Bullterrier in NRW

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ginifan
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Bullterrier in NRW

Beitrag von ginifan »

An die NRW-Leute hier und die, die sich damit auskennen.
Eine Bekannte von mir hat eine Minibullterrier Hündin, 5-6 Mon. alt. Allerdings ist die Hündin jetzt schon 39-40 cm hoch und soviel ich weis ist ein Bullterier für Behörden nur dann ein Mini wenn er die 35,8cm nicht überschreitet.
Meine Bekannte möchte am Samstag nach NRW für einen Tag und würde gerne die Kleine mitnehmen. Worauf muss sie da achten? Womit rechnen?
Muss sie da Leinenpflicht einhalten? Was ist mit Maulkorb? Den kennt die Kleine nicht. Sie ist sowas von lieb, freundlich, verträglich...

Kira
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Re: Bullterrier in NRW

Beitrag von Kira »

Hallo,
ich habe gerade wegen eines speziellen Hundes einmal Kontakt mit den Ordnungsbehörden aufgenommen.
Ob der Hund Maulkorb tragen muss oder nicht, wird über die Gesetzesgrundelage des Meldeortes geregelt.
Ein Beispiel, würde ein Hund der Kat. 1 in seiner Heimatbehörde mit MK laufen müssen, muss er das im Nachbarort auch. Ist er befreit, gilt dassselbe.
Also welchem Ordnungsrecht welcher Gemeinde unterliegt er? Braucht er in seinem Ort keinen MK, kann man ihn in NRW auch ohne laufen lassen.

Catbull
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Re: Bullterrier in NRW

Beitrag von Catbull »

Solange sie für ihren Mini einen Stammbaum (FCI) hat (egal wie groß er wird) gilt er als Mini, da können die Behörden sich aufm Kopf stellen.

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