Also nochmal. Das einzige, was ich im Bezug auf ein Verbot gefunden habe, ist das hier:
Meiner Meinung nach heisst das, dass die Ausbildung nicht gestattet ist sowie das Ausfuehren im Sinne einer Kontrolle illegalen Betäubungsmittelbesitzes und -verkehrs. Fuer mich klingt das, als ob man einen bereits ausgebildeten Hund kaufen kann, und keiner kann verbieten, mt dem Hund durch eine Situation zu laufen und ihn angeben zu lassen, solange man keinen Kontakt zu einer Person bzw. Tasche, Schrank oder Pult, etc. zulaesst.Catbull hat geschrieben: Die Ausbildung von Rauschgiftspürhunden durch gewerbliche Unternehmen
oder Privatpersonen ist nicht gestattet, da diese keine hoheitlichen
Aufgaben im Sinne einer Kontrolle illegalen Betäubungsmittelbesitzes und
-verkehrs wahrnehmen dürfen.