suche ein guten züchter
du wiedersprichst dich aber auch in einer Tour .... 3 Zeilen weiter oben Schreibeste das du umgezogen bist und jetzt so ????spyro hat geschrieben:ja ich hab mit dem züchter schon telefoniert das wird aber nicht gehn wegen dem blöden import verbot ich hoffe ja das sich jemand meldet der solche züchtet leider gibt es in deutschland nimmer soviele.
Soweit ich weiss ist das züchtigungsverbot in Deutschland aufgehoben den da sowieso keiner vom Züchter einen Hund angemeldet bekommt .... Konnte man sich das auch sparen . um Thema Tierheim Hunde
Ich weiss ja net wo du gewesen bist will ich auch glaube ich nicht wissen aber da wo ich meinen Her habe die haben wenigsten versucht die größten Fehler mit viel Arbeit wieder raus zu bekommen als kann ich deine aussage nicht unterstützen
ich muss jetzt mal doof nachfragen, weil ich mich seit dem Tod meines Staffords nicht mehr so um die Bestimmungen gekümmert habe, haben mich nur ärgerlich gemacht...soviel unwissenheit und Dummheit seitens unserer tollen Regierung. ups abgeschweift.... also war jetzt der meinung das die Züchtung dieser Rasse jetzt verboten ist ????? (hat mal irgendwer darüber nachgedacht, das diese Hunde auch nicht größer als ein Pudel werden)
Gruß Bine
Gruß Bine
Hallo Bine
Das Züchtungs verbot ist aufgehoben worden allerdings kommt jetzt der Hacken an der Sache das anmelden ohne nachweislichem Öffentlichen interese ist garnicht möglich es sei den sie kommen aus dem Tierheim
Lg Daniela
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- Amy*
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Re: Hallo Bine
Das stimmt nicht ganz, bei uns hier in RLP ist das Züchten verboten! Das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden.chato1981 hat geschrieben:Das Züchtungs verbot ist aufgehoben worden allerdings kommt jetzt der Hacken an der Sache das anmelden ohne nachweislichem Öffentlichen interese ist garnicht möglich es sei den sie kommen aus dem Tierheim
Lg Daniela
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Also:
Die Einfuhr von Pits, Staffs, Staff-Bull, und Bullterrier nach DEUTSCHLAND ist gänzlich verboten. Ausnahmegenehmigungen gibt es nur für Ausstellungshunde die zu einer Show kommen. Wie eine Ausnahmegen. aussieht weiß ich leider nicht aber:
Das Zuchterbot für die o.g. Rassen wurde vom Bund erst beschlossen für GANZ Deutschland, dann aufgrund eines richterlichen Beschlußes wieder aufgehóben, mit dem Hinweis, dass ein Zuchtverbot jedes Bundesland für sich machen muss. Daher haben wir jetzt irrsinnigerweise Länder die ein Zuchtverbot dieser Rassen haben, und Länder denen es egal ist ob gezüchtet wird. Der Handel mit diesen Rassen ist wiederum zum Teil da verboten wo kein Zuchtverbot besteht. Da blickt man nicht genau durch, von daher muss man wirklich in SEINEM Bundeland die Gesetze und Verordnungen genau lesen.
Das öffentliche und private Interesse zur neuen Haltung eines Hunde dieser Rasse ist dann nur dann gegeben, wenn der Hund aus einer Tieschutzorga kommt.
Niedersachsen hat glaub ich gar keine Rassen genannt und macht es von im Einzelfall gefährlichen Hunden abhängig, andere Länder stufen die Rasse als gefährlich ein, wiederrufen das aber nach einem bestandenen Wesenstest und der Hund hat keine Auflagen mehr.
Wie gesagt, ich kann Euch gerne für NRW helfen, andere Länder kenne ich nicht im Einzelnen deren Texte.
LG
Die Einfuhr von Pits, Staffs, Staff-Bull, und Bullterrier nach DEUTSCHLAND ist gänzlich verboten. Ausnahmegenehmigungen gibt es nur für Ausstellungshunde die zu einer Show kommen. Wie eine Ausnahmegen. aussieht weiß ich leider nicht aber:
Das Zuchterbot für die o.g. Rassen wurde vom Bund erst beschlossen für GANZ Deutschland, dann aufgrund eines richterlichen Beschlußes wieder aufgehóben, mit dem Hinweis, dass ein Zuchtverbot jedes Bundesland für sich machen muss. Daher haben wir jetzt irrsinnigerweise Länder die ein Zuchtverbot dieser Rassen haben, und Länder denen es egal ist ob gezüchtet wird. Der Handel mit diesen Rassen ist wiederum zum Teil da verboten wo kein Zuchtverbot besteht. Da blickt man nicht genau durch, von daher muss man wirklich in SEINEM Bundeland die Gesetze und Verordnungen genau lesen.
Das öffentliche und private Interesse zur neuen Haltung eines Hunde dieser Rasse ist dann nur dann gegeben, wenn der Hund aus einer Tieschutzorga kommt.
Niedersachsen hat glaub ich gar keine Rassen genannt und macht es von im Einzelfall gefährlichen Hunden abhängig, andere Länder stufen die Rasse als gefährlich ein, wiederrufen das aber nach einem bestandenen Wesenstest und der Hund hat keine Auflagen mehr.
Wie gesagt, ich kann Euch gerne für NRW helfen, andere Länder kenne ich nicht im Einzelnen deren Texte.
LG