Hallo bin neu hier und brauche gleich Hilfe
Ja heute ist es soweit und auch die Erlaubnis vom Ordnungsamt zur Haltung ist gestern gekommen .War kein Problem da wir ja schon vorher unsern Bulli hatten.
Jetzt kommt es aber ich bekomme den Maulkorb weg wenn ich nachweise das der Hund in eine Hundeschule geht und dann kann ich mit 15 mon. den Wesenstest mit ihm machen, auch bei einer Anerkannten Hundeschule vom Ordnungsamt hier in Essen .
Jetzt frag ich mich was soll ich da kenne mich wahrscheinlich besser mit Hunden aus als so mancher Trainer dort da wir seit meiner Kindheit in unserer Familie nur Bullterier hatten und teilweise auch Granaten aus Leitungszucht .Desweiteren habe ich nun über 15 Jahre Problemhunde gearbeitet oder besser den Halter in die Mangel genommen .Habe Hunde für Behinderte Menschen ausgebildet Prüfungen abgenommen im Verein und auch Schutzdienst bis hin im zivilen Bereich gearbeitet .Letzteres mache ich nicht mehr aus nun mehr Überzeugung .
So das war meine kleine Geschichte aber für Butch das er seinen Maulkorb weg hat gehe ich gerne nochmal zur Schule mit ihm !!!!!
Jetzt kommt es aber ich bekomme den Maulkorb weg wenn ich nachweise das der Hund in eine Hundeschule geht und dann kann ich mit 15 mon. den Wesenstest mit ihm machen, auch bei einer Anerkannten Hundeschule vom Ordnungsamt hier in Essen .
Jetzt frag ich mich was soll ich da kenne mich wahrscheinlich besser mit Hunden aus als so mancher Trainer dort da wir seit meiner Kindheit in unserer Familie nur Bullterier hatten und teilweise auch Granaten aus Leitungszucht .Desweiteren habe ich nun über 15 Jahre Problemhunde gearbeitet oder besser den Halter in die Mangel genommen .Habe Hunde für Behinderte Menschen ausgebildet Prüfungen abgenommen im Verein und auch Schutzdienst bis hin im zivilen Bereich gearbeitet .Letzteres mache ich nicht mehr aus nun mehr Überzeugung .
So das war meine kleine Geschichte aber für Butch das er seinen Maulkorb weg hat gehe ich gerne nochmal zur Schule mit ihm !!!!!
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Der Dogo braucht in NRW keinen "Wesenstest". Es reicht eine normale Begleithundeprüfung, und die ist ja wirklich nicht sooo schwer zu bestehen, aber wem sag ich das...
Und beim Besuch der Hundeschule ist der Hund, so weit ich informiert bin, sogar bis zum 18. Monat vom Maulkorb befreit.
Und beim Besuch der Hundeschule ist der Hund, so weit ich informiert bin, sogar bis zum 18. Monat vom Maulkorb befreit.
In Essen ist das anders dort ist er Anlage 2 und es muß durch eine Wesensüberprüfung ab dem 15. mon befreiung von der Maulkorbpflicht stattfinden .
Bis zum 6 mon. brauch er keinen tragen ab dem ende des 6.mon bis zum er 15 mon alt ist schon. Es sei denn man macht eine Junghund Prüfung .
Über Sinn und Unsinn brauchen wir wohl nicht mehr Reden .
Beste Grüße
Bis zum 6 mon. brauch er keinen tragen ab dem ende des 6.mon bis zum er 15 mon alt ist schon. Es sei denn man macht eine Junghund Prüfung .
Über Sinn und Unsinn brauchen wir wohl nicht mehr Reden .
Beste Grüße
So jetzt ist er da und soooooo was von lieb und ruhig das kenne ich nicht aber das ist nur die Ruhe vor dem Sturm wenn er sich eingelebt hat dann wird es erst mal ein bischen Arbeit geben aber Erwachsen werden dauert nun mal etwas .
Die ganze Familie von klein bis Größer hilft dabei .Nur unserer englische Bulldoggen Hündin ist noch nicht damit einverstanden und gibt im ordentlich die Sporen .Das sollen die untereinander ausmachen nur wenn es zu doll wird gehe ich dazwichen und kläre es ab mit den beiden .Butch findet das aber toll wenn die kleine sich aufregt und nach ihm schnappen will .
Beste Grüße
Die ganze Familie von klein bis Größer hilft dabei .Nur unserer englische Bulldoggen Hündin ist noch nicht damit einverstanden und gibt im ordentlich die Sporen .Das sollen die untereinander ausmachen nur wenn es zu doll wird gehe ich dazwichen und kläre es ab mit den beiden .Butch findet das aber toll wenn die kleine sich aufregt und nach ihm schnappen will .
Beste Grüße
Natürlich braucht er in NRW einen Wesenstest er gehört zur Anlage 2 und du mußt auch eine Maulkorb/Leinenbefreiung machen. Eine Begleithundeprüfung befreit nicht vom Wesenstest!Doguito hat geschrieben:Der Dogo braucht in NRW keinen "Wesenstest". Es reicht eine normale Begleithundeprüfung, und die ist ja wirklich nicht sooo schwer zu bestehen, aber wem sag ich das...
Und beim Besuch der Hundeschule ist der Hund, so weit ich informiert bin, sogar bis zum 18. Monat vom Maulkorb befreit.
Und der Maulkorbbefreiung beim Besuch der Hundeschule ist ja völliger Blödsinn.
Eine Sachkunde für den Halter muß auf jeden Fall auch gemacht werden.
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Falsch. Der "Wesenstest" für Anlage2-Hunde in NRW ist nicht Pflicht sondern kann freiwillig abgelegt werden, um eine Befreiung von Leinen- und Maulkorbzwang zu erreichen.Sam23 hat geschrieben: Natürlich braucht er in NRW einen Wesenstest er gehört zur Anlage 2 und du mußt auch eine Maulkorb/Leinenbefreiung machen.
Das hat hier auch niemand behauptet.Sam23 hat geschrieben: Eine Begleithundeprüfung befreit nicht vom Wesenstest!
Aber für Anlage2-Hunde wie den Dogo reicht eine Begleithundeprüfung bei einer anerkannten Stelle zur Befreiung von Leinen- und Maulkorbzwang.
Ich zitiere mal aus den Verwaltungsvorschriften:
Für Hunde im Sinne von § 10 Abs. 1 (Anm.: Anlage 2-Hunde wie der Dogo Argentino) kann die Verhaltensprüfung auch von anerkannten Sachverständigen oder von anerkannten sachverständigen Stellen (z.B. anerkannte private Hundevereine) durchgeführt werden (vgl. § 10 Abs. 2).
Ach ja?Sam23 hat geschrieben: Und der Maulkorbbefreiung beim Besuch der Hundeschule ist ja völliger Blödsinn.
Dann lies mal das hier:
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Nicht mal dieser Satz ist richtig.Sam23 hat geschrieben: Eine Sachkunde für den Halter muß auf jeden Fall auch gemacht werden.
Ich zitiere nochmal aus den Verwaltungsvorschriften:
Für Halterinnen oder Halter großer Hunde besteht darüber hinaus noch eine Sachkundevermutung, sofern diese mehr als drei Jahre vor dem 01.01.2003 große Hunde unbeanstandet gehalten haben und dies schriftlich versichert haben (vgl. § 11 Abs. 4).
Wer so wenig Ahnung vom Landeshundegesetz in NRW hat wie du sollte besser mal einen Blick in die Gesetzestexte werfen, bevor er die Kommentare anderer User so frech als "Blödsinn" abtut.
Alles ist freiwillig auch wenn ich mir einen Hund kaufe ist das freiwillig. Klaro. Aber ich MUß eine Maulkorbbefreiung ablegen wenn ich möchte dass mein Dogo keinen Maulkorb mehr tragen muß.Doguito hat geschrieben:Falsch. Der "Wesenstest" für Anlage2-Hunde in NRW ist nicht Pflicht sondern kann freiwillig abgelegt werden, um eine Befreiung von Leinen- und Maulkorbzwang zu erreichen.Sam23 hat geschrieben: Natürlich braucht er in NRW einen Wesenstest er gehört zur Anlage 2 und du mußt auch eine Maulkorb/Leinenbefreiung machen.
Ach nee????Doguito hat geschrieben:Das hat hier auch niemand behauptet.Sam23 hat geschrieben: Eine Begleithundeprüfung befreit nicht vom Wesenstest!
Doguito hat geschrieben:Der Dogo braucht in NRW keinen "Wesenstest". Es reicht eine normale Begleithundeprüfung, und die ist ja wirklich nicht sooo schwer zu bestehen, aber wem sag ich das...
Ich lasse mich gerne eines besseren belehren aber erzähle mir mal bitte wo [Nur registrierte Benutzer können diesen Link sehen] da stehen soll, dass ein Besuch der Hundeschule dem Hund vom Tragen eines Maulkorbes befreit.
Also wenn ich das Richtig verstehe gilt das für Hunde die man sich mindestens 3 Jahre VOR DEM 01.01.2003 geholt hat. Also müßte jemand der sich jetzt einen Dogo kauf sehr wohl eine Sachkunde mach oder???????Doguito hat geschrieben:
Nicht mal dieser Satz ist richtig.
Ich zitiere nochmal aus den Verwaltungsvorschriften:
Für Halterinnen oder Halter großer Hunde besteht darüber hinaus noch eine Sachkundevermutung, sofern diese mehr als drei Jahre vor dem 01.01.2003 große Hunde unbeanstandet gehalten haben und dies schriftlich versichert haben (vgl. § 11 Abs. 4).
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Nein, das verstehst du nicht richtig. Und auch sonst hast du die Gesetzestexte offenbar nicht verstanden. Daher ist die Diskussion für mich an dieser Stelle auch beendet, zumal das Thema Landeshundegesetz in NRW gar nicht von dir sondern von Duffy321 angesprochen wurde und zudem schon fast ein halbes Jahr alt ist.Sam23 hat geschrieben:
Also wenn ich das Richtig verstehe gilt das für Hunde die man sich mindestens 3 Jahre VOR DEM 01.01.2003 geholt hat.
Ich finde es aber schon interessant wenn du aus meiner Sicht hier falsche Behauptungen in den Raum stellt.
Desweiteren habe ich bereits die gesamten Erfahrungen gemacht. Also einen schönen Tag noch und viel Spaß mit den Leuten die sich dann lt. dir einen Dogo anschaffen und meinen sie müßten weder Maulkorb noch Wesenstest noch sonst irgendwas machen, weil du es hier ja so schön erzählst.
Liebe Grüße
Desweiteren habe ich bereits die gesamten Erfahrungen gemacht. Also einen schönen Tag noch und viel Spaß mit den Leuten die sich dann lt. dir einen Dogo anschaffen und meinen sie müßten weder Maulkorb noch Wesenstest noch sonst irgendwas machen, weil du es hier ja so schön erzählst.
Liebe Grüße