... sind und bleiben ein risiko

Anonymous

Beitrag von Anonymous »

Du wohnst in Heppenheim???

Die Verwandten von meinem Kollegen sind in Rosen............ irgendetwas er sagt jedenfalls fast immer wenn wir in Heppenheim vorbeifahren, dass wir hier abbiegen müssten :lol: !!!


Ups............eigentlich gehört dat ja ins KK :o !!!

Anonymous

Beitrag von Anonymous »

ja eigentlich schon. nein ich wohne in lindenfels ist ungefähr 20 min von heppenheim. aber was mit rosen... kenne ich nícht. vielleciht rosenheim? :wink: hab aber noch nicht was ´davon gehört... egal. kommst du am 11.07??? ok wir verschieben das jetzt ins kk... :P

Anonymous

WHOW

Beitrag von Anonymous »

da scheint ja so richtig die Post abzugehen, hab zwar nicht alles gelesen aber schon 4 Seiten?! respekt! ja den empfind ich für die "Tip"-Gemeinde!!

Ist jetzt eigentlich was raus gekommen? So wegen VW und Benz, entschuldigt bitte, ich meine natürlich Staff und Goldie?

ach ja, da hät ich noch was, hab ich beim internet-stö(i)bern gefunden!

Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion Kanton Basel-Landschaft hat geschrieben:Bewilligungsgesuch
für das Halten eines potenziell gefährlichen Hundes
der bereits vor dem 1. Juli 2003 gehalten wurde
(Gesetz über das Halten von Hunden § 2a Absatz 1)

Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion
Kanton Basel-Landschaft
Kantonstierarzt

2. Angaben zum Hund, für den die Haltebewilligung beantragt wird
2.1 Rasse des Hundes, bei Kreuzungstieren Rasse der Elterntiere:
2.2 Grund für die Anschaffung eines Hundes dieser Rasse?
o Ich hatte schon einen Hund dieser Rasse o Die Rasse hat einen guten Ruf
o Mir gefällt das Erscheinungsbild der Rasse o Bekannte haben einen Hund dieser Rasse
o Ich will einen Hund der mich beschützt o Ich hatte Mitleid mit dem Hund
o Es war ein spontaner Entschluss o Anderer Grund: ............................................
Was würd ich wohl hier hinschreiben?
Und was soll das mit dem "..der mich beschützt"?
Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion Kanton Basel-Landschaft hat geschrieben:Hat der Hund schon einmal einen anderen Hund gebissen?
o Nein
o Ja
Beschreiben Sie den Ablauf des Vorfalles und dessen Folgen:
Ich glaube, dass nur ein absolut isolierter Hund noch nie einen anderen Hund gebissen hat, denn ihn wurde ja auch nie die Möglichkeit gewährt!
Dass Hunde sich beissen ist natürlich...
Oder Frage hinaus, hat hier jemand einen Hund, der noch nie gebissen hat?
Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion Kanton Basel-Landschaft hat geschrieben:4.6 Wird der Hund unangeleint laufen gelassen?
o Nein
o Ja o Immer o Falls möglich o Abseits vom Verkehr o Neben Fahrzeug
o Nur wo keine Hunde sind o Nur wo keine Menschen sind
Ich hoffe doch JA, das wär dann im wahrsten Sinn des Wortes ein Hundeleben, immer nur angeschnallt durch das Leben zu gehn!
(saublöde Frage)

Noch ein kleiner Auszug aus dem Gesetz
über das Halten von Hunden (Hundegesetz) des Kt. Basel Land
Hundegesetz BL hat geschrieben: § 2a(4) Bewilligung
1 Das Halten potenziell gefährlicher Hunde bedarf einer Bewilligung. Diese muss vor der geplanten Anschaffung eingeholt werden.
2 Das Halten von Diensthunden der Polizei, des Militärs und des Grenzschutzes ist von der Bewilligungspflicht dieses Gesetzes ausgenommen.
Der/Die Kantonstierarzt/Kantonstierärztin (zur Zeit ein ER, Ignaz Bloch) erteilt die Bewilligung! Sind den die ("Er") in Human-Medizin oder im speziell Human-Psychologie ausgebildet? Sollt er aber haben!
Hundegesetz BL hat geschrieben: § 3a(7) Bewilligungsvoraussetzungen
1 Die Bewilligung für das Halten potenziell gefährlicher Hunde wird erteilt, wenn
a. die Hundehalterin bzw. der Hundehalter handlungsfähig ist, über einen guten Leumund verfügt, den Nachweis über ausreichende kynologische Fachkenntnisse erbringt und nicht wegen Gewaltdelikten oder Förderung der Prostitution vorbestraft ist;
b. die Tiere aus einer Zucht stammen, die den kynologischen Ansprüchen genügt und die Anforderungen der schweizerischen Tierschutzgesetzgebung erfüllt;
c. mit den Welpen bzw. Hunden vom Kanton anerkannte und durch erfahrene Kynologinnen und Kynologen geleitete Welpenspiel- und Hundeerziehungskurse besucht werden;
d. eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen worden ist, die die Risiken der Haltung eines potenziell gefährlichen Hundes einschliesst und sowohl die Haftpflicht der Hundehalterin bzw. des Hundehalters wie derjenigen Person, die den Hund tatsächlich beaufsichtigt, abdeckt.

2 Der Regierungsrat erlässt ergänzende Bestimmungen über die Kursanerkennung, die Versicherungssumme und den Nachweis der kynologischen Fachkenntnisse.
3 Die Kantonstierärztin bzw. der Kantonstierarzt kann weitere Auflagen und Bedingungen verfügen, wenn sich dies im Einzelfall als notwendig erweist.
a.)Welchen Leumund? "Ja, er ist fähig Hunde zu halten!" So was in der Art?
c.) warum werden nur diese Hundehalter dazu verpflichtet? Mir wär es recht, wenn schon, dann alle dazu angehalten/verpflichtet werden!
d.)Hausratversicherung mit Kampfhunde-Klausel?

Hundegesetz BL hat geschrieben: § 4(8) Meldepflicht
1 Die Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, ihre Hunde der Gemeinde zu melden. Ebenso ist die Weitergabe oder der Tod des Hundes zu melden.
2 Die Meldung bei der Gemeinde hat innert 14 Tagen zu erfolgen.
3 Die Gemeinden erfassen die auf ihrem Gebiet gehaltenen Hunde, die älter als vier Monate sind, nach Rasse und Mikrochipnummer, sowie die Wohnadresse der Hundehalterin bzw. des Hundehalters in einem Register.
4 Die Gemeinden übermitteln dem Kanton jährlich sämtliche Daten des Hunderegisters in elektronischer Form. Die Daten potenziell gefährlicher Hunde sind laufend zu melden.
Warum nur die Daten potenziell gefährlicher Hund laufend gemeldet werden müssen, ist mir ein Rätsel!

Gleiches gilt auch für diese hier!
Hundegesetz BL hat geschrieben: Übergangsbestimmungen(19)
1 Potenziell gefährliche Hunde müssen innerhalb von 6 Monaten, alle übrigen Hunde innerhalb von 12 Monaten nach Inkrafttreten dieser Bestimmungen mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden.
Jetzt noch kurz was aus der Verordnung über das Halten potenziell gefährlicher Hunde:
Verordnung BL hat geschrieben: § 1 Potenziell gefährliche Hunde
1 Als potenziell gefährliche Hunde gelten:
a. Bullterrier;
b. Staffordshire Bull Terrier;
c. American Staffordshire Terrier;
d. American Pit Bull Terrier;
e. Rottweiler;
f. Dobermann;
g. Dogo Argentino;
h. Fila Brasileiro;
i. Kreuzungen mit Rassen gemäss den Buchstaben a bis h sowie Hunde, die in Bezug auf die äussere Gestalt diesen Rassen und Kreuzungen ähnlich sind;
j. andere Hunde, die aufgrund ihres Verhaltens als potenziell gefährlich aufgefallen sind.


2 Im Zweifelsfall entscheidet die Kantonstierärztin bzw. der Kantonstierarzt.
Leider fehlt dieser Liste jedgliche Grundelage über die Statistiken über Hundebisse. In dieser Statistik zur Situtation in der Schweiz, steht ein ganz anderer Hund zu oberst (sowohl absolut [Total Beissende Hunde/Unfälle], wie auch prozentual [auf den Anteil in der gesamten Hundepopulation bezogen]), welcher sich leider von der Listen gestohlen haben muss!
Na ihr wisst es ja sicher schon ....Schäfer.


Die willkürlichen Verordnungen und der unsachliche Umgang der Politischen Elite im Kanton Basel Land mit Hunden, also der ganze Quatsch ist nachzulesen auf: [Nur registrierte Benutzer können diesen Link sehen]
und
[Nur registrierte Benutzer können diesen Link sehen]

ein viel sauberer Umgang mit der Problematik Hundebisse/Unfälle ist aber hier nachzulesen: [Nur registrierte Benutzer können diesen Link sehen]
und
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Anonymous

Beitrag von Anonymous »

:lol: :lol: :lol:

Deinem Posting ist irgendwie gar nichts hinzuzufügen, es stimmt einfach irgendwie :) !!!

Anonymous

Beitrag von Anonymous »

da hast du recht... micky...

Anonymous

Beitrag von Anonymous »

Hi Mary

Der Ort heisst Rosengarten...................

Grüsse
Milena und Banditen

Anonymous

Beitrag von Anonymous »

hi micky,
ich kenne nur den rosengarten in mannheim. das ist eine festhalle(oder so ähnlich) ich werde mich aber schlau machen

Anonymous

Re: WHOW

Beitrag von Anonymous »

zony hat geschrieben:da scheint ja so richtig die Post abzugehen, hab zwar nicht alles gelesen aber schon 4 Seiten?! respekt! ja den empfind ich für die "Tip"-Gemeinde!!

Ist jetzt eigentlich was raus gekommen? So wegen VW und Benz, entschuldigt bitte, ich meine natürlich Staff und Goldie?

ach ja, da hät ich noch was, hab ich beim internet-stö(i)bern gefunden!

Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion Kanton Basel-Landschaft hat geschrieben:Bewilligungsgesuch
für das Halten eines potenziell gefährlichen Hundes
der bereits vor dem 1. Juli 2003 gehalten wurde
(Gesetz über das Halten von Hunden § 2a Absatz 1)

Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion
Kanton Basel-Landschaft
Kantonstierarzt

2. Angaben zum Hund, für den die Haltebewilligung beantragt wird
2.1 Rasse des Hundes, bei Kreuzungstieren Rasse der Elterntiere:
2.2 Grund für die Anschaffung eines Hundes dieser Rasse?
o Ich hatte schon einen Hund dieser Rasse o Die Rasse hat einen guten Ruf
o Mir gefällt das Erscheinungsbild der Rasse o Bekannte haben einen Hund dieser Rasse
o Ich will einen Hund der mich beschützt o Ich hatte Mitleid mit dem Hund
o Es war ein spontaner Entschluss o Anderer Grund: ............................................
Was würd ich wohl hier hinschreiben?
Und was soll das mit dem "..der mich beschützt"?
Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion Kanton Basel-Landschaft hat geschrieben:Hat der Hund schon einmal einen anderen Hund gebissen?
o Nein
o Ja
Beschreiben Sie den Ablauf des Vorfalles und dessen Folgen:
Ich glaube, dass nur ein absolut isolierter Hund noch nie einen anderen Hund gebissen hat, denn ihn wurde ja auch nie die Möglichkeit gewährt!
Dass Hunde sich beissen ist natürlich...
Oder Frage hinaus, hat hier jemand einen Hund, der noch nie gebissen hat?
Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion Kanton Basel-Landschaft hat geschrieben:4.6 Wird der Hund unangeleint laufen gelassen?
o Nein
o Ja o Immer o Falls möglich o Abseits vom Verkehr o Neben Fahrzeug
o Nur wo keine Hunde sind o Nur wo keine Menschen sind
Ich hoffe doch JA, das wär dann im wahrsten Sinn des Wortes ein Hundeleben, immer nur angeschnallt durch das Leben zu gehn!
(saublöde Frage)

Noch ein kleiner Auszug aus dem Gesetz
über das Halten von Hunden (Hundegesetz) des Kt. Basel Land
Hundegesetz BL hat geschrieben: § 2a(4) Bewilligung
1 Das Halten potenziell gefährlicher Hunde bedarf einer Bewilligung. Diese muss vor der geplanten Anschaffung eingeholt werden.
2 Das Halten von Diensthunden der Polizei, des Militärs und des Grenzschutzes ist von der Bewilligungspflicht dieses Gesetzes ausgenommen.
Der/Die Kantonstierarzt/Kantonstierärztin (zur Zeit ein ER, Ignaz Bloch) erteilt die Bewilligung! Sind den die ("Er") in Human-Medizin oder im speziell Human-Psychologie ausgebildet? Sollt er aber haben!
Hundegesetz BL hat geschrieben: § 3a(7) Bewilligungsvoraussetzungen
1 Die Bewilligung für das Halten potenziell gefährlicher Hunde wird erteilt, wenn
a. die Hundehalterin bzw. der Hundehalter handlungsfähig ist, über einen guten Leumund verfügt, den Nachweis über ausreichende kynologische Fachkenntnisse erbringt und nicht wegen Gewaltdelikten oder Förderung der Prostitution vorbestraft ist;
b. die Tiere aus einer Zucht stammen, die den kynologischen Ansprüchen genügt und die Anforderungen der schweizerischen Tierschutzgesetzgebung erfüllt;
c. mit den Welpen bzw. Hunden vom Kanton anerkannte und durch erfahrene Kynologinnen und Kynologen geleitete Welpenspiel- und Hundeerziehungskurse besucht werden;
d. eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen worden ist, die die Risiken der Haltung eines potenziell gefährlichen Hundes einschliesst und sowohl die Haftpflicht der Hundehalterin bzw. des Hundehalters wie derjenigen Person, die den Hund tatsächlich beaufsichtigt, abdeckt.

2 Der Regierungsrat erlässt ergänzende Bestimmungen über die Kursanerkennung, die Versicherungssumme und den Nachweis der kynologischen Fachkenntnisse.
3 Die Kantonstierärztin bzw. der Kantonstierarzt kann weitere Auflagen und Bedingungen verfügen, wenn sich dies im Einzelfall als notwendig erweist.
a.)Welchen Leumund? "Ja, er ist fähig Hunde zu halten!" So was in der Art?
c.) warum werden nur diese Hundehalter dazu verpflichtet? Mir wär es recht, wenn schon, dann alle dazu angehalten/verpflichtet werden!
d.)Hausratversicherung mit Kampfhunde-Klausel?

Hundegesetz BL hat geschrieben: § 4(8) Meldepflicht
1 Die Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, ihre Hunde der Gemeinde zu melden. Ebenso ist die Weitergabe oder der Tod des Hundes zu melden.
2 Die Meldung bei der Gemeinde hat innert 14 Tagen zu erfolgen.
3 Die Gemeinden erfassen die auf ihrem Gebiet gehaltenen Hunde, die älter als vier Monate sind, nach Rasse und Mikrochipnummer, sowie die Wohnadresse der Hundehalterin bzw. des Hundehalters in einem Register.
4 Die Gemeinden übermitteln dem Kanton jährlich sämtliche Daten des Hunderegisters in elektronischer Form. Die Daten potenziell gefährlicher Hunde sind laufend zu melden.
Warum nur die Daten potenziell gefährlicher Hund laufend gemeldet werden müssen, ist mir ein Rätsel!

Gleiches gilt auch für diese hier!
Hundegesetz BL hat geschrieben: Übergangsbestimmungen(19)
1 Potenziell gefährliche Hunde müssen innerhalb von 6 Monaten, alle übrigen Hunde innerhalb von 12 Monaten nach Inkrafttreten dieser Bestimmungen mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden.
Jetzt noch kurz was aus der Verordnung über das Halten potenziell gefährlicher Hunde:
Verordnung BL hat geschrieben: § 1 Potenziell gefährliche Hunde
1 Als potenziell gefährliche Hunde gelten:
a. Bullterrier;
b. Staffordshire Bull Terrier;
c. American Staffordshire Terrier;
d. American Pit Bull Terrier;
e. Rottweiler;
f. Dobermann;
g. Dogo Argentino;
h. Fila Brasileiro;
i. Kreuzungen mit Rassen gemäss den Buchstaben a bis h sowie Hunde, die in Bezug auf die äussere Gestalt diesen Rassen und Kreuzungen ähnlich sind;
j. andere Hunde, die aufgrund ihres Verhaltens als potenziell gefährlich aufgefallen sind.


2 Im Zweifelsfall entscheidet die Kantonstierärztin bzw. der Kantonstierarzt.
Leider fehlt dieser Liste jedgliche Grundelage über die Statistiken über Hundebisse. In dieser Statistik zur Situtation in der Schweiz, steht ein ganz anderer Hund zu oberst (sowohl absolut [Total Beissende Hunde/Unfälle], wie auch prozentual [auf den Anteil in der gesamten Hundepopulation bezogen]), welcher sich leider von der Listen gestohlen haben muss!
Na ihr wisst es ja sicher schon ....Schäfer.


Die willkürlichen Verordnungen und der unsachliche Umgang der Politischen Elite im Kanton Basel Land mit Hunden, also der ganze Quatsch ist nachzulesen auf: [Nur registrierte Benutzer können diesen Link sehen]
und
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ein viel sauberer Umgang mit der Problematik Hundebisse/Unfälle ist aber hier nachzulesen: [Nur registrierte Benutzer können diesen Link sehen]
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hi zony, schon lange nix mehr von dir gehört.. :wink:
kam leider immer noch nix raus, bei dem vw und dem benz.. wieso denn auch, wissen wir denn nich alle was damit gemeint ist??
liebe grüße :waving:

tri4ever
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Beiträge: 8
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Wohnort: Bad Kreuznach

Beitrag von tri4ever »

Hallo Ihr Staff-Fans !

Ich finde auch, daß es bescheuert ist, die Bissigkeit von Hunden an der Rasse festmachen zu wollen. Ich finde auch selbst manche Listenhunde echt klasse, beispielsweise den American Bulldog oder den Bullmastiff.

Zu den von Euch mehrfach gescholtenen Goldies muß ich sagen, daß ich selbst eine 19 Monate alte Goldie Hündin besitze. Ich glaube aber, daß ich den relativ hohen Anteil der Goldies an den Hundebissen zum Teil erklären kann. Natürlich Überzüchtung, aber nicht nur...

Seitdem wir unsere Hündin haben, wir hatten vorher einen Flat-Coated-Retriever/Gordon Setter-Mix, stellen wir fest, daß uns im Gegensatz zu vorigen Hund folgendes sehr oft passiert :
Wir sind in der Stadt mit dem Hund unterwegs, und viele fremde Leute rennen ohne zu Fragen auf sie zu, tatschen an ihr herum oder fassen sie im Vorbeigehen an. Das hat bei der Vorgängerin niemand getan, liegt halt an der Beliebtheit der Goldies ! Unsere ist einwandfrei sozialisiert und eigentlich mehr ein Lamm als ein Hund, deshalb mag sie ALLE Menschen und Tiere und lässt sich alles gefallen. Aber so ist nicht jeder.
Im Fall der Goldies liegt es bei den Beissunfällen sicher sehr oft an den "Opfern", die vergessen, daß auch diese Hunde eben Tiere und unberechenbar sind.
Ich wollte nur auf die Problematik aufmerksam machen, mit der gerade Goldie oder Labbi Halter zu kämpfen haben, und darum bitten, auch diese Rassen nicht in ein schlechtes Licht zu rücken !
Mit dem vorigen Hund kannten wir so etwas nicht, auch Freunden und Verwandten mit anderen Hunderassen (z.B. Boxer, Dalmatiner, Ridgeback, Kuvasz und DSH) ist das Problem fremd !

Vight

Beitrag von Vight »

Hallo,

ich denke der Verfasser dieses Themas versucht nur zu provozieren!

Er weiß sicher selber das er schwachsinn schreibt!!!

Oder er weiß wirlich nicht das ein Am-Staff...eine andere Rasse ist als der Staff Bull!!
Deswegen kann seine Am-Staff Hündin auch nicht das beste Beispiel für einen Staff Bull sein :wink:

Hast du sicher im laufe der Zeit selbst mitbekommen...nur leider gibt es von deiner Sorte zu viele...nicht um sonst hat man Tiere ausgerottet!!!
Und jetzt wo man schlauer geworden ist werden sie wieder angesiedelt!

Mich würde noch interessieren welche Staff Bull Bücher du gelesen hast...das du so viel über die Rasse weiß...um sie verurteilen zu können?!

Das ein Staff Bull oft nicht mit gleich Geschlechtlichen auskommt will ich nicht abstreiten...aber das ist ja bekanntlich bei vielen Hunden so...dafür ist seine Menschenfreundlichkeit um so einiges größer als bei fast allen anderen...nicht um sonst ist er perfekt für Familien mit Kindern geeignet :wink:

So,noch viel Spaß beim nachdenken!!

Gruß Vight

Vight

Beitrag von Vight »

Hallo,

ich denke der Verfasser dieses Themas versucht nur zu provozieren!

Er weiß sicher selber das er schwachsinn schreibt!!!

Oder er weiß wirlich nicht das ein Am-Staff...eine andere Rasse ist als der Staff Bull!!
Deswegen kann seine Am-Staff Hündin auch nicht das beste Beispiel für einen Staff Bull sein :wink:

Hast du sicher im laufe der Zeit selbst mitbekommen...nur leider gibt es von deiner Sorte zu viele...nicht um sonst hat man Tiere ausgerottet!!!
Und jetzt wo man schlauer geworden ist werden sie wieder angesiedelt!

Mich würde noch interessieren welche Staff Bull Bücher du gelesen hast...das du so viel über die Rasse weiß...um sie verurteilen zu können?!

Das ein Staff Bull oft nicht mit gleich Geschlechtlichen auskommt will ich nicht abstreiten...aber das ist ja bekanntlich bei vielen Hunden so...dafür ist seine Menschenfreundlichkeit um so einiges größer als bei fast allen anderen...nicht um sonst ist er perfekt für Familien mit Kindern geeignet :wink:

So,noch viel Spaß beim nachdenken!!

Gruß Vight

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alfinchen
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Registriert: 17. Mai 2005, 08:59

Beitrag von alfinchen »

Es ist ein ganz alter Thread, den Du hier ausgegraben hast :wink: DIe Verfasser sind hier alle keine Mitglieder mehr :waving:

Anja130484

Beitrag von Anja130484 »

ich kenne einen dackel der einem säugling die hälfte des gesichtes abgerissen hat..hund bleibt hund!!

chato1981

Ohhhhh

Beitrag von chato1981 »

Na ich liebe ja solche beiträge wie von Forum .... Solche Leute die so was verfassen sind dann solche die den Sogenannten Kampfhunden Steine hinterher werfen oder beim vorbei gehen versuchen zutretten .
:angry:
Aber leider setzt man solche Leute auf keine Liste verlangt von solchen Leuten kein Wesenstest oder Maulkorb oder Stallgitterzaun .... Oder sperrt sie hinter Gittern geschweige den erlegt man auch keine hohe Steuer auf sie aus damit die % zahl von sowas klein gehalten wird . Eigentlich schade man sollte so was mal machen wäre echt interessant *g* .

Marianne

Beitrag von Marianne »

Es geht auch anders.
Meine Püppi ( Yorkie ) hatte das Sagen und Ghansha war wirklich lieb.
Sie hat niemanden und nichts zu Leide getan . ( leider mit 8 Jahren über die RBB gegangen)

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