Broholmer Welpen aus Rheinland-Pfalz - fragwürdiger Züchter

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Broholm
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Broholmer Welpen aus Rheinland-Pfalz - fragwürdiger Züchter

Beitrag von Broholm »

Hallo liebe Mitglieder,

ich habe die große Hoffnung, evtl. ein paar Infos über dieses Forum zu bekommen. Wir haben im November 2015 unsere Broholmerhündin ohne Papiere gekauft. Inseriert war der Wurf von einem Züchter aus Rheinland-Pfalz. Auf den ersten Blick erschien uns hier alles sauber und ordentlich. Was uns etwas stutzig machte, war die Tatsache, dass der nette Herr mit seiner Identität nicht gerade hausierte. Lediglich durch Internetrecherchen fanden wir später den Namen sowie die korrekte Anschrift.

Aber nun zu dem eigentlichen Problem: Unsere Hündin leidet seit Wochen an Giardien... Eine schwere Durchfallerkrankung, an der sie auch jetzt noch, nach über 2 Monaten leidet. Vermutlich brachte sie diesen Virus bereits mit. Das viel größere Problem trat dann letzte Woche auf. Nach ein paar Tagen Lahmheit wollten wir nun doch ein Röntgenbild. Diagnose ED!! Wir werden in eine Spezialklinik fahren und uns genau beraten lassen....

Uns würde nun interessieren, ob es weitere Käufer gibt, die uns ähnliche Probleme schildern können. Vielleicht gibt es auch jemanden, der bereits früher einen Hund bei diesem Züchter erworben hat und Probleme schildern kann?

Kontakt gerne via Mail: hutti488@googlemail.com

Vielen lieben Dank für die Hilfe

Pumbo
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Re: Broholmer Welpen aus Rheinland-Pfalz - fragwürdiger Züch

Beitrag von Pumbo »

Die Adresse steht doch in den Zuchtpapieren. Über den Zuchtverein kannst du doch alles raus finden und einsehen. Wenn es kein Züchter ist, ist es ein Vermehrer. Dann leider selber schuld.
Oh gerade erst gesehen, ohne Papiere.
Ja dann kannst du doch eh nix verlangen und nur hoffen das nicht noch eine HD oder schlimmeres auftritt.
Dann spricht man allerdings nicht von Züchter. Züchter sind Menschen die im Zuchtverband züchten und dann gibt's Papiere.

Waschbär
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Re: Broholmer Welpen aus Rheinland-Pfalz - fragwürdiger Züch

Beitrag von Waschbär »

Die rechtliche Definition von "Züchter" lautet nicht dass man zwangsläufig in einem Zuchtverband züchtet. Sowohl steuer- und tierschutzrechtlich wie auch kaufrechtlich kann auch jemand, der Tiere ohne Mitgliedschaft in einem Zuchtverband züchtet, als "Züchter" bzw. im Hinblick auf seine Zuchttätigkeit als "gewerblich" bzw. "gewerbsmässig" eingestuft werden.

Bei einem Züchter, dessen Tiere in einem Zuchtbuch eingetragen werden, kann man halt meist schön nachweisen in welchem Umfang die Zucht betrieben wird, und welche Konsequenzen sich dann letztendlich rechtlich daraus ergeben. Aber auch bei einem nicht derart organisierten Züchter kann man mittels Recherche in manchen Fällen eine gewerbliche bzw. gewerbsmässige Tätigkeit nachweisen. Von daher ist es natürlich hilfreich wenn man erst einmal Fakten sammelt, z.B. wie in diesem Fall über das Internet.

@Broholm: In Bezug auf die Giardien hättest Du den Züchter sofort benachrichtigen müssen, damit dieser z.B. sein Recht auf "Nachbesserung" hätte wahrnehmen können. Den Hund erst behandeln lassen und dann im Nachhinein die Kosten dafür vom Züchter ersetzen lassen wollen, das funktioniert nicht.

In Bezug auf die ED wirst Du vermutlich ohne die Beratung durch einen Rechtsanwalt nicht weit kommen. Hier spielen viele Faktoren eine Rolle. Z.B. ob der Züchter "nach bestem Wissen und Gewissen" züchtet, d.h. mit ED-freien Tieren. Auch dann können Welpen daran erkranken. Aber dem Züchter wird das dann nicht zur Last gelegt. Eine Gewährleistung seionerseits erfolgt dann i.d.R. maximal bis zum Welpenkaufpreis. Hat er hingegen Hunde miteinander verpaart, von denen er wusste dass sie selbst ED haben, dann wird er in einem Rechtsstreit vermutlich über den Welpenkaufpreis hinaus haften müssen, sprich für evtl. OP-Kosten aufkommen müssen.

In so einen Rechtsstreit solltest Du aber nicht ohne einen auf das Kaufrecht speziallisierten Anwalt gehen. Denn vieles muss bewiesen werden können, und nicht jeder, der Recht hat, bekommt das auch vor Gericht attestiert. Vor allem wenn er unvorbereitet vor Gericht geht.

Harald79
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Re: Broholmer Welpen aus Rheinland-Pfalz - fragwürdiger Züch

Beitrag von Harald79 »

Ohne Papiere kannst du leider nichts verlangen...
Züchter sind eingetragen und sollte auch über Papiere verfügen!

Waschbär
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Re: Broholmer Welpen aus Rheinland-Pfalz - fragwürdiger Züch

Beitrag von Waschbär »

Das stimmt nicht!!! Noch einmal: Die kaufrechtliche Definition des Begriffes "Züchter" hat überhaupt nix damit zu tun ob ein Züchter Tiere "mit Papieren" züchtet oder "ohne Papiere". Zwar ist es einfacher einem Züchter anhand einer Zuchtbuchführung nachweisen zu können in welchem Umfang er züchtet, wovon dann letztendlich abhängt welche Gewährleistungsausschlüsse er im Kaufvertrag vereinbaren kann oder auch nicht. Mehr aber auch nicht. Und auch einem Züchter, der Tiere "ohne Papiere" züchtet, kann im Einzelfall teilweise leicht nachgewiesen werden dass er gewerbsmässig oder gewerblich züchtet, so dass er keinerlei Ausschlüsse seiner gesetzlichen Gewährleistungspflicht im Kaufvertrag (egal ob dieser Mündlich oder schriftlich abgeschlossen wurde) vereinbaren kann (bzw. wenn er sie lt. Kaufvertrag ausgeschlossen hat, so wäre das dann ungültig). Und so wie ein Züchter, der Tiere "ohne Papiere" züchtet, im Einzelfall in vollem Umfang seiner Gewährleistungspflicht nachkommen muss, kann es Züchter geben, die Tiere "mit Papieren" züchten, die aber gemäß Kaufrecht als "Privatpersonen" gelten und somit ihre Gewährleistungspflicht im Kaufvertrag einschränken können.

Auch in Bezug auf das Steuerrecht oder das Tierschutzrecht ist es völlig egal ob ein Züchter in einem Verband züchtet oder ausserhalb.

Broholm
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Re: Broholmer Welpen aus Rheinland-Pfalz - fragwürdiger Züch

Beitrag von Broholm »

Vielen Dank schon einmal für die ausführlichen Antworten. Sicherlich ist ein gewisse "Schuld" bei uns zu suchen (vermutlich kann man hier im Nachhinein von einem Vermehrer sprechen). An einen Welpen dieser Rasse zu kommen, erwies sich aber als nicht so leicht, was uns vielleicht zu einer solchen Kaufentscheidung "drängte". Trotzdem möchten wir natürlich versuchen, für ein wenig Gerechtigkeit zu sorgen. Dafür wäre es halt schön zu wissen, ob es auch weitere Fälle dieser Art gibt. Für einen evtl. Rechtsstreit wäre das bestimmt hilfreich.

Waschbär
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Re: Broholmer Welpen aus Rheinland-Pfalz - fragwürdiger Züch

Beitrag von Waschbär »

Wenn es sich um einen typischen "Vermehrer" handelt, dann fällt der lt. Kaufrecht garantiert in die Kategorie "gewerblicher" oder "gewerbsmässiger" Züchter. Und damit trifft ihn dann die volle gesetzliche Gewährleistungspflicht. D.h. etwaige Klauseln im Kaufvertrag, die einen diesbezüglichen Gewährleistungsausschluss beinhalten, wären ungültig. Wobei auch bei einem Kauf ohne schriftlichen Vertragstext ein Kaufvertrag abgeschlossen wird. Nur kann man dann evtl. Sondervereinbarungen vor Gericht schlecht beweisen. Die aber in so einem Fall nur dem Verkäufer von Nutzen wären.

Wurde der Züchter denn eigentlich informiert a) damals zeitnah über die Giardieninfektion (das sind übrigens keine Viren), und b) jetzt über die Diagnose ED?

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