doch lieber.
Wesenstest und sachkundetest wäre gar kein thema.
Mein freund ist justizvollzugsbeamter ich weiß nicht ob das vielleicht ein bisschen weiter helfen kann.
Führungszeugnisse sind bei beiden von uns eintragungsfrei.
Und auch im behördlichen FZ steht nichts drin.
Kann mir da vielleicht jemand weiter helfen?
Die entscheidung ob Staff oder nicht ist noch nicht ganz gefallen und auch die frage wann ist noch nicht entschieden da ich eh denke das sowas gut überlegt sein muss und ich lasse mir da auch mehr als genug zeit mit der züchter auswahl.
Aber vielleicht macht NRW mir ja so oder so dann einen Strich durch die Rechnung, deswegen frage ich vorher.
ich sag schon mal danke für die hoffentlich kommenden antworten.
LG Chasy
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- Rettungshund
- Beiträge: 1101
- Registriert: 15. Dez 2005, 18:16
- Wohnort: D (NRW)
Hi.
Folgende Sachlage:
Einen Staff in einem anderen Bundesland kaufen und in NRW halten:
Von einem Händler/Züchter/Vermehrer/einer Privatperson: NEIN!
Von einem Tierheim/einer Tierschutzorga in einem anderen Bundesland: JA!
Einen Staff schenken lassen: Definitiv NEIN!
Eine Schenkung ist Handel und sowohl der Schenkende als der Beschenkte machen sich damit strafbar!
Möglichkeit, einen AmStaff in NRW zu halten, der nicht aus dem Tierschutz kommt: KEINE!
Zumindest keine legale, sprich: ein illegal gehaltener Hund kann jederzeit eingezogen werden und der Halter ein Hundehaltungsverbot aufgebrummt bekommen!
WELPEN, gerade auch AmStaff (reinrassige und Mixe) oder Pitbulls gibt es oft genug auch im Tierschutz, es werden immer und immer wieder trächtige Hündinnen oder Hündinnen mit einem Wurf von den Ämtern wegen illegaler Haltung und Vermehrung eingezogen und in die Tierheime oder zu Tierschutzorgas gebracht, man bekommt z.b. bei Bullterrier in Not oder über die Staffordshire-Hilfe fast jederzeit Welpen dieser Rassen. Die Vereine stellen Welpen oft nicht auf die Internetseite, weil diese den erwachsenen Hunden die Show stehlen. Einfach mal anrufen und fragen.
Wesenstest (Verhaltenstest) ist in NRW freiwillig, macht man ihn nicht, hat der Hund halt Maulkorb- und Leinenzwang. Will man ohne Maulkorb und Leine gehen, muss jeder Mensch (auch Gassigänger, Lebenspartner), der diesen Hund an der Leine halten will, mit diesem den Verhaltenstest ablegen.
Sachkunde muss auch von allen gemacht werden, die den Hund gassi führen wollen und zwar beim Amtsveterinär.
Führungszeugnis muss nur vom Halter des Hundes vorgelegt werden.
Dass Dein Partner bei der Justiz ist, ist schön für ihn, aber vollkommen ohne Belang.
Fazit: Einen Welpen vom Züchter wird Dir kein Ordnungsamt in NRW genehmigen, no way! Dafür gibts keine Haltungserlaubnis, da kannst Du Dich auf den Kopf stellen.
Du könntest natürlich einfach einen Welpen kaufen, hier als Boxermix anmelden und hoffen, dass es keiner merkt. Das kann sogar ein paar Monate lang gut gehen. Bis Dich einer beim Amt verpetzt (und das geht mitunter recht schnell), dann ist der Hund weg und Du darfst nie wieder einen Staff halten, weil Du für die Behörde durch Deine Illegale Hundehaltung ab sofort als "unzuverlässig" eingestuft wurdest.
Die Tierheime in NRW sitzen voll von behördlicherseits eingezogenen Staffs und Pits, deren Besitzer geglaubt haben, die Gesetze umgehen zu können!
Gruß
Lienchen
Folgende Sachlage:
Einen Staff in einem anderen Bundesland kaufen und in NRW halten:
Von einem Händler/Züchter/Vermehrer/einer Privatperson: NEIN!
Von einem Tierheim/einer Tierschutzorga in einem anderen Bundesland: JA!
Einen Staff schenken lassen: Definitiv NEIN!
Eine Schenkung ist Handel und sowohl der Schenkende als der Beschenkte machen sich damit strafbar!
Möglichkeit, einen AmStaff in NRW zu halten, der nicht aus dem Tierschutz kommt: KEINE!
Zumindest keine legale, sprich: ein illegal gehaltener Hund kann jederzeit eingezogen werden und der Halter ein Hundehaltungsverbot aufgebrummt bekommen!
WELPEN, gerade auch AmStaff (reinrassige und Mixe) oder Pitbulls gibt es oft genug auch im Tierschutz, es werden immer und immer wieder trächtige Hündinnen oder Hündinnen mit einem Wurf von den Ämtern wegen illegaler Haltung und Vermehrung eingezogen und in die Tierheime oder zu Tierschutzorgas gebracht, man bekommt z.b. bei Bullterrier in Not oder über die Staffordshire-Hilfe fast jederzeit Welpen dieser Rassen. Die Vereine stellen Welpen oft nicht auf die Internetseite, weil diese den erwachsenen Hunden die Show stehlen. Einfach mal anrufen und fragen.
Wesenstest (Verhaltenstest) ist in NRW freiwillig, macht man ihn nicht, hat der Hund halt Maulkorb- und Leinenzwang. Will man ohne Maulkorb und Leine gehen, muss jeder Mensch (auch Gassigänger, Lebenspartner), der diesen Hund an der Leine halten will, mit diesem den Verhaltenstest ablegen.
Sachkunde muss auch von allen gemacht werden, die den Hund gassi führen wollen und zwar beim Amtsveterinär.
Führungszeugnis muss nur vom Halter des Hundes vorgelegt werden.
Dass Dein Partner bei der Justiz ist, ist schön für ihn, aber vollkommen ohne Belang.
Fazit: Einen Welpen vom Züchter wird Dir kein Ordnungsamt in NRW genehmigen, no way! Dafür gibts keine Haltungserlaubnis, da kannst Du Dich auf den Kopf stellen.
Du könntest natürlich einfach einen Welpen kaufen, hier als Boxermix anmelden und hoffen, dass es keiner merkt. Das kann sogar ein paar Monate lang gut gehen. Bis Dich einer beim Amt verpetzt (und das geht mitunter recht schnell), dann ist der Hund weg und Du darfst nie wieder einen Staff halten, weil Du für die Behörde durch Deine Illegale Hundehaltung ab sofort als "unzuverlässig" eingestuft wurdest.
Die Tierheime in NRW sitzen voll von behördlicherseits eingezogenen Staffs und Pits, deren Besitzer geglaubt haben, die Gesetze umgehen zu können!
Gruß
Lienchen
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- Junghund
- Beiträge: 140
- Registriert: 16. Aug 2006, 17:21
- Wohnort: Essen
Das stimmt aber nicht. Mir Verhaltenstest meinst du doch den Wesenstest oder?
Der WT wird nur einmal abgelegt und dasmit dem Besitzer. Wenn ein Bekannter, Verwandter,Freund oder der Partnermit dem Hund gassi gehen will, dann bedarf es lediglich einen Sachkundenachweis und die Eintragung in die Halterkarte.
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- Rettungshund
- Beiträge: 1101
- Registriert: 15. Dez 2005, 18:16
- Wohnort: D (NRW)
Hi.
Zuerst mal: Es gibt in NRW keinen Wesenstest, der das Wesen des Hundes beurteilt. Es gibt nur einen Verhaltenstest, der das Hund-Halter-Gespann beurteilt.
Die Leinen- und Maulkorbbefreiung wird aber nur für das Hund-Halter-Gespann bewilligt, das den Verhaltenstest abgelegt hat, jeder andere, der mit dem Hund rausgeht muss nur die Sachkunde nachweisen, das ist richtig. Aber er muss den Hund dann mit Leine und Maulkorb führen.
Normalerweise wird nur eine weitere Person in die "Halterkarte" (die gibts nur in einzelnen Städten, nicht überall in NRW) eingetragen, wenn diese einzutragende Person beim Verhaltenstest mit anwesend war und den Hund dort auch mit geführt hat.
Nicht in jeder Stadt haben die Ordnungsbeamten gleich viel Ahnung von den bestehenden Ausführungsbestimmungen, daher gibt es unterschiedliche Auslegungen, aber rein nach Gesetzeslage ist es so wie von mir beschrieben.
Nachzulesen in den Verwaltungsvorschriften zum Landeshundegesetz (VV LHundG NRW)
RdErl. des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - VI-7 - 78.01.52 - vom 02.05.2003
Zitat: 5.3.1 § 5 Abs. 3 Satz 1 eröffnet der Halterin oder dem Halter eines gefährlichen Hundes nach § 3 Abs. 2 die Möglichkeit, eine Befreiung von der Anlein- und Maulkorbpflicht zu beantragen. Aufsichtspersonen, die den Hund ebenfalls ohne Leine oder Maulkorb ausführen wollen, müssen mit dem Hund ebenfalls eine Verhaltensprüfung erfolgreich absolvieren oder in die Verhaltensprüfung des Hundes mit der Halterin oder dem Halter einbezogen werden. Zitat Ende
Gruß
Lienchen
Zuerst mal: Es gibt in NRW keinen Wesenstest, der das Wesen des Hundes beurteilt. Es gibt nur einen Verhaltenstest, der das Hund-Halter-Gespann beurteilt.
Die Leinen- und Maulkorbbefreiung wird aber nur für das Hund-Halter-Gespann bewilligt, das den Verhaltenstest abgelegt hat, jeder andere, der mit dem Hund rausgeht muss nur die Sachkunde nachweisen, das ist richtig. Aber er muss den Hund dann mit Leine und Maulkorb führen.
Normalerweise wird nur eine weitere Person in die "Halterkarte" (die gibts nur in einzelnen Städten, nicht überall in NRW) eingetragen, wenn diese einzutragende Person beim Verhaltenstest mit anwesend war und den Hund dort auch mit geführt hat.
Nicht in jeder Stadt haben die Ordnungsbeamten gleich viel Ahnung von den bestehenden Ausführungsbestimmungen, daher gibt es unterschiedliche Auslegungen, aber rein nach Gesetzeslage ist es so wie von mir beschrieben.
Nachzulesen in den Verwaltungsvorschriften zum Landeshundegesetz (VV LHundG NRW)
RdErl. des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - VI-7 - 78.01.52 - vom 02.05.2003
Zitat: 5.3.1 § 5 Abs. 3 Satz 1 eröffnet der Halterin oder dem Halter eines gefährlichen Hundes nach § 3 Abs. 2 die Möglichkeit, eine Befreiung von der Anlein- und Maulkorbpflicht zu beantragen. Aufsichtspersonen, die den Hund ebenfalls ohne Leine oder Maulkorb ausführen wollen, müssen mit dem Hund ebenfalls eine Verhaltensprüfung erfolgreich absolvieren oder in die Verhaltensprüfung des Hundes mit der Halterin oder dem Halter einbezogen werden. Zitat Ende
Gruß
Lienchen
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- Polizeihund
- Beiträge: 2351
- Registriert: 4. Sep 2006, 20:11
Also das stimmt so schon. Ich habe zwei Jahre die Hölle durchgemacht wegen Wesenstest und co.Anastasia1 hat geschrieben:Das stimmt aber nicht. Mir Verhaltenstest meinst du doch den Wesenstest oder?Will man ohne Maulkorb und Leine gehen, muss jeder Mensch (auch Gassigänger, Lebenspartner), der diesen Hund an der Leine halten will, mit diesem den Verhaltenstest ablegen.
Der WT wird nur einmal abgelegt und dasmit dem Besitzer. Wenn ein Bekannter, Verwandter,Freund oder der Partnermit dem Hund gassi gehen will, dann bedarf es lediglich einen Sachkundenachweis und die Eintragung in die Halterkarte.
Ich habe mit meinem Hund den Wesenstest bestanden, also darf ich den Hund führen aber kein anderer, erst wenn eine zweite oder dritte Person mit ihr auch den Wesenstest gemacht hätte, wäre es möglich gewesen!!!
Trotz bestandenen Wesenstest wollten sie mir Emmchen wegnehmen, bin also wieder in meine Heimat gezogen und somit gabs kein ärger mehr.
Lienchen hat geschrieben:Hi.
Zuerst mal: Es gibt in NRW keinen Wesenstest, der das Wesen des Hundes beurteilt. Es gibt nur einen Verhaltenstest, der das Hund-Halter-Gespann beurteilt.
Seltsam, wieso hab ich dann einen Beleg wo drauf steht "Wesenstest bestanden", wenn es den als solches in NRW angeblich nicht gibt?
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- Rettungshund
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- Wohnort: D (NRW)
Hi.
Vielleicht, weil die Behörden derartige Bescheinigungen, Zettel, Karten, Mäppchen etc. für die Hundehalter selbst am Rechner ausstellen und gestalten und einige Mitarbeiter nicht wirklich Ahnung von der Gesetzgebung haben?
Schau doch mal hier, das ist die offizielle Seite des zuständigen NRW-Ministeriums. Da steht nicht Wesenstest, sondern Verhaltenstest bzw. Verhaltensprüfung. So heißt das hier in NRW offiziell, wenn man sich durch die Links clickt, dann ist das da auch irgendwo erklärt.
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Gruß
Lienchen
Vielleicht, weil die Behörden derartige Bescheinigungen, Zettel, Karten, Mäppchen etc. für die Hundehalter selbst am Rechner ausstellen und gestalten und einige Mitarbeiter nicht wirklich Ahnung von der Gesetzgebung haben?
Schau doch mal hier, das ist die offizielle Seite des zuständigen NRW-Ministeriums. Da steht nicht Wesenstest, sondern Verhaltenstest bzw. Verhaltensprüfung. So heißt das hier in NRW offiziell, wenn man sich durch die Links clickt, dann ist das da auch irgendwo erklärt.
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Lienchen
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Stafford
guten tag , habe mal eine frage , haben vor 4wochen einen angeblichen boxxermix aus Rostock gekauft (kommen aus NRW) letzte Woche wuren wir drauf aufmerksam gemacht bzw erkennt man das immmer mehr der staff aus ihn rauskommt , habe jzt angst meinen Hund zu verlieren ,koennte mir dort jemand weiterhelfen bzw sagen was man machen soll ? wahre um jeden rat dankbar , da die abgabe des hundes fur mich niemals zur debatte steht !!!!
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- Rettungshund
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Re: Nochmal AmStaff in NRW
Hi.
Sofort mit einer seriösen Tierschutzorganisation z.B. Pit Staff & Co. oder Bullterrier in Not aufnehmen!
Fakt ist: Der Hund wird definitiv von Amts wegen eingezogen, wenn es ein Staff ist, früher oder später wirst Du kontrolliert oder verpfiffen und dann ist der Hund weg, ob Du willst oder nicht. Und Du bekommst einen dran wegen illegaler Haltung und wirst vom Amt als unzuverlässig eingestuft, keine Chance, die Auflagen nachträglich zu erfüllen.
Die einzige Möglichkeit, die Dir bleibt ist: Wende Dich an den Tierschutz, wenn Du Glück hast, übernehmen die den Hund, währenddessen kannst Du alle Auflagen erfüllen und den Hund dann offiziell vom Tierschutz (zurück) übernehmen. Dann wird das Amt den Hund genehmigen müssen.
Eine andere Möglichkeit ist: Ziehe um nach Niedersachsen oder Schleswig-Holstein, da gibts keine Rasselisten im Hundegesetz.
Noch eine andere Möglichkeit gibts nicht.
Gruß
Lienchen
Sofort mit einer seriösen Tierschutzorganisation z.B. Pit Staff & Co. oder Bullterrier in Not aufnehmen!
Fakt ist: Der Hund wird definitiv von Amts wegen eingezogen, wenn es ein Staff ist, früher oder später wirst Du kontrolliert oder verpfiffen und dann ist der Hund weg, ob Du willst oder nicht. Und Du bekommst einen dran wegen illegaler Haltung und wirst vom Amt als unzuverlässig eingestuft, keine Chance, die Auflagen nachträglich zu erfüllen.
Die einzige Möglichkeit, die Dir bleibt ist: Wende Dich an den Tierschutz, wenn Du Glück hast, übernehmen die den Hund, währenddessen kannst Du alle Auflagen erfüllen und den Hund dann offiziell vom Tierschutz (zurück) übernehmen. Dann wird das Amt den Hund genehmigen müssen.
Eine andere Möglichkeit ist: Ziehe um nach Niedersachsen oder Schleswig-Holstein, da gibts keine Rasselisten im Hundegesetz.
Noch eine andere Möglichkeit gibts nicht.
Gruß
Lienchen