FCI Rassestandard 309 Shar Pei

Chinesischer Faltenhund
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Citymaus
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Hunderasse: Boxer-Mali-Mix Rüde, X-Mechelaar Hündin, Dobermann
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FCI Rassestandard 309 Shar Pei

Beitrag von Citymaus »

FCI - Standard Nr. 309 / 09. 08. 1999 / D
SHAR-PEI

ÜBERSETZUNG : Dr.J-M. Paschoud, Frau R.Binder
und Frau E.Peper.
URSPRUNG : China.
PATRONAT : F.C.I.
DATUM DER PUBLIKATION DES GÜLTIGEN ORIGINAL- STANDARDES : 14. 04. 1999.
VERWENDUNG : Jagd- und Wachhund.
KLASSIFIKATION FCI: Gruppe 2 Pinscher und Schnauzer,
Molosser und Schweizer
Sennenhunde und verwandte
Rassen.
Sektion 2.1 Molosser,
doggenartige Hunde.
Ohne Arbeitsprüfung.
KURZER GESCHICHTLICHER ABRISS : Diese chinesische Rasse existiert bereits seit Jahrhunderten in den an das südliche chinesische Meer angrenzenden Provinzen. Sie stammt vermutlich aus der Stadt Dialak in der Provinz Kwun Tung.
ALLGEMEINES ERSCHEINUNGSBILD : Mittelgrosser, leb-hafter, kompakter Hund mit quadratischem Gebäude und kurzer Lendenpartie. Hautfalten am Schädel und am Widerrist, kleine Ohren und ein Fang, der dem eines Nilpferdes gleicht, verleihen ihm ein einzigartiges Aussehen. Die Rüden sind grösser als die Hündinnen.
WICHTIGE PROPORTIONEN : Die Höhe des Shar-Pei vom Boden bis zum Widerrist entspricht ungefähr der Länge seines Körpers vom Buggelenk zum Sitzbeinhöcker, speziell bei den Rüden. Der Abstand zwischen Nasenschwamm und Stop entspricht dem Abstand zwischen Stop und Hinterhauptbein.

VERHALTEN / CHARAKTER (WESEN) : Ruhig, unabhängig, treu, liebevoll zu den Mitgliedern seiner Familie.
KOPF : Eher gross im Verhältnis zum Körper. Die Falten auf Stirn und Wangen setzen sich in der Bildung der Wamme fort.
OBERKOPF :
Schädel : Flach, breit.
Stop : Mässig ausgebildet.
GESICHTSSCHÄDEL :
Nasenschwamm : Gross und breit, vorzugsweise schwarz, aber jede Farbe, die der allgemeinen Farbe des Haarkleides angepasst ist, ist zulässig. Nasenlöcher weit offen.
Fang : Ein charakteristisches Merkmal der Rasse. Breit vom Ansatz bis hin zur Fangspitze ohne jegliche Tendenz, sich zu verjüngen. Lefzen und oberer Fangbereich sind gut gepolstert. Ein Hautwulst am Ansatz des Nasenschwamms ist zulässig.
Maul : Zunge, Gaumen, Zahnfleisch und Lefzen sind vorzugsweise bläulich schwarz. Eine rosa gefleckte Zunge ist zulässig. Eine einheitlich rosafarbene Zunge ist höchst unerwünscht. Bei Hunden, deren Haarfarbe verwaschen ist, ist die Zunge einheitlich lavendelfarben.
Kiefer / Zähne : Kräftige Kiefer mit einem einwandfreien Scheren-gebiss, wobei die Schneidezähne des Oberkiefers die des Unterkiefers ohne Zwischenraum überlappen und senkrecht im Kiefer eingesetzt sind. Die Unterlefze soll nicht so übermässig gepolstert sein, dass sie den Gebissschluss beeinträchtigt.
Augen : Dunkel, mandelförmig, mit missmutigem Ausdruck. Eine hellere Farbe der Iris ist zulässig, wenn die Farbe des Haarkleides verwaschen ist. Die gesunde Funktion der Augäpfel oder der Augenlider darf keinesfalls durch die sie umgebende Haut, die Falten oder die Haare beeinträchtigt sein. Jegliches Anzeichen von Reizung am Augapfel, an der Bindehaut oder an den Augenlidern ist höchst unerwünscht. Frei von Entropium
Ohren : Sehr klein, eher dick, von der Form eines gleichseitigen Dreiecks. An der Spitze leicht abgerundet und hoch auf dem Schädel angesetzt, wobei die Ohrspitzen in Richtung der Augen weisen.

Sie sind oberhalb der Augen deutlich vorn und weit auseinander angesetzt und liegen dicht am Schädel an. Stehohren sind höchst unerwünscht.
HALS : Von mittlerer Länge, kräftig, gut auf den Schultern aufgesetzt. Die lose Haut an der Unterseite des Halses sollte nicht übertrieben entwickelt sein.
KÖRPER : Bei erwachsenen Hunden sind Hautfalten am Körper höchst unerwünscht ausser am Widerrist und am Rutenansatz, wo eine mässige Faltenbildung vorhanden ist.
Obere Profillinie : Hinter dem Widerrist leicht eingesenkt, um über der Lendengegend wieder leicht anzusteigen.
Rücken : Kurz, kräftig.
Lendengegend : Kurz, breit, leicht gewölbt.
Kruppe : Eher flach.
Brust : Breit und tief; der Brustkorb reicht bis zum Ellenbogen-bereich.
Untere Linie : Unterhalb der Lendenpartie leicht ansteigend.
RUTE : Dick und rund an der Wurzel, verjüngt sie sich zu einer dünnen Spitze. Die Rute ist sehr hoch angesetzt, ein charakteristisches Merkmal der Rasse. Sie kann hoch und gebogen, eng gerollt oder über dem Rücken oder zu einer von beiden Seiten gekrümmt getragen werden. Eine unvollständige oder ganz fehlende Rute ist höchst unerwünscht.
GLIEDMASSEN
VORDERHAND : Die Vorderläufe sind gerade, mässig lang und von guter Knochenstärke. Die Haut der Vorderläufe zeigt keine Falten.
Schultern : Muskulös, gut schräg nach hinten geneigt.
Vordermittelfuβ : Etwas schräg gestellt, kräftig und elastisch.
HINTERHAND : Muskulös, kräftig, mässig gewinkelt; die Läufe stehen senkrecht zum Boden und, von hinten gesehen, parallel zueinander.

Falten am Oberschenkel, am Unterschenkel, am Hintermittelfuss sowie eine Verdickung der Haut am Sprunggelenk sind unerwünscht.
Sprunggelenk : Tief angesetzt.
PFOTEN : Mässig gross, kompakt, nicht gespreizt; die Zehen sind gut aufgeknöchelt. Ohne Afterkrallen an den Hinterläufen.
GANGWERK : Die bevorzugte Gangart ist der Trab. Die Bewegung ist frei, harmonisch und energisch, mit gutem Raumgriff und starkem Schub aus der Hinterhand. Bei zunehmender Geschwindigkeit tendieren die Pfoten dazu, näher einer gedachten Mittellinie aufzutreten. Eine stelzige Bewegung ist unerwünscht.
HAARKLEID
HAAR : Ein charakteristisches Merkmal der Rasse : kurz, rauh und borstig. Das Haar ist gerade und steht vom Körper ab; aber an den Gliedmassen liegt es üblicherweise flacher an. Ohne Unterwolle. Die Länge des Haares kann von 1 bis 2,5 cm variieren. Niemals getrimmt.
FARBE : Ausser Weiss sind alle einheitlichen Farben zulässig. Die Rute und die Hinterseiten der Schenkel sind oft heller gefärbt. Eine dunklere Schattierung längs des Rückens und an den Ohren ist zulässig.
GRÖSSE :
Widerristhöhe : 44 - 51 cm (17,5 bis 20 ins).
FEHLER : Jede Abweichung von den vorgenannten Punkten muss als Fehler angesehen werden, dessen Bewertung in genauem Verhältnis zum Grad der Abweichung stehen sollte.
SCHWERE FEHLER :

Jeder andere Gebissschluss als ein Scherengebiss (als vorübergehende Massnahme ist ein sehr leichter Rückbiss zulässig).

Spitzer, schmaler Fang.
FCI-St Nr. 309
6

Gefleckte Zunge (ausser rosa gefleckte Zunge).

Grosse Ohren.

Tief angesetzte Rute.

Haar länger als 2,5 cm.
AUSSCHLIESSENDE FEHLER :
• Aggressiv oder ängstlich.
• Plattes Vorgesicht mit stark ausgeprägtem Rückbiss; Vorbiss.
• Einheitlich rosarote Zunge.
• Unterlefze eingerollt, den Gebissschluss behindernd.
• Runde, vorstehende Augen. Entropium, Ektropium.
• Hautfalten oder Haare, die die normale Funktion der Augen beeinträchtigen.
• Stehohren.
• Fehlen der Rute; Stummelrute.
• Tiefe Hautfalten am Körper (ausser am Widerrist und am Rutenansatz) und an den Gliedmassen.
• Keine einheitliche Farbe (Albino, gestromt, Flecken, Tupfen, Schwarz und Loh, Verfärbung in Sattelform).
Hunde, die deutlich physische Abnormalitäten oder Verhaltensstörungen aufweisen, müssen disqualifiziert werden.
N.B. : Rüden müssen zwei offensichtlich normal entwickelte Hoden aufweisen, die sich vollständig im Hodensack befinden.
ANMERKUNG : Jede künstliche physische Veränderung am Shar Pei (besonders an den Lippen und den Augenlidern) schliesst den Hund vom Wettbewerb aus.

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Weitere Informationen und Fotos unter: https://www.hundund.de/hunderassen/sharpei/

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