Ausbildung zum drogenspürhund

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Raven

Re: Ausbildung zum drogenspürhund

Beitrag von Raven »

Huch - wo ist denn meine Antwort hin??? Ich hatte gestern noch etwas geschrieben...

Also nochmal. Das einzige, was ich im Bezug auf ein Verbot gefunden habe, ist das hier:
Catbull hat geschrieben: Die Ausbildung von Rauschgiftspürhunden durch gewerbliche Unternehmen
oder Privatpersonen ist nicht gestattet, da diese keine hoheitlichen
Aufgaben im Sinne einer Kontrolle illegalen Betäubungsmittelbesitzes und
-verkehrs wahrnehmen dürfen.
Meiner Meinung nach heisst das, dass die Ausbildung nicht gestattet ist sowie das Ausfuehren im Sinne einer Kontrolle illegalen Betäubungsmittelbesitzes und -verkehrs. Fuer mich klingt das, als ob man einen bereits ausgebildeten Hund kaufen kann, und keiner kann verbieten, mt dem Hund durch eine Situation zu laufen und ihn angeben zu lassen, solange man keinen Kontakt zu einer Person bzw. Tasche, Schrank oder Pult, etc. zulaesst.

Catbull
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Re: Ausbildung zum drogenspürhund

Beitrag von Catbull »

Raven hat geschrieben:Huch - wo ist denn meine Antwort hin??? Ich hatte gestern noch etwas geschrieben...

Also nochmal. Das einzige, was ich im Bezug auf ein Verbot gefunden habe, ist das hier:
Catbull hat geschrieben: Die Ausbildung von Rauschgiftspürhunden durch gewerbliche Unternehmen
oder Privatpersonen ist nicht gestattet, da diese keine hoheitlichen
Aufgaben im Sinne einer Kontrolle illegalen Betäubungsmittelbesitzes und
-verkehrs wahrnehmen dürfen.
Meiner Meinung nach heisst das, dass die Ausbildung nicht gestattet ist sowie das Ausfuehren im Sinne einer Kontrolle illegalen Betäubungsmittelbesitzes und -verkehrs. Fuer mich klingt das, als ob man einen bereits ausgebildeten Hund kaufen kann, und keiner kann verbieten, mt dem Hund durch eine Situation zu laufen und ihn angeben zu lassen, solange man keinen Kontakt zu einer Person bzw. Tasche, Schrank oder Pult, etc. zulaesst.
Klar ;)
Ich meine, keiner kann es kontrollieren ob ich nun ein Rauschgiftspürhund an der Leine habe oder einen ganz normalen.
Aber was bringt es denn mir?! Rein gar nichts - oder will ich mein eigenes Haus von meinem Hund kontrollieren lassen, ob ich was versteckt habe ... naja wir müssen es einfach akzeptieren wie es ist - wir sind in Deutschland -

Raven

Re: Ausbildung zum drogenspürhund

Beitrag von Raven »

Ich kann immer noch auf Verdacht hin die Polizei holen lassen - das kann ich auch, wenn ich beispielsweise als Lehrer vermute, dass ein Schueler Drogen im Pult habe.

Natuerlich sind das jetzt Haarspaltereien und persoenlich glaube ich weniger, dass sich jemand die Muehe machen wird. :waving:

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noam
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Re: Ausbildung zum drogenspürhund

Beitrag von noam »

Catbull hat geschrieben:Das sehe ich aber anders.

Ich hatte erst vor kurzem mit meiner Anwältin darüber gesprochen, ob mein Hund (wenn ein Mensch auf mich los geht u.ä.) auf diesen losgehen darf & was mit meinem Hund passieren würde.

Und sie hat ausdrücklich gesagt: JA und zwar wenn es keine andere Möglichkeit gibt z.B. auf die Straße wegrennen (weil da ja viele Leute sind und der Täter ggf. ablassen würde) oder wenn der Täter eine Waffe hat und auf mich zukommt.

Wieso sollten dann Sicherheitsfirmen den Hund nicht auf Täter die angreifen wollen, einsetzen dürfen????
weil sicherheitsfirmen in der regel nicht direkt angegriffen werden. sie sind da um ein objekt zu beschützen und zu sichern. sie sind nicht ziel des angriffs der ich sag mal einbrecher

damit hat man eine ganz andere rechtliche situation da man sich nicht in einer notwehrsituation befindet.

zumal die einschlägigen kommentare zum § 127 abs 1 der stpo (jedermannfestnahmerecht) beinhalten alle dass trotz des rechts des festhaltens des auf frischer tat ertapten dessen grundrechte zu wahren sind und nicht unverhältnismäßig gehaldelt werden darf

Frederike

Re: Ausbildung zum drogenspürhund

Beitrag von Frederike »

noam hat geschrieben:
Catbull hat geschrieben:Das sehe ich aber anders.

Ich hatte erst vor kurzem mit meiner Anwältin darüber gesprochen, ob mein Hund (wenn ein Mensch auf mich los geht u.ä.) auf diesen losgehen darf & was mit meinem Hund passieren würde.

Und sie hat ausdrücklich gesagt: JA und zwar wenn es keine andere Möglichkeit gibt z.B. auf die Straße wegrennen (weil da ja viele Leute sind und der Täter ggf. ablassen würde) oder wenn der Täter eine Waffe hat und auf mich zukommt.

Wieso sollten dann Sicherheitsfirmen den Hund nicht auf Täter die angreifen wollen, einsetzen dürfen????
weil sicherheitsfirmen in der regel nicht direkt angegriffen werden. sie sind da um ein objekt zu beschützen und zu sichern. sie sind nicht ziel des angriffs der ich sag mal einbrecher

damit hat man eine ganz andere rechtliche situation da man sich nicht in einer notwehrsituation befindet.

zumal die einschlägigen kommentare zum § 127 abs 1 der stpo (jedermannfestnahmerecht) beinhalten alle dass trotz des rechts des festhaltens des auf frischer tat ertapten dessen grundrechte zu wahren sind und nicht unverhältnismäßig gehaldelt werden darf
die Grundrechte sind bei jeder Eingriffsmaßnahme immer zu wahren bzw. es ist sorgfältig abzuwägen, ob der Grundrechtseingriff zulässig ist.

der § 127 setzt Voraus, dass eine Straftat begangen wird, dass derjenige auf frischer Tat ertappt wird und der Fluchtverdacht besteht bzw. dass die Identität nicht sofort feststellbar ist.

Mit Notwehr hat das nichts zu tun.
Ich selbst muss nicht von der Straftat betroffen sein (also Ziel des Angriffs, wie du es nennst), wenn ich vom Jedermannfestnahmerecht Gebrauch machen möchte :waving:

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noam
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Re: Ausbildung zum drogenspürhund

Beitrag von noam »

genau darum gehts ja

in einer notwehrsituation darf der hund zur abwehr des rechtswidirgen angriffs agieren, aber auch nur solange wie der angriff abzuwehren ist.

wenn ich vom festnahmerecht gebrauch mache, darf ich den hund nicht einsetzen. und genau das ist das problem privater sicherheitsunternehmen die mit hundeführern arbeiten.


aber wers mir nicht glaubt, soll sich gern überzeugen. hab schon mehrere solche anzeigen schreiben dürfen

Frederike

Re: Ausbildung zum drogenspürhund

Beitrag von Frederike »

noam hat geschrieben:genau darum gehts ja

in einer notwehrsituation darf der hund zur abwehr des rechtswidirgen angriffs agieren, aber auch nur solange wie der angriff abzuwehren ist.

wenn ich vom festnahmerecht gebrauch mache, darf ich den hund nicht einsetzen. und genau das ist das problem privater sicherheitsunternehmen die mit hundeführern arbeiten.


aber wers mir nicht glaubt, soll sich gern überzeugen. hab schon mehrere solche anzeigen schreiben dürfen

ach, alles klar.
jetzt verstehe ich deinen Post.

ich habe gedacht, du beziehst das Jedermannfestnahmerecht auf die Notwehr, bzw. forderst sie als gegeben.

Das ist natürlich bezogen auf die Sicherheitsfirma, die das Objekt schützen soll nicht gegeben.

Also sind wir d'accord :wink: :waving:

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spunk
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Re: Ausbildung zum drogenspürhund

Beitrag von spunk »

hy
eins verstehe ich nicht ganz.....
wenn du doch die genehmigung brauchst und dann vielleicht bekommst....dann ist es doch ein diensthund und du kannst einen ausbilden,oder einen ausgebildeten bekommen oder?
also privat ausbilden scheidet wohl aus..einsatz ohne genehmigung auch.

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Re: Ausbildung zum drogenspürhund

Beitrag von funeasy »

Ob eine Sicherheitsfirma etc. einem flüchtetenden Täter einen Schutzhund hinterherschicken darf hat ja nichts mit Notwehr oder rechtfertigendem Notstand zutun.
Wie schon richtig erkannt wurde muss die Verhältnismäßigkeit auch beim §127 StPO gewahrt werden... Also ist es wohl abhängig von der Straftat.
Den so ist es bei Diensthundführern der Polizei auch und die haben ja bekanntlichermaßen doch wieder etwas andere Befugnisse als die Leute vom Sicherheitsunternehmen.

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Fridolin
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Re: Reportage über Drogenspürhunde geschrieben und dazu eine

Beitrag von Fridolin »

Hallo Amun
kannst Du mir bitte den Artikel der "Reportage über Drogenspürhunde" in Langfassung senden.
Vielen Dank für Deine Mühe im Voraus.
Viele Grüße
Fridolin
Amun hat geschrieben:Ich ab mal vor einigen Jahren eine Reportage über Drogenspürhunde geschrieben und dazu einen Hund der Mannheimer Diensthundestaffel und die Zoll-Hunde des Köln/Bonner Flughafens besucht.
Die Hunde sind quasi weitergebildete Diensthunde (die auch noch normal Streife gehen), die über einen besonders großen Spieltrieb verfügen. Ganz grob gesagt, werden sie auf ihr "Bringsel" (sowas wie ein kleines hohles Rohr)konditioniert, das danach mit Drogen gefüllt und dann immer raffinierter versteckt wird. Dann wird es mit einzelnen Drogen gefüllt, damit die Hunde auch auf einzlne Drogen sicher reagieren. Je nachdem, wo die Hunde eingesetzt werden, werden sie dann mit den üblichen Gegebenheiten und Verstecken vertraut gemacht. Nach einer gewissen Zeit suchen die Hunde selbstständig und werden so immer besser. Haben sie was gefunden, zeigen sie das unmissverständlich an, i.d.R. durch auffälliges Kratzen, Hüpfen und/oder Bellen. Hunde, die Passagiere im Vorbeigehen bsp. auf Flüghäfen überprüfen, zeigen passiv an, d.h. sie legen sich z.B. hin, damit sie nicht auffallen und niemanden belästigen.
Nach einem Fund werden sie immer mit dem Bringsel belohnt und der Hundeführer spielt dann damit mit dem Hund.
Die Hunde werden jährlich überprüft.
Wenn Du möchtest, such ich mal, ob ich die Texte (ich habe davon eine Lang- und eine Kurzfassung geschrieben) noch habe und schicke sie Dir zu.

Ich habe Deine Anfrage auch schon in anderen Foren gelesen und ehrlich gesagt, glaube ich Dir nicht so recht, dass Du sowas einem Hund zu dienstlichen Zwecken beibringen willst. :cool:
Du darfst einen solchen Privat-Hund doch gar nicht in der JVA nach Drogen suchen lassen, noch nicht mal mit dem Hund die JVA betreten. Und wie gesagt, soweit mir bekannt, werden solche Hunde i.d.R. von der normalen Hundestaffel bei Bedarf angefordert.

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