Stafford in Bayern?
Stafford in Bayern?
buenas zusammen,
unsere Staffordhündin ist zur Zeit noch in Spanien, wo dieses leidige Thema Kampfhund, Wesenstest, etc. kein Thema ist.
In ein paar Monaten wird sie nach Deutschland mitkommen müssen, und nur stellt sich mir die Frage was da alles auf mich zukommt!
Weiss jemand Bescheid darüber an welche Stellen man sich wenden muss?
Ist hier jemand im Forum der einen Hund dieser Rasse in Bayern hat?
Für Eure Hilfe schon mal im Voraus DANKE
LG
unsere Staffordhündin ist zur Zeit noch in Spanien, wo dieses leidige Thema Kampfhund, Wesenstest, etc. kein Thema ist.
In ein paar Monaten wird sie nach Deutschland mitkommen müssen, und nur stellt sich mir die Frage was da alles auf mich zukommt!
Weiss jemand Bescheid darüber an welche Stellen man sich wenden muss?
Ist hier jemand im Forum der einen Hund dieser Rasse in Bayern hat?
Für Eure Hilfe schon mal im Voraus DANKE
LG
- alfinchen
- Polizeihund
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Das hier ist auch ganz interessant:
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[Nur registrierte Benutzer können diesen Link sehen]Neben den generellen Einreisebestimmungen gelten zusätzlich das "Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland (HundVerbrEinfG)" und die "Verordnung über Ausnahmen zum Verbringungs- und Einfuhrverbot von gefährlichen Hunden in das Inland".
Das Gesetz besagt im Wesentlichen, dass Hunde der Rassen Pitbull- Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden nicht nach Deutschland eingeführt oder verbracht werden dürfen. Gleiches gilt für Hunde weiterer Rassen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden, bei denen ebenfalls eine Gefährlichkeit vermutet wird. Hier greifen insbesondere die Regelungen der einzelnen Bundesländer.
Die "Verordnung über Ausnahmen zum Verbringungs- und Einfuhrverbot von gefährlichen Hunden in das Inland - HundVerbrEinfVO (Hundeverbringungs- und -einfuhrverordnung)" regelt bestimmte Ausnahmefälle. Zitat aus dem Bundesgesetzblatt:
Gefährliche Hunde, die als Diensthunde des Bundes, insbesondere der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Zollverwaltung, als Diensthunde der Länder, insbesondere der Polizei, als Diensthunde der Städte und Gemeinden, als Diensthunde fremder Streitkräfte gehalten werden sollen, sowie Blindenhunde, Behindertenbegleithunde und Hunde des Katastrophenund Rettungsschutzes dürfen in das Inland verbracht oder eingeführt werden.
Gefährliche Hunde dürfen in das Inland verbracht oder eingeführt werden, wenn die Hunde nach vorübergehendem Verbringen in das Ausland oder vorübergehender Ausfuhr an einen Aufenthaltsort im Inland zurückkehren, an dem sie berechtigt gehalten werden dürfen.
Gefährliche Hunde im Sinne des § 2 Abs. 1 des Gesetzes dürfen vorübergehend in das Inland verbracht oder eingeführt werden, sofern sie sich zusammen mit einer Begleitperson, die ihren Wohnsitz nicht im Inland hat, nicht länger als vier Wochen im Inland aufhalten werden. Eine Verlängerung des vorübergehenden Aufenthalts kann zur Vermeidung unbilliger Härten durch die nach Landesrecht zuständige Behörde auf Antrag genehmigt werden.
Gefährliche Hunde im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes dürfen zum Zweck des ständigen Haltens in das Inland verbracht oder eingeführt werden, wenn die Begleitperson nachweist, dass die Hunde berechtigt in einem Land gehalten werden dürfen.
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Ich dachte in Bayern darf man sich gar keinen Hund der Kategorie 1 anschaffen??
Das hab ich dazu gefunden: [Nur registrierte Benutzer können diesen Link sehen]
So wie ich das verstehe, darf man Kategorie 1 Hunde nur halten, wenn "berechtigtes Interesse" besteht, und das besteht wohl nie :shock:
Das hab ich dazu gefunden: [Nur registrierte Benutzer können diesen Link sehen]
So wie ich das verstehe, darf man Kategorie 1 Hunde nur halten, wenn "berechtigtes Interesse" besteht, und das besteht wohl nie :shock:
- Amy*
- Junghund
- Beiträge: 90
- Registriert: 13. Jul 2004, 10:01
- Wohnort: Weisenheim am Berg
Berechtigtes Interesse besteht wenn du dem Hund einen Tierheimaufenthalt ersparen möchtest, also in aus dem Tierheim holst!Wauwau hat geschrieben:
So wie ich das verstehe, darf man Kategorie 1 Hunde nur halten, wenn "berechtigtes Interesse" besteht, und das besteht wohl nie :shock:
Aber auch das scheint in Bayern schwer zu sein. Ist wohl das Bundesland wo es Sokas am schwersten haben!
Am besten voher beim zuständigen Amt anrufen und nachfragen!
- Amy*
- Junghund
- Beiträge: 90
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- Wohnort: Weisenheim am Berg
Re: Stafford in Bayern?
Ach ja, kommt der Hund ursprünglich aus Deutschland? Oder ist er von Spanien? Wenn nicht kannst du es leider wohl ganz vergessen weil eine Einfuhr dieser Rasse nicht erlaubt ist! Höchtens er kommt von Deutschland.yvonne W. hat geschrieben:buenas zusammen,
unsere Staffordhündin ist zur Zeit noch in Spanien, wo dieses leidige Thema Kampfhund, Wesenstest, etc. kein Thema ist.
In ein paar Monaten wird sie nach Deutschland mitkommen müssen, und nur stellt sich mir die Frage was da alles auf mich zukommt!
Weiss jemand Bescheid darüber an welche Stellen man sich wenden muss?
Ist hier jemand im Forum der einen Hund dieser Rasse in Bayern hat?
Für Eure Hilfe schon mal im Voraus DANKE
LG
Soll er dann hier bleiben oder ist es nur ein "Urlaub"? Wenn er nur für ein paar Wochen hier bleiben soll dann am besten erkundigen ob es da ausnahmen gibt und ob das geht.
- alfinchen
- Polizeihund
- Beiträge: 2069
- Registriert: 17. Mai 2005, 08:59
Re: Stafford in Bayern?
Amy* hat geschrieben:Ach ja, kommt der Hund ursprünglich aus Deutschland? Oder ist er von Spanien? Wenn nicht kannst du es leider wohl ganz vergessen weil eine Einfuhr dieser Rasse nicht erlaubt ist! Höchtens er kommt von Deutschland..yvonne W. hat geschrieben:buenas zusammen,
unsere Staffordhündin ist zur Zeit noch in Spanien, wo dieses leidige Thema Kampfhund, Wesenstest, etc. kein Thema ist.
In ein paar Monaten wird sie nach Deutschland mitkommen müssen, und nur stellt sich mir die Frage was da alles auf mich zukommt!
Weiss jemand Bescheid darüber an welche Stellen man sich wenden muss?
Ist hier jemand im Forum der einen Hund dieser Rasse in Bayern hat?
Für Eure Hilfe schon mal im Voraus DANKE
LG
Gefährliche Hunde im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes dürfen zum Zweck des ständigen Haltens in das Inland verbracht oder eingeführt werden, wenn die Begleitperson nachweist, dass die Hunde berechtigt in einem Land gehalten werden dürfen.
Stimmt das wird auch für einen TH-Hund schwer, (Auszug aus dem Link [Nur registrierte Benutzer können diesen Link sehen])Amy* hat geschrieben:Berechtigtes Interesse besteht wenn du dem Hund einen Tierheimaufenthalt ersparen möchtest, also in aus dem Tierheim holst!Wauwau hat geschrieben:
So wie ich das verstehe, darf man Kategorie 1 Hunde nur halten, wenn "berechtigtes Interesse" besteht, und das besteht wohl nie :shock:
Aber auch das scheint in Bayern schwer zu sein. Ist wohl das Bundesland wo es Sokas am schwersten haben!
Am besten voher beim zuständigen Amt anrufen und nachfragen!
Ein berechtigtes Interesse aber besteht nur, wenn die Hunde z.B. aus der Bundeswehr ausgemustert und von Diensthundeführern gehalten werden sollen. Auch wenn sich zur Vermeidung der Unterbringung im Tierheim eine besonders ausgewählte und geeignete Person zur Aufnahme eines Kategorie 1-Hundes bereit erklärt, ist ein besonderes Interesse gegeben. Diese ausgesuchten Hundehalter müssen jedoch zum Nachweis ihrer Zuverlässigkeit ebenfalls Hundeführer oder langjährige Kampfhundebesitzer sein. Im wirklichen Leben hat dies zur Folge, dass nur 3 Hunde der Kategorie 1 derzeit offiziell in München genehmigt sind.
danke erstmal für Eure regen Beiträge
Sie (Joy) stammt aus Deutschland, nahmen sie vor vier Jahren mit nach Spanien....jetzt müssen wir wieder zurück und nehmen sie selbstverständlich auch mit...
Ich werd mich jetzt auf jeden Fall die Tage auf den Ämtern erkundigen...
irgendwie werden wir das schon auf die Reihe bekommen...
der Wesenstest wäre das geringste Problem...
was mir Kopfzerbrechen macht ist mehr die Tatsache dass Bayern (wie immer :headtowall: ) die strengste Verordnung hat.
Aber es gibt immer einen Weg!
LG
Sie (Joy) stammt aus Deutschland, nahmen sie vor vier Jahren mit nach Spanien....jetzt müssen wir wieder zurück und nehmen sie selbstverständlich auch mit...
Ich werd mich jetzt auf jeden Fall die Tage auf den Ämtern erkundigen...
irgendwie werden wir das schon auf die Reihe bekommen...
der Wesenstest wäre das geringste Problem...
was mir Kopfzerbrechen macht ist mehr die Tatsache dass Bayern (wie immer :headtowall: ) die strengste Verordnung hat.
Aber es gibt immer einen Weg!
LG
- bluemerlelabbi
- Polizeihund
- Beiträge: 2533
- Registriert: 23. Mai 2007, 20:02
- Hunderasse: Labrador/Aussimix
- Mein(e) Hund(e): Lou
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