VOX-TV 12.03. 18.00 Beitrag über Hundeversteigerung in D!!

Beiträge der Hundund Community. In die Jahre gekommen, aber noch immer interessant!
Antworten
Benutzeravatar
Dongo
Rettungshund
Rettungshund
Beiträge: 1065
Registriert: 16. Dez 2007, 22:04
Wohnort: Österreich

VOX-TV 12.03. 18.00 Beitrag über Hundeversteigerung in D!!

Beitrag von Dongo »

Betreff: Beitrag VOX am 12.03.2011, 18:00 Uhr, über Hundeversteigerung am 30.01.2011 in 06179 Steuden

Liebe Tierfreunde,

der Sender VOX wird am Samstag, 12.03.2011, um 18:00 Uhr einen Beitrag über die am 30.01.2011 in 06179 Steuden durchgeführte skandalöse Versteigerung von Hunden senden:

[Nur registrierte Benutzer können diesen Link sehen]

Über diesen Vorgang und die Begleitumstände, die Rolle des "Züchters" Stierand und der beteiligten Behörden können Sie sich hier informieren:

[Nur registrierte Benutzer können diesen Link sehen]

und

[Nur registrierte Benutzer können diesen Link sehen]

Mit herzlichen Grüßen
Hannelore Barke
[Nur registrierte Benutzer können diesen Link sehen]

Benutzeravatar
Julia
Blindenführhund
Blindenführhund
Beiträge: 953
Registriert: 12. Nov 2006, 12:50
Hunderasse: GordonSetter
Mein(e) Hund(e): Tessa
Wohnort: Bayern

Re: VOX-TV 12.03. 18.00 Beitrag über Hundeversteigerung in D

Beitrag von Julia »

Ich schau das grade an und kann es echt nicht fassen.

Vor allem die Reaktion dieser jämmerlichen Amtstierärztin.
Die soll sich was schämen.


Und dann hab ich grade gegoogelt und das hier gefunden

https://www.hundund.de/zuechter/kleiner ... 2-203.html

Ist das bekannt, dass der auf Hundund verteten ist?

Bulldogger

Re: VOX-TV 12.03. 18.00 Beitrag über Hundeversteigerung in D

Beitrag von Bulldogger »

[Nur registrierte Benutzer können diesen Link sehen] :o

Benutzeravatar
wombat
Polizeihund
Polizeihund
Beiträge: 2689
Registriert: 3. Jul 2009, 17:17
Hunderasse: Schäferhund-Dackel-Mix, Welsh Corgi Cardigan
Mein(e) Hund(e): Mary, Fienchen
Wohnort: Sauerland

Re: VOX-TV 12.03. 18.00 Beitrag über Hundeversteigerung in D

Beitrag von wombat »

"Kein Kommentar."

PBH
Forums-Welpe
Forums-Welpe
Beiträge: 29
Registriert: 1. Apr 2007, 11:27

Re: VOX-TV 12.03. 18.00 Beitrag über Hundeversteigerung in D

Beitrag von PBH »

Hallo zusammen,

also mal ehrlich(und jetzt bitte nicht falsch verstehen), worin liegt eigentlich der Unterschied zwischen Hundeversteigerung, Verkauf von Hunden oder der Abgabe von Hunden gegen eine Schutzgebühr. Bei diesen drei Möglichkeiten wechselt ein Tier (Hund) gegen die Zahlung einer Geldleistung den Besitzer und vielfach wird der Verbleib und das Wohlergehen des Hundes nicht, oder nicht wirklich überprüft.
Mir ist zwar auch nicht der andere Thread zu dieser Hundeversteigerung entgangen, aber wenn ich nun in der VOX-Sendung sehe, wie die Hunde dort im Evaschacht gehalten werden, dann kann ich bei dem erst kurzen Anteil schon mindestens 5 Verstöße gegen das Tierschutzhundegesetz (gilt deutschlandweit) feststellen.
Ich kann nicht verstehen, warum einige Tierschützer mit einer an einen gesunden Menschenverstand appelierende Argumentation kommen, die wohl noch am Tierschutzgesetz angelehnt ist (dieser Personenkreis ist davon überzeugt alles im Hinblick ihrer Hundehaltung richtig zu machen, und begründet dieses dann auch noch mit den Erfolgen, die man z. B. auf Ausstellungen gemacht hat oder ganz einfach mit den hoen Verkaufszahlen.), jedoch dann die knallharte Regelung in den Mindestanforderungen bei der Haltung von Hunden im Freien, vollständig außer Acht lassen, wobei nun durch den durch VOX gedrehten Beitrag nun auch noch bebilderte Beweise vorliegen.
Anstatt sich ständig über die Hundeauktion aufzuregen, sollte man lieber versuchen, entweder die Haltungsbedingungen zu verbessern, oder, was mir selbst auch lieber wäre, ein Tierhaltungsverbot wegen mehrfacher Verstöße gegen bestehende Gesetze des wohl verantwortlichen Zwingergeländebesitzers, dann auch gegen ihn zu erwirken.
Einem Kreisveterinäramt kann man gut beikommen, indem jedem Schreiben dann eine Info in Richtung, nachrichtlich an: ... Vorgesetzte Dienststelle, Landratsamt, Zuständiges Landes- und Bundesministerium, je nach Landeshundegesetz auch Bürgermeisteramt (es macht neben dem hohen Zeitauwand und der Mühe auch Freude, wenn man einen Bürgermeister, Landrat oder leitenden Amtsveterinär der seine Felle wegschwimmen sieht wenn sich nichts tut, richtig nett mit dem Hinweis auf zu erfüllende Aufgaben in einer Gegenargumentation gesetzlich begründet verbal/schriftlich erschlagen kann) etc. pp. anfügt, und diese Stellen auch wirklich informiert. Hier sollte der Hinweis auf die nichterfüllte Garantenstellung der Amtsveterinäre nicht fehlen, da sich Amtsveterinäre durch ein Nichthandeln auch strafbar machen (dies Gutachten zur Garantenstellung der Amtsveterinäre kann man unter [Nur registrierte Benutzer können diesen Link sehen] finden und gerne von dort herauskopieren, denn ich habe es seinerzeit bei meiner Arbeit gegen den Hundequäler von Ahlen auf den Seiten der beamteten Veterinäre (Verein/Vereinigung?) gefunden.).
Neben der Mindestanforderung an die Zwingergröße, steht jedem Hund beim Halten im Freien zumindest eine isolierte Schutzhütte, die auch der Größe des Hundes entspricht, und eine trockene Liegefläche im Freien zu (bei zwei oder mehreren Hunden in einem der Anzahl der Hunde entsprechenden Größe dann dementsprechend mehr). Je 10 Hunde, steht diesen eine Betreuungsperson zu (Stichwort menschliche Zuwendung), die diesen auch mit Beschäftigung außerhalb des Zwingers zur Verfügung zu stehen hat (Kontakt zu anderen Artgenossen ermöglichen).
Dies waren jetzt die fünf Punkte, die mir anhand der Filmsequenzen bereits aufgefallen waren. Daß einem Hund auch zu schlabberndes Frischwasser zur Verfügung zu stehen hat und kein zu leckendes Eis, steht wohl außer Frage.
Und nein, ich werde mich nicht wieder vor den Karren spannen lassen etwas wie damals mit den Behörden zu veranstalten, weil es meine gering zur Verfügung stehende Zeit auch nicht zuläßt.
Gruß
Heinz

Benutzeravatar
Julia
Blindenführhund
Blindenführhund
Beiträge: 953
Registriert: 12. Nov 2006, 12:50
Hunderasse: GordonSetter
Mein(e) Hund(e): Tessa
Wohnort: Bayern

Re: VOX-TV 12.03. 18.00 Beitrag über Hundeversteigerung in D

Beitrag von Julia »

PBH hat geschrieben:Hallo zusammen,

also mal ehrlich(und jetzt bitte nicht falsch verstehen), worin liegt eigentlich der Unterschied zwischen Hundeversteigerung, Verkauf von Hunden oder der Abgabe von Hunden gegen eine Schutzgebühr.
Ich finds nicht schlimm, weil da eine Versteigerung stattfinden sollte,
sondern weil die Haltung der Hunde eine absolute Tierquälerei ist.

Und dass das Veterinäramt offensichtlich nichts tut.



@Andreas
Ja, wie schon geschrieben - Kein Kommentar
Der Tierschützer von HundKatzeMaus hat nachgefragt, wie das sein kann usw.
Aber sie hat nur kein Kommentar gesagt und ihm eine Pressemitteilung in die Hand gedrückt.

PBH
Forums-Welpe
Forums-Welpe
Beiträge: 29
Registriert: 1. Apr 2007, 11:27

Re: VOX-TV 12.03. 18.00 Beitrag über Hundeversteigerung in D

Beitrag von PBH »

Hallo Andreas,

sorry, es ist nicht das Tierschutzhundegesetz sondern die Tierschutzhundeverordnung.

Quelle: Ein Service des Bundesministeriums der Justiz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH -
Tierschutz-Hundeverordnung
TierSchHuV
Ausfertigungsdatum: 02.05.2001
Vollzitat:
"Tierschutz-Hundeverordnung vom 2. Mai 2001 (BGBl. I S. 838), die durch Artikel 3 des
Gesetzes vom 19. April 2006 (BGBl. I S. 900) geändert worden ist"
Stand: Geändert durch Art. 3 G v. 19.4.2006 I 900
Fußnote
(+++ Textnachweis ab: 1.9.2001 +++)
Eingangsformel
Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft verordnet
jeweils in Verbindung mit Artikel 56 des Zuständigkeitsanpassungs-Gesetzes vom 18.
März 1975 (BGBl. I S. 705) und dem Organisationserlass vom 22. Januar 2001 (BGBl. I S.
127) auf Grund des § 2a Abs. 1, des § 11b Abs. 5 sowie des § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4,
jeweils in Verbindung mit § 16b Abs. 1 Satz 2 des Tierschutzgesetzes in der Fassung der
Bekanntmachung vom 25. Mai 1998 (BGBl. I S. 1105, 1818), von denen § 2a Abs. 1 Nr. 5, §
11b Abs. 5 und § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. April 2001
(BGBl. I S. 530) geändert worden sind, nach Anhörung der Tierschutzkommission:
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Diese Verordnung gilt für das Halten und Züchten von Hunden (Canis lupus f.
familiaris).
(2) Die Vorschriften dieser Verordnung sind nicht anzuwenden
1. während des Transportes,
2. während einer tierärztlichen Behandlung, soweit nach dem Urteil des Tierarztes im
Einzelfall andere Anforderungen an die Haltung notwendig sind,
3. bei einer Haltung zu Versuchszwecken im Sinne des § 7 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes
oder bei Eingriffen oder Behandlungen zu den in § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4, § 10 Abs.
1 oder § 10a des Tierschutzgesetzes genannten Zwecken, soweit für den verfolgten
wissenschaftlichen Zweck andere Anforderungen an die Haltung unerlässlich sind.
§ 2 Allgemeine Anforderungen an das Halten
(1) Einem Hund ist ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers oder einer
Anbindehaltung sowie ausreichend Umgang mit der Person, die den Hund hält, betreut oder
zu betreuen hat (Betreuungsperson), zu gewähren. Auslauf und Sozialkontakte sind der
Rasse, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Hundes anzupassen.
(2) Wer mehrere Hunde auf demselben Grundstück hält, hat sie grundsätzlich in der
Gruppe zu halten, sofern andere Rechtsvorschriften dem nicht entgegenstehen. Von der
Gruppenhaltung kann abgesehen werden, wenn dies wegen der Art der Verwendung, dem
Verhalten oder dem Gesundheitszustand des Hundes erforderlich ist. Nicht aneinander
gewöhnte Hunde dürfen nur unter Aufsicht zusammengeführt werden.
(3) Einem einzeln gehaltenen Hund ist täglich mehrmals die Möglichkeit zum länger
dauernden Umgang mit Betreuungspersonen zu gewähren, um das Gemeinschaftsbedürfnis des
Hundes zu befriedigen.
(4) Ein Welpe darf erst im Alter von über acht Wochen vom Muttertier getrennt werden.
Satz 1 gilt nicht, wenn die Trennung nach tierärztlichem Urteil zum Schutz des
Muttertieres oder des Welpen vor Schmerzen, Leiden oder Schäden erforderlich ist.
Ist nach Satz 2 eine vorzeitige Trennung mehrerer Welpen vom Muttertier erforderlich,
sollen diese bis zu einem Alter von acht Wochen nicht voneinander getrennt werden.

§ 3 Anforderungen an die Betreuung bei gewerbsmäßigem Züchten
Wer gewerbsmäßig mit Hunden züchtet, muss sicherstellen, dass für jeweils bis zu zehn
Zuchthunde und ihre Welpen eine Betreuungsperson zur Verfügung steht, die die dafür
notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten gegenüber der zuständigen Behörde nachgewiesen
hat.

§ 4 Anforderungen an das Halten im Freien
(1) Wer einen Hund im Freien hält, hat dafür zu sorgen, dass dem Hund
1. eine Schutzhütte, die den Anforderungen des Absatzes 2 entspricht, und
2. außerhalb der Schutzhütte ein witterungsgeschützter, schattiger Liegeplatz mit
wärmegedämmtem Boden
zur Verfügung stehen. Während der Tätigkeiten, für die ein Hund ausgebildet wurde oder
wird, hat die Betreuungsperson dafür zu sorgen, dass dem Hund während der Ruhezeiten
ein witterungsgeschützter und wärmegedämmter Liegeplatz zur Verfügung steht.
(2) Die Schutzhütte muss aus wärmedämmendem und gesundheitsunschädlichem Material
hergestellt und so beschaffen sein, dass der Hund sich daran nicht verletzen und
trocken liegen kann. Sie muss so bemessen sein, dass der Hund
1. sich darin verhaltensgerecht bewegen und hinlegen und
2. den Innenraum mit seiner Körperwärme warm halten kann, sofern die Schutzhütte nicht
beheizbar ist.

§ 6 Anforderungen an die Zwingerhaltung
(1) Ein Hund darf in einem Zwinger nur gehalten werden, der den Anforderungen nach den
Absätzen 2 bis 4 entspricht.
(2) In einem Zwinger muss
1. dem Hund entsprechend seiner Widerristhöhe folgende uneingeschränkt benutzbare
Bodenfläche zur Verfügung stehen, wobei die Länge jeder Seite mindestens der
doppelten Körperlänge des Hundes entsprechen muss und keine Seite kürzer als zwei
Meter sein darf:

Widerristhöhe cm Bodenfläche mindestens qm
bis 50 6
über 50 bis 65 8
über 65 10,

2. für jeden weiteren in demselben Zwinger gehaltenen Hund sowie für jede Hündin mit
Welpen zusätzlich die Hälfte der für einen Hund nach Nummer 1 vorgeschriebenen
Bodenfläche zur Verfügung stehen,
3. die Höhe der Einfriedung so bemessen sein, dass der aufgerichtete Hund mit den
Vorderpfoten die obere Begrenzung nicht erreicht.
Abweichend von Satz 1 Nr. 1 muss für einen Hund, der regelmäßig an mindestens fünf
Tagen in der Woche den überwiegenden Teil des Tages außerhalb des Zwingers verbringt,
die uneingeschränkt benutzbare Zwingerfläche mindestens sechs Quadratmeter betragen.
(3) Die Einfriedung des Zwingers muss aus gesundheitsunschädlichem Material bestehen
und so beschaffen sein, dass der Hund sie nicht überwinden und sich nicht daran
verletzen kann. Der Boden muss trittsicher und so beschaffen sein, dass er keine
Verletzungen oder Schmerzen verursacht und leicht sauber und trocken zu halten ist.
Trennvorrichtungen müssen so beschaffen sein, dass sich die Hunde nicht gegenseitig
beißen können. Mindestens eine Seite des Zwingers muss dem Hund freie Sicht nach außen
ermöglichen. Befindet sich der Zwinger in einem Gebäude, muss für den Hund der freie
Blick aus dem Gebäude heraus gewährleistet sein.
(4) In einem Zwinger dürfen bis zu einer Höhe, die der aufgerichtete Hund mit den
Vorderpfoten erreichen kann, keine Strom führenden Vorrichtungen, mit denen der Hund in
Berührung kommen kann, oder Vorrichtungen, die elektrische Impulse aussenden, vorhanden
sein.
(5) Werden mehrere Hunde auf einem Grundstück einzeln in Zwingern gehalten, so sollen
die Zwinger so angeordnet sein, dass die Hunde Sichtkontakt zu anderen Hunden haben.
(6) Hunde dürfen in einem Zwinger nicht angebunden gehalten werden.

§ 8 Fütterung und Pflege
(1) Die Betreuungsperson hat dafür zu sorgen, dass dem Hund in seinem gewöhnlichen
Aufenthaltsbereich jederzeit Wasser in ausreichender Menge und Qualität zur Verfügung
steht. Sie hat den Hund mit artgemäßem Futter in ausreichender Menge und Qualität zu
versorgen.
(2) Die Betreuungsperson hat
1. den Hund unter Berücksichtigung des der Rasse entsprechendem Bedarfs regelmäßig zu
pflegen und für seine Gesundheit Sorge zu tragen;
2. die Unterbringung mindestens einmal täglich und die Anbindevorrichtung mindestens
zweimal täglich zu überprüfen und Mängel unverzüglich abzustellen;
3. für ausreichende Frischluft und angemessene Lufttemperaturen zu sorgen, wenn ein
Hund ohne Aufsicht in einem Fahrzeug verbleibt;
4. den Aufenthaltsbereich des Hundes sauber und ungezieferfrei zu halten; Kot ist
täglich zu entfernen.

Ich denke, dies reicht vorerst einmal (die Übergangsvorschriften in § 13 galten nur bis zum Jahr 2004). Diese oben im Gesetzestext beschrieben Punkte sind nicht alle oder nicht immer eingehalten, wenn ich die Filmsequenzen jetzt noch richtig im Kopf habe.
Und natürlich handelt es sich um eine gewerbsmäßige "Zucht" (eher Hundevermehrung = Geldvermehrung), da die Kriterien für eine gewerbsmäßige Zucht erfüllt waren (Anzahl der zuchtfähigen weiblichen Tiere liegt über 3 Hunde), und spätestens mit dieser Hundeauktion erfüllt sind.

Gruß
Heinz
Zuletzt geändert von PBH am 12. Mär 2011, 20:33, insgesamt 1-mal geändert.

PBH
Forums-Welpe
Forums-Welpe
Beiträge: 29
Registriert: 1. Apr 2007, 11:27

Re: VOX-TV 12.03. 18.00 Beitrag über Hundeversteigerung in D

Beitrag von PBH »

Hallo zusammen,

noch etwas ergänzendes aus dem Verwaltungsrecht, damit ein Kreisveterinäramt mal so langsam in den Quark kommt.

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Leiter des Kreisveterinäramtes beim Landratsamt (als Disziplinarvorgesetzter ) hilft manchmal noch nicht so wirklich weiter (sollte aber angefertigt werden), daher bevorzuge ich es zumindest, gleichzeitig ein Diszipinarverfahren gegen diesen leitenden Amtsveterinär und seine vor Ort anwesend gewesende Meute einzuleiten, denn immerhin wurden diese Kissenpupser auf ihren Dienst vereidigt und sind daher für die Einhaltung dieser speziellen Gesetze (Tierschutzgesetz, auch z. B. Tierschutzhundeverordnung und ggf. Landeshundegesetze) mit polizeilichen Aufgaben betraut, denen sie durch ihre Untätigkeit nicht nachgehen (für eine Untätigkeitsklage muß man einen Anwalt engagieren, um dann die Verwaltungsgerichtsbarkeit bis vielleicht in die höchste Instanz anzustrengen, was einen Haufen Geld kosten kann und im Rahmen eines Musterverfahrens dann wohl eher etwas für den Deutschen Tierschutzbund wäre.). Man gibt den Disziplinarvorgesetzten für die Umsetzung eine ausreichend lange Frist mit der Bitte um Benachrichtigung. Sollte man nicht ernst genommen werden und sich daher noch nichts getan haben, wendet man sich an die Bezirksregierung und an das zuständige Ministerium der Landesvertretung (schon allein hierdurch müssen sich die Dienstvorgesetzten des Kreisveterinäramtes, und dieses auch selbst, sich vielen lästigen Fragen stellen, was dann den Büroschlaf nachhaltig stört), damit diese dann gegen die Disziplinarvorgesetzten vorgehen. Spätestens dann werden Köpfe rollen oder zuvor wird schon das Begehren umgesetzt/der Stein des Anstoßes wunschgemäß beseitigt sein.

Mit viel apellierenden "Tüdelüdetüt" einen Kuschelkurs mit den Behörden einlegen zu wollen, führt zu nichts (und dafür geht es den Hunden dann wirklich zu schlecht), denn man wird nicht für voll genommen. Nur ein sehr bestimmtes Auftreten führt zum Erfolg (wenn man sich ein wenig mit der trockenen Materie des deutschen Rechts auskennt und die Texte, zwischen den Zeilen lesend, richtig zu deuten weis, dann kostet dieser Weg einem, mit der Ausnahme von Briefumschlägen, sowie Druck- und Portokosten, nicht einen Cent).

Wort zum Sonntag
Noch etwas zum Herrn Weber aus Hamburg (VOX, und Tierheimleiter). Ich finde es schon ein schwaches Bild, wenn seine Person als Anwalt der Tiere dargestellt wird, er dann aber mit den abschließenden Worten zu diesem Thema nicht einmal in Erwägung zieht/sich imstande sieht (weil er voraussichtlich noch nicht einmal über Tierrecht richtig informiert zu sein scheint) gegen diese Vorgänge vorzugehen (wie bräsig, , oder wie verblendet vom "heiteitei-Tierschutzverständnis", muß der in der Birne sein), sondern dann mit einer "alles wird schon wieder gut"-Mentalität auf eine Selbstregulierung vertraut (denn er hat ja zumindest auf solche Verhältnisse mit der Ausstrahlung seines Beitrags hingewiesen). Für wie blöd hält er eigentlich die Tierhalter?
Er war doch vor Ort und konnte sich eingehend über die Haltungsverhältnisse der Hunde informieren/überzeugen und hatte dazu noch das sehr große Sprachrohr Fernsehsender an der Hand. Es ist einfach traurig, wie wenig solche in die Öffentlichkeit gehobene Personen etwas daraus machen (können/wollen?).

Gruß
Heinz ... bin ziemlich sauer ... (auf Hundevermehrer, sowie diesen Tierschützer)

Chilli23

Re: VOX-TV 12.03. 18.00 Beitrag über Hundeversteigerung in D

Beitrag von Chilli23 »

Ich hab das auch geguckt. Eine Saurrei wie die dort mit den armen Tieren umgegangen sind. Es waren minus grade und die haben echt gefroren. Genau wie das zugefrorene Wasser.
Die tun mir echt leid. Und das waren echt keine Züchter mit Herz und Leidenschaft für die Tiere sondern denen ging es nur ums Geld.

Benutzeravatar
Toblerone
Blindenführhund
Blindenführhund
Beiträge: 772
Registriert: 19. Nov 2005, 02:23
Geschlecht: Weiblich
Hunderasse: Deutsche Dogge, Sennenhundmix
Mein(e) Hund(e): Grizzly, Raya
Wohnort: Wädenswil

Re: VOX-TV 12.03. 18.00 Beitrag über Hundeversteigerung in D

Beitrag von Toblerone »

PBH hat geschrieben: Noch etwas zum Herrn Weber aus Hamburg (VOX, und Tierheimleiter). Ich finde es schon ein schwaches Bild, wenn seine Person als Anwalt der Tiere dargestellt wird, er dann aber mit den abschließenden Worten zu diesem Thema nicht einmal in Erwägung zieht/sich imstande sieht (weil er voraussichtlich noch nicht einmal über Tierrecht richtig informiert zu sein scheint) gegen diese Vorgänge vorzugehen (wie bräsig, , oder wie verblendet vom "heiteitei-Tierschutzverständnis", muß der in der Birne sein), sondern dann mit einer "alles wird schon wieder gut"-Mentalität auf eine Selbstregulierung vertraut (denn er hat ja zumindest auf solche Verhältnisse mit der Ausstrahlung seines Beitrags hingewiesen). Für wie blöd hält er eigentlich die Tierhalter?
Er war doch vor Ort und konnte sich eingehend über die Haltungsverhältnisse der Hunde informieren/überzeugen und hatte dazu noch das sehr große Sprachrohr Fernsehsender an der Hand. Es ist einfach traurig, wie wenig solche in die Öffentlichkeit gehobene Personen etwas daraus machen (können/wollen?).

Gruß
Heinz ... bin ziemlich sauer ... (auf Hundevermehrer, sowie diesen Tierschützer)
Du weisst nicht, was der Sender alles gezeigt hat bez welche Auflagen Herr Weber bekommen hat, was er sagen darf und was nicht, um nicht allfällige Klagen gegen den Sender zu riskieren.

Glücklich war ich mit dem Ausgang der Geschichte auch nicht, aber ich kann beim Dt. TschG nicht mitreden, kenn mich da nicht aus. Ich habe aber die Hoffnung, dass es noch irgendwelchen Leuten gelingt, diesem Tun ein Ende zu setzen.
Um dann direkt beim nächsten Vermehrer weiter zu kämpfen... :headtowall:

PBH
Forums-Welpe
Forums-Welpe
Beiträge: 29
Registriert: 1. Apr 2007, 11:27

Re: VOX-TV 12.03. 18.00 Beitrag über Hundeversteigerung in D

Beitrag von PBH »

Hallo Toblerone,

ich weis aber wohl, was dieser Frank Weber als abschließende Worte von sich gegeben hat, denn diese wurden auch ausgestrahlt (kann man sich bei Bedarf heute morgen auch noch einmal antuen).
Abschließend kann ich nur sagen, daß mit einer Veröffentlichung der Zustände und anschließend abschließenden, verbal resignierendem "Hände in den Schoß legen" keinem der Tiere wirklich geholfen wurde (... was ich wirklich noch von den, im Fernsehbeitrag beteiligten (Haupt-)Personen noch so halte, daß darf sich hier jeder Leser dann selbst denken.). So, wie mit den Aussagen des Frank Weber in diesem Fernsehbeitrag, hemmt man zumindest jegliche Eigeninitiative für Hilfsbemühungen in gleichen, oder ähnlich gelagerten Fällen, da vielen dann doch nur vermittelt wird, daß jeglicher Hilfswille zu nichts führen kann. Wenn eine Person aus dem Tierschutz, und dann auch noch gerade ein Tierheimleiter, der sich mit den entsprechenden Gesetzen auskennen sollte, zumindest schon keinerlei Veränderungen zur Verbesserung der Hundehaltung erzielen kann, was soll dann ein normalsterblicher Tierhalter erst erreichen? Dieser Fernsehbeitrag diente lediglich, nach dem altrömischen Motto: "Brot und Spiele", der fesselnden Unterhaltung, durch die dann ein vermeintlich tierschützender Tierheimleiter führt. Und für so etwas gibt sich eine Person dann wegen einem in der Begründung des Fernsehbeitrags eher beiläufigen Aufregung wegen einer Versteigerung von Tieren her (da hat der F. W. dem Tierschutz einen wahren Bärendienst geliefert). Vielleicht befaßt sich ja eine der nächsten Sendungen mit dem Verschachern von Tieren über Internetplattformen. Wirklich legal helfend eingreifen will man nicht, was soll dann eigentlich dieses demotivierende, aufmerksamkeitserhaschende Senden solcher Filmbeiträge?).

Und noch eine Frage an vermeintliche Tierschützer. Warum verwendet ihr eigentlich für das Herumgeplänkel auf Nebenschauplätzen so viel Zeit und Energie, wo es doch anhand der bestehenden Gesetze viel einfacher ist, seine Ziele zum Wohle der Tiere durchzusetzen (gerade mit dem Tierschutzgesetz in Kombination mit der Tierschutzhundeverordnung liegt doch gerade bei Hunden ein sehr wirksames Mittel zur Durchsetzung einer verbesserten Hundehaltung zugrunde. Kann man dann noch einige der dann für das jeweilige Bundesland geltenden Landeshundegesetze zur Hilfe nehmen, dann kann um ein vielfaches leichter auch ein Tierhaltungsverbot wegen z. B. einer Unzuverlässigkeit des Hundebesitzers erwirkt werden.).
Man muß sich lediglich die Mühe machen, entsprechend zutreffende Textpassagen in den Gesetzestexten zu suchen, was dann in der Umsetzung einer Vorgehensweise gegen Behörden, und letztendlich auch den Tierschändern, um ein vielfaches wirkungsvoller ist, als alle anderen Maßnahmen (z. B. Demonstrationen und an falscher Stelle vorgelegte Petitionen).
Dies soll es aber zu diesem Thema gewesen sein ..., und natürlich sollte man zunächst ein klärendes, problembeseitigendes Gespräch mit den zuständigen Behörden suchen...

Gruß
Heinz ... ich hoffe insgeheim, irgendwann auf mündige Bürger im Bezug auf tierschutzrelevante Themen im Netz zu stoßen ..., ... und Tschüß ...

PBH
Forums-Welpe
Forums-Welpe
Beiträge: 29
Registriert: 1. Apr 2007, 11:27

Re: VOX-TV 12.03. 18.00 Beitrag über Hundeversteigerung in D

Beitrag von PBH »

Hallo zusammen,

nach reiflicher Überlegung habe ich heute Frank Weber über die Internetpräsenzen von VOX und auch über das Franziskustierheim in Hamburg kontaktiert. Neben einer möglichen Vorgehensweise habe ich ihn auf die Fundstelle des Rechtsgutachtens hingewiesen.
Nun bleibt abzuwarten, ob er sich bei mir meldet oder sich zumindest in diesem Fall etwas tut (ich bin selbst noch in anderer Tierschutz-Sache bis auf Ministeriumsebene eingebunden).
Gruß
Heinz

Benutzeravatar
Cluny
Forums-Welpe
Forums-Welpe
Beiträge: 4
Registriert: 21. Jan 2010, 13:58
Wohnort: Niederbayern
Kontaktdaten:

Re: VOX-TV 12.03. 18.00 Beitrag über Hundeversteigerung in D

Beitrag von Cluny »

Habe wohl gerade ein Deschawü,

Hundezüchter die ihre Steuernummer angeben müssen, bedienen sich vermehrt der negativen Werbung. Nachdem die Mitleidsmasche wohl nicht den gewünschten Erfolg gebracht hat. Dieses alles um wieder Platz für neue Welpen zu schaffen.
Sie können allerdings von der Hundezucht alleine nicht Leben. Es gibt immer noch andere Einnahmequellen welche sich bequem über den PC erledigen lassen.
Im Impressum der entsprechenden HP’s findet man so manche Info und wenn man danach Googelt, kann vielleicht sogar ein Licht aufgehen.

LG
Sabine und die Ghostwind-Gang

Antworten

Zurück zu „Archiv“