Ausbildung zum drogenspürhund
Dürftet Ihr denn den Hund im Job einsetzen?
Ich kenn mich damit nicht aus, finde aber schwer vorstellbar, dass jemand einfach seinen Privathund zu diesem Zweck mitbringt...
Aber ich lasse mich da gerne eines besseren belehren.
Hast Du denn keinen direkten Vorgesetzten?
:lol: Im Fernsehen gibt es immer einen weltfremden Gefängnisdirektor... :lol:
Auf jeden Fall finde ich das Thema sehr spannend...
(Meine Frau und ich wollten immer - wenn wir mal Kinder in dem entsprechenden Alter haben - einen unserer Hunde als Drogenspürhund ausbilden. Wenn die Kids dann mit verbotenen Stoffen nach hause kommen, kriegen die Gören Hausarrest und wir machen uns einen lustigen Abend... :lol: )
Ich kenn mich damit nicht aus, finde aber schwer vorstellbar, dass jemand einfach seinen Privathund zu diesem Zweck mitbringt...
Aber ich lasse mich da gerne eines besseren belehren.
Hast Du denn keinen direkten Vorgesetzten?
:lol: Im Fernsehen gibt es immer einen weltfremden Gefängnisdirektor... :lol:
Auf jeden Fall finde ich das Thema sehr spannend...
(Meine Frau und ich wollten immer - wenn wir mal Kinder in dem entsprechenden Alter haben - einen unserer Hunde als Drogenspürhund ausbilden. Wenn die Kids dann mit verbotenen Stoffen nach hause kommen, kriegen die Gören Hausarrest und wir machen uns einen lustigen Abend... :lol: )
doch ich habe da einen direkten vorgesetzten das ist dann die Anstaltsleitung nur in solchen sachen kann die anstaltsleitung ja nicht entscheiden, deswegen würde das dann zum ministerium gehen.
Es dauert ja eh noch laaange bis es soweit wäre.
erst steht noch ein wohnungswechsel an und verschiedene lehrgänge wo ich dann eh nicht zuhause wäre.
ich denke schon das die sache noch so ca. 2 - 3 jahre auf sich warten lässt. aber fragen kostet ja auch jetzt noch nichts.
wenn dann die zeit kommt würde ich dann mal im ministerium anfragen wie es mit so einer sache aussieht.
ich danke euch erstmal ganz herzlich für die vielen antworten.
Es dauert ja eh noch laaange bis es soweit wäre.
erst steht noch ein wohnungswechsel an und verschiedene lehrgänge wo ich dann eh nicht zuhause wäre.
ich denke schon das die sache noch so ca. 2 - 3 jahre auf sich warten lässt. aber fragen kostet ja auch jetzt noch nichts.
wenn dann die zeit kommt würde ich dann mal im ministerium anfragen wie es mit so einer sache aussieht.
ich danke euch erstmal ganz herzlich für die vielen antworten.
Geh einfach mal bei Deiner nächstgelegenen Polizeiwache vorbei und lass Dir die Kontaktadresse des Chefs der zuständigen Diensthundestaffel geben. Dann kontaktierst Du den und fragst nach, wie das geregelt ist . Der müsste es wissen.
Da gibt es ja verbindliche Vorschriften, die kann man zur Not auch selbst nachlesen, lass Dir auf jeden Fall auch sagen, wo Du diese finden kannst.
Da gibt es ja verbindliche Vorschriften, die kann man zur Not auch selbst nachlesen, lass Dir auf jeden Fall auch sagen, wo Du diese finden kannst.
- funeasy
- Blindenführhund
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Huhu!
Als Privatperson wirst du dir schwer tun, mit der Ausbildung deines Hundes zum Rauschgiftspürhund.
Einfach da dir die Ausbildung garnicht legal möglich ist ;-)
Für die Justiz könnte dies insoweit eine Ausnahme sein, dass du vielleicht einen ausgebildeten Hund kaufen könntest oder in Zusammenarbeit mit der Polizei, den Hund ausbilden darfst.
Als Privatperson wirst du dir schwer tun, mit der Ausbildung deines Hundes zum Rauschgiftspürhund.
Einfach da dir die Ausbildung garnicht legal möglich ist ;-)
Für die Justiz könnte dies insoweit eine Ausnahme sein, dass du vielleicht einen ausgebildeten Hund kaufen könntest oder in Zusammenarbeit mit der Polizei, den Hund ausbilden darfst.
- funeasy
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Weisst Du, wie teuer so ein Hund ist? Oder anders gefragt: Glaubst Du, ein ausgebildeter Hund würde überhaupt verkauft werden? Nachdem man Jahre in seine Ausbildung gesteckt hat und es gar nicht genug davon gibt?funeasy hat geschrieben:Die Justiz wenn sie ein wirklich Interesse daran hat.
Umsonst wird man sicherlich weder eine Genehmigung, noch Unterstützung bekommen.
Diese Hunde werden beispielsweise in den USA verkauft - kann man also einfach importieren.Amun hat geschrieben: Glaubst Du, ein ausgebildeter Hund würde überhaupt verkauft werden? Nachdem man Jahre in seine Ausbildung gesteckt hat und es gar nicht genug davon gibt?
Kostenpunkt zwischen USD 7,000 und oben offen. :waving:
- funeasy
- Blindenführhund
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@ Amun:
Was denkst du denn wie sowas läuft?
Das man als Zivilist mal eben ne Genehmigung bekommt, mit Drogen rumhantieren zu dürfen um seinen Hund damit auszubilden?
So ein Hund kostet Geld, ob man ihn nun selbst ausbildet oder kauft.
Und es gibt genügend Leute, die Hunde ausbilden und dann verkaufen, in den USA z.b der Schweiz oder auch in Deutschland.
Wenn die Justiz wirklich ein Interesse an einem Drogenspürhund hat, dann muss sie dafür einiges investieren. so ist das eben.
Was denkst du denn wie sowas läuft?
Das man als Zivilist mal eben ne Genehmigung bekommt, mit Drogen rumhantieren zu dürfen um seinen Hund damit auszubilden?
So ein Hund kostet Geld, ob man ihn nun selbst ausbildet oder kauft.
Und es gibt genügend Leute, die Hunde ausbilden und dann verkaufen, in den USA z.b der Schweiz oder auch in Deutschland.
Wenn die Justiz wirklich ein Interesse an einem Drogenspürhund hat, dann muss sie dafür einiges investieren. so ist das eben.
Ich weiss, wie das läuft. Ich habe ja bereits geschrieben, dass ich mal eine Reportage über diese Hunde geschrieben habe. Man hat mir seitens einer Polizeihundestaffel und des Zolls die Ausbildung, Arbeitsweise (Flughafen, unwegsames Gelände und Häuser, Autos), Haltung etc gezeigt und mich umfassend informiert.funeasy hat geschrieben:@ Amun:
Was denkst du denn wie sowas läuft?
Das man als Zivilist mal eben ne Genehmigung bekommt, mit Drogen rumhantieren zu dürfen um seinen Hund damit auszubilden?
So ein Hund kostet Geld, ob man ihn nun selbst ausbildet oder kauft.
Und es gibt genügend Leute, die Hunde ausbilden und dann verkaufen, in den USA z.b der Schweiz oder auch in Deutschland.
Wenn die Justiz wirklich ein Interesse an einem Drogenspürhund hat, dann muss sie dafür einiges investieren. so ist das eben.
Und natürlich muss die Justiz da in die Hunde investieren. Das tut "die Justiz" ja auch. Aber dann in einen "verbeamteten" Hund. Da geht es ja z.B. auch um Haftung, Haltungskosten und nicht zuletzt auch die "Rente", keine Chance für einen Zivilisten.
Aufgrund des hohen Missbrauchspotentials wird "die Justiz" die Suche nach Drogen imho nicht Zivilisten überlassen. Und das ist auch gut so.
- noam
- Junghund
- Beiträge: 96
- Registriert: 16. Jul 2008, 03:57
Re: Ausbildung zum drogenspürhund
und bevor die justiz da eigeninitiativ tätig wird, wird eher die polizei um amtshilfe gebeten
wäre ja auch ein nettes training für die rshs
wäre ja auch ein nettes training für die rshs
Re:
... na ja Jahre dauert das nun nicht - eher Monate!Amun hat geschrieben:Weisst Du, wie teuer so ein Hund ist? Oder anders gefragt: Glaubst Du, ein ausgebildeter Hund würde überhaupt verkauft werden? Nachdem man Jahre in seine Ausbildung gesteckt hat und es gar nicht genug davon gibt?funeasy hat geschrieben:Die Justiz wenn sie ein wirklich Interesse daran hat.
Umsonst wird man sicherlich weder eine Genehmigung, noch Unterstützung bekommen.
-
- Blindenführhund
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- Registriert: 8. Sep 2008, 17:19
Re: Ausbildung zum drogenspürhund
Du bräuchtest eine Genehmigung um Rauschgift zu besitzen, die wirst du aber nicht bekommen da:
"eine Erlaubnis für den Erwerb von Betäubungsmitteln der Anlage I zu § 1
Absatz I BtMG (z. B. Cannabis, Cannabisharz, Methylendioxymetamfetamin
(in Ecstasy), Heroin etc.) kann nach § 3 Absatz 2 BtMG nur ausnahmsweise
zu wissenschaftlichen oder anderen im öffentlichen Interesse liegenden
Zwecken erteilt werden.
Nach § 5 (1) Nr. 6 BtMG ist eine nach § 3 BtMG beantragte Erlaubnis zu
versagen, wenn die Art und der Zweck des beantragten Verkehrs nicht mit
dem Zweck dieses Gesetzes, die notwendige medizinische Versorgung der
Bevölkerung sicherzustellen, daneben aber den Missbrauch von
Betäubungsmitteln oder die missbräuchliche Herstellung ausgenommener
Zubereitungen sowie das Entstehen oder Erhalten einer
Betäubungsmittelabhängigkeit soweit wie möglich auszuschließen,
vereinbar ist.
Rauschgiftspürhunde werden durch definierte Einrichtungen des Bundes
und der Länder (Polizei, Zoll, Bundesgrenzschutz) bei der Wahrnehmung
hoheitlicher Aufgaben zur Kontrolle illegalen Betäubungsmittelbesitzes
und -verkehrs eingesetzt. Diese Behörden bilden eigene Hundestaffeln
aus.
Die Ausbildung von Rauschgiftspürhunden durch gewerbliche Unternehmen
oder Privatpersonen ist nicht gestattet, da diese keine hoheitlichen
Aufgaben im Sinne einer Kontrolle illegalen Betäubungsmittelbesitzes und
-verkehrs wahrnehmen dürfen. Auch aufgrund der gesetzlichen Regelung in
§ 5 (1) Nr. 6 BtMG würde die Erteilung einer Erlaubnis versagt werden.
Ein von Ihnen in o. g. Sinne gestellter Antrag müsste daher negativ und
gleichzeitig kostenpflichtig beschieden werden."
"eine Erlaubnis für den Erwerb von Betäubungsmitteln der Anlage I zu § 1
Absatz I BtMG (z. B. Cannabis, Cannabisharz, Methylendioxymetamfetamin
(in Ecstasy), Heroin etc.) kann nach § 3 Absatz 2 BtMG nur ausnahmsweise
zu wissenschaftlichen oder anderen im öffentlichen Interesse liegenden
Zwecken erteilt werden.
Nach § 5 (1) Nr. 6 BtMG ist eine nach § 3 BtMG beantragte Erlaubnis zu
versagen, wenn die Art und der Zweck des beantragten Verkehrs nicht mit
dem Zweck dieses Gesetzes, die notwendige medizinische Versorgung der
Bevölkerung sicherzustellen, daneben aber den Missbrauch von
Betäubungsmitteln oder die missbräuchliche Herstellung ausgenommener
Zubereitungen sowie das Entstehen oder Erhalten einer
Betäubungsmittelabhängigkeit soweit wie möglich auszuschließen,
vereinbar ist.
Rauschgiftspürhunde werden durch definierte Einrichtungen des Bundes
und der Länder (Polizei, Zoll, Bundesgrenzschutz) bei der Wahrnehmung
hoheitlicher Aufgaben zur Kontrolle illegalen Betäubungsmittelbesitzes
und -verkehrs eingesetzt. Diese Behörden bilden eigene Hundestaffeln
aus.
Die Ausbildung von Rauschgiftspürhunden durch gewerbliche Unternehmen
oder Privatpersonen ist nicht gestattet, da diese keine hoheitlichen
Aufgaben im Sinne einer Kontrolle illegalen Betäubungsmittelbesitzes und
-verkehrs wahrnehmen dürfen. Auch aufgrund der gesetzlichen Regelung in
§ 5 (1) Nr. 6 BtMG würde die Erteilung einer Erlaubnis versagt werden.
Ein von Ihnen in o. g. Sinne gestellter Antrag müsste daher negativ und
gleichzeitig kostenpflichtig beschieden werden."