Mein Bolonkakauf mit bösen Folgen

Bolonka zwetna

Re: Mein Bolonkakauf mit bösen Folgen

Beitrag von Bolonka zwetna »

Hallo,
wollte mich mal wieder melden mit der Mitteilung, daß am 8.9.2009 in
Sondershausen / Thüringen ein " Sühnetermin " angesetzt ist.

Mein Anwalt aus Dortmund wird ihn wahrnehmen und hoffentlich etwas postives
berichten können.....

Gruß :)

Bolonka zwetna

Re: Mein Bolonkakauf mit bösen Folgen

Beitrag von Bolonka zwetna »

Hallo liebe Treadinteressenten,
hier nun ist ein neuer Situationsbericht bezgl. der gemachten Strafanzeige gegen den Züchter wegen Betruges !

Die Generalstaatsanwaltschaft Thüringen hat den Strafantrag und die Strafanzeige mit einem Verwerfungsbescheid zurückgewiesen, daraufhin hat mein Anwalt einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen den Verwerfungsbescheid beim Oberlandesgericht Jena eingereicht, der nun ebenfalls verworfen wurde!
Gründe wurden mehrere angegeben, insbesondere wird auf formelle Fehler hingewiesen.
Man führt an, daß z. B. eine "geschlossene und aus sich herausverständliche Sachdarstellung vorhanden sein müßte". Dazu führt man an, es seien nicht die Bweismittel voll ausgeschöpft wurden und weil der wesentliche Inhalt der Beschuldigtenvernehmung nicht vorgelegt wurde. So ist diesem Gericht aus der Aktenlage nicht bekannt, daß der Beschuldigte zum Anzeigevorwurf vernommen wurde!
Es wird bemängelt das Zeugen nicht vernommen worden sind, z B der Zeuge B. vom Lebensmittelüberwachungsamt Sondershausen, Ärztin und ein Zeuge der persönlich mit Anwesend war bei dem Verkaufsvorgang u. a. !
Ja Leute, daß war ja die Aufgabe der Staatsanwaltschaft/ Kripo in Sondershausen!
Ich als Privatperson habe doch keine Ermittlungen gemacht, sondern eine berechtigte Anzeige.
Mir drängt sich hier der Eindruck auf, daß die Richter Dr. Schwerdtfeger, Schulze und Blaszczak beim Thüringer Oberlandesgericht in Jena nicht die vollständigen Akten hatten, bzw gelesen haben, oder man will etwas vertuschen!
Es ist für mich ein unerhörter Skandal was hier für eine juristische Posse abläuft, ist ein Hundeschicksal es nicht Wert für wichtig genommen zu werden?

So habe ich eine erneute nicht verständliche Mitteilung erhalten, allerdings von einem Zeugen der in meinem Verfahren von mir benannt wurde.
Dieser teilte mir mit, von einem Staatsanwalt aus Mühlhausen eine Anfrage erhalten zuhaben, worin
angefragt wird wie der etwaige Ausgang meines gegen den Züchter noch laufenden zivilgerichtlichen Verfahrens sei. Der Zeuge hatte gegen den Züchter eine Anzeige wegen Nötigung erstattet, weil der Züchter per Anwalt mit einer Unterlassungsverpflichtungserklärung ihm gedroht hatte bei Zahlung einer Geldstrafe ( 20.000 € ), jedliche gemachten Angaben zum Sachverhalt zu unterlassen. Auch dieser Zeuge ist nicht vernommen worden!

Und ergänzend bemerken, daß hoffentlich der/die Richter am Zivilgericht alle Zeugen vernehmen und dann ein hoffentlich gerechtes Urteil sprechen werden.
Ehrlich gesagt habe ich große Bedenken, daß hier einer "Krähe" der "Anderen" kein Auge aushacken wird!

Bolonka zwetna

Re: Mein Bolonkakauf mit bösen Folgen

Beitrag von Bolonka zwetna »

Seit jeher werden beinahe alle Strafanzeigen gegen Gerichtsbedienstete (Richter, Staatsanwälte, Rechtspfleger et. al.) von der Staatsanwaltschaft ohne je Erhebungen durchgeführt, bzw. Beweise geprüft zu haben eingestellt. Die Begründung lautet dann meist, oder so ähnlich: "Die angezeigte Handlung ist nicht eine mit einer Strafe zu verfolgenden Tat".

!!! Dies ist zweifelsfrei ein Amtsmissbrauch durch den Staatsanwalt !!!

Die Abgabe einer Einstellungserklärung, ohne daß der gegen den Beschuldigten bestehende Tatverdacht entsprechend den strafprozessualen Vorschriften unter Ausschöpfung aller zweckdienlichen Beweismittel so weit als möglich aufgeklärt wurde, stellt einen Mißbrauch der dem Staatsanwalt als öffentlichem Ankläger zufolge des Legalitätsprinzips obliegenden Amtsbefugnisse in Vollziehung der Gesetze dar, der eine Schädigung des konkreten Rechts des Staates auf Strafverfolgung gemäß den strafprozessualen Bestimmungen zur Folge hat, und zwar unabhängig davon, ob der Verdacht letztlich zu einer strafgerichtlichen Verurteilung führt oder nicht (sofern es sich bei den gezielt unterlassenen weiteren Beweisaufnahmen nicht um aussichtslose Beweise handelte).

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Foxiana
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Re: Mein Bolonkakauf mit bösen Folgen

Beitrag von Foxiana »

Tja, vor Gericht und auf hoher See...

Bolonka zwetna

Re: Mein Bolonkakauf mit bösen Folgen

Beitrag von Bolonka zwetna »

Hallo und es kommt noch dicker!

Gerade erhalte ich die Ablehnung meiner Schadensersatzklage!

Die Richterin hat gegen mich entschieden, weil sie mir vorwirft eine Rechnung vorgelegt zuhaben( was nicht stimmt) wonach es sich nicht um Miro gehandelt haben kann weil er zum Rechnungsdatum 27.09.2007 bereits tot gewesen sein müßte. Miro wurde am 13.11.2007 geboren!
Diese Behandlungsrechnung vom 27.09.2007 hatte ich dem Züchter irrtümlich gesendet, es aber bemerkt und daraufhingewiesen, daß es sich um einen verstorbenen Hund Mausi handelte und ein Irrtum war! Dieser Züchter hat diese falsche Behandlungsrechnung der Richterin vorgelegt.
Auf der Rechnung steht aber eindeutig Mausi - Tibet Terrier und die gleichen ärztlichen Feststellungen "Synkopen". Meine Mausi mußte deshalb auch wegen akkuten Erstickungsanfällen aus medizinschen Gründen eingeschläfert werden, am 28. 07. 2007 .
Der Richterin lag aber auch die richtige Behandlungsrechnung vom Miro vom 13.02.2008 vor und wenn sie etwas nachgedacht hätte, müßte sie anders entschieden haben! Warum ihr das nicht aufgefallen ist versteh ich nicht!
Es sind aber auch noch andere völlig danebenliegenden Ablehnungsgründe die durch Vernehmung der Tierpraxen erklärt werden!
Mein Anwalt geht in die Berufung!

Bolonka zwetna

Re: Mein Bolonkakauf mit bösen Folgen

Beitrag von Bolonka zwetna »

Hallo,
eines möchte ich noch los werden, nämlich die Kurzfassung der mir von der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes Sondershausen von Frau Bergscheld zugestellten, im "Namen des Volkes " verfassten richterlichen Schadenersatzforderungs - Ablehnungsbegründung !

Diese Richterin hat von ihrem Amtskollegen dem Herrn Staatsanwalt Weyh auch aus Sondershausen die Akten erhalten mit dem zweifelhaften "Vernehmungsprotokoll" und seine Einstellungsbegründung gelesen, anschließend das Beschwerde - Ablehnungsurteil vom Oberlandesgericht Jena und hat dann danach entschieden.

Sie stellt fest, es war gar nicht der richtige Hund Miro, weil er noch gar nicht geboren worden sei!
Weiterhin, ich in einem Schriftsatz richtig gesagt habe, es werden im allgemeinen nur gesunde Hunde geimpft, allerdings ganz aus dem Zusammenhang gerissen! Nun sie meint damit, daß mein Hund wohl doch geimpft wurde und deshalb der Hund nicht krank gewesen war !

Ich weiterhin einer Ärztin am Telefon gesagt hatte, meinen Hund würde ich mit Erdbeeren füttern, allerdings auch aus dem Zusammenhang gerissen, weil richtig der Hund tatsächlich bei Telefonat nach einer Erdbeere geschnappt hatte und ich im Spass geäußert hatte "Miro möchtest Du auch noch Schlagsahne."
Die Beere hatte er aber ausgespuckt, daß hat die Ärztin von mir auch gehört.
Na das wäre ja auch nicht gegen mich zu verwenden, deshalb großes Schweigen!

Allerdings führt diese Richterin dann aus, daß eine vorgelegte Rechnung in Potsdam behandelt, vom Hund Miro diese außerhalb des vorgegeben Zeitraumes 6 Monate nach Mängelfeststellung gelegen hat und deshalb der Züchter nicht Beweispflichtig sei.
Alle andern vom Hund Miro vorgelegten Behandlungsrechnungen innerhalb dieser 6 Monatsfrist, wo die Behandlung bewiesen wird, hat sie "übersehen".

Also kurz:
Falsche Hündin Tibet Terrier "Mausi", hallo gilt nicht !
Richtiger Hund Bolonka zwetna "Miro" war noch garnicht da und übrigens Hunde füttert man nicht mit Erdbeeren und Schlagsahne, natürlich bekommt dann ein Hund Durchfall und bekommt neurologische Ausfallserscheinungen!

Deshalb im "Namen des Volkes" geh nach Hause !

Das es jetzt über 27000 Aufrufe im Internet gibt zeigt wie sehr interessiert das Volk ist !
Offenbar passt es jemanden nicht und es wird deshalb versucht mit kriminellen Einschüchterungen einzuwirken um zu verhindern, daß öffentlich zu machen was in meinem Fall für eine Ungerechtigkeit abläuft!
Immerhin man hat schon heraus bekommen wo ich wohne und wann ich spät am Abend meinen Hund ausführe!
Kein Wunder wenn man so mächtige Freunde hat, kann man einiges bewegen!

Nun gerade nicht, wir werden uns schon zu wehren wissen!

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Re: Mein Bolonkakauf mit bösen Folgen

Beitrag von zippy »

Die Gewährleistung kann von einem Züchter im Kaufvertrag nicht ausgeschlossen werden, erst recht nicht von einem gewerblichen Züchter. Der Vertrag ist damit zumindest teilweise ungültig, das müßte ein Anwalt aber wissen.

LG
Ute

bwoi
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Re: Mein Bolonkakauf mit bösen Folgen

Beitrag von bwoi »

zippy hat geschrieben:Die Gewährleistung kann von einem Züchter im Kaufvertrag nicht ausgeschlossen werden, erst recht nicht von einem gewerblichen Züchter. Der Vertrag ist damit zumindest teilweise ungültig, das müßte ein Anwalt aber wissen.

LG
Ute
Hallo Ute,
ist vom Anwalt alles vorgetragen worden und die Angelegenheit
liegt als Berufungssache beim zuständigen Landgericht.

So warten alle bis ein Termin benannt wird.....

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Re: Mein Bolonkakauf mit bösen Folgen

Beitrag von babett »

zippy hat geschrieben:Die Gewährleistung kann von einem Züchter im Kaufvertrag nicht ausgeschlossen werden,
Doch, kann sie.

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Re: Mein Bolonkakauf mit bösen Folgen

Beitrag von zippy »

Naja, wenn Du meinst. Der Anwalt des Züchterbunds sagt da etwas anderes. Demnach kann überhaupt kein Züchter die Gewährleistung ausschließen, und sei er noch so privat. Aber ein gewerblicher Züchter steht zusätzlich noch in der Beweispflicht.

LG
Ute

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Re: Mein Bolonkakauf mit bösen Folgen

Beitrag von bwoi »

Liebe Leser und Leserinnen,
anbei der Schriftsatz meines Anwaltes :

Landgericht Mühlhausen
99974 Mühlhausen
per Fax 03601/45800

In dem Berufungsverfahren XXX / XXX
beantrage ich unter Aufhebung des Urteils des Amtsgerichts Sondershausen vom 30.09.2009 3 C die Klägerin 1.904,78 € nerbst 5% über den Basissatz seit dem 24.10.2008, sowie eine hälftige Geschäftsgebühr in Höhe von 114.78 € nebst 5% Zinsen über dem Basissatz seit 09.06.2009 zu zahlen.

Begründung:
Zunächst beziehe ich mich zur Begründung der Berufung auf die Ausführungen in dem hiesigen Schriftsätzen, insbesondere auf die vom Amtsgericht Sondershausen nicht beachteten Beweisantritte zu den jeweiligen streitgegenständlichen Komplexen hin.
Das Urteil enthält objektiv falsche tatsächliche Festsellungen. Das Gericht erster Instanz hat es unterlassen, den beauftragten Beweisantritten nachzugehen, darüber hinaus ist eine fehlerhafte Beweiswürdigung erfolgt.

Letztlich wies das Gericht in der mündlichen Verhandlung noch daraufhin, daß sehr wohl aufgrund der vorgelegten Atteste der Beweislast genüge getan war aus Sicht der Klägerin und der Beklagte Gegenbeweis antreten müsse. Die Entscheidung ist dann ist dann völlig überraschend anderweitig erfolgt.

Hinsichtlich sämtlicher vorgelegter veterinär-medizinischer Nachweise, bis auf die Rechnung vom 27.09.2007 handelt es sich zweifelsfrei und definitiv um den streitgegenständlichen Hund Miro.

Die Klägerin hatte bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass es sich bei der Rechnung vom 27.09.2007 über einen Irrtum handelte, hier ging es einzig um das Tier " Mausi" versehentlich wurde diese Rechnung dem Beklagten übersandt, dies ist längst klargestellt worden und muss deshalb nicht mehr Gegenstand der Erörterung sein
Auch die entsprechenden Rückschlüsse daraus im erstinstanzlichen Urteil sind also falsch.
Interessant ist lediglich, dass die Hündin "Mausi" genau die gleichen Synkopen hatte, wie das streitgegenständliche Tier Miro und deshalb aus medizinischen Gründen eingeschläfert werden musste.
Beweis: Zeuge XXX

Das erstinstanzliche Gericht hat und dies stellt einen erheblichen für die falsche Entscheidung kausalen Umstand dar, es unterlassen den hiesigen Sachvortrag das streitgegenständliche Tier habe bereits eine genetische Erkrankungen gehabt, außer Acht gelassen.
Das Tier hatte nämlich einen Herzfehler, das Herz war zu klein und nicht ordnungsgerecht ausgebildet zur Versorgung des Körpers des Tieres Miro.
Hier handelt es sich und hierauf hatten wir hingewiesen um eine genetische Erkrankung, genetische Erkrankungen sind denknotwendiger Weise bei Übergabe vorhanden, weil sie in der Genetik liegen und nicht in der Entwicklung!
MIthin greift bei genetischen Erkrankungen immer, wenn sie feststehen, die Vermutung nach § 476 BGB !
Unabhängig davon benötigt die KLägerin die Vermutung gar nicht mehr, wenn bewiesen ist, daß eine genetische Erkrankung vorlag.
Dann ist wie gesagt denknotwendiger Weise kraft Logik festgestellt, daß das Tier bei Übergabe mangelhaft war und deshalb die Haftung besteht, die Vermutungsregelung braucht die Klägerin nicht mehr.
Zuletzt im Schriftsatz vom 2.06.2009 wurde unter Beweisantritt vorgetragen,daß das Tier eine angeborene Herzkrankheit hatte.
Wenn ein solcher Tatsachenvortrag klar erfolgt und ein entsprechender Beweisantritt ( für den Fall des Bestreitens der Gegenseite ) vorliegt, wie hier, muss das Gericht ein Sachverständigen zu genau dieser Frage einholen und kann sich nicht darauf zurückziehen, dass eingereichte ärztliche Atteste keine Sachmängel innerhalb von sechs Monaten entdeckt belegen.
Dies zeigt deutlich, daß das Gericht diesen Vortrag vollständig übersehen hat, er ist vorrangig zu prüfen und entscheidungserheblich.
Zuletzt im Schriftsatz vom 2.06.2009 hatten wir für diesen Tatbestand Beweis angeboten und durch das Zeugnis der Tierärztin XXX und des XXXX, sowie die Einholung eines Sachverständigengutachtens.
Da hinreichende Beweismittel vorhanden sind, um diese sachverständige Frage zu klären muss eine Beweisaufnahme erfolgen.
Ein Sachverständiger muss von den behandelnden Ärzten, insbesondere der Tierärztin die Karteikarten anfordern, die sämtliche Untersuchungen belegen und muss dann aufgrund seiner Fachkenntnisse entscheiden, ob der hiesige Vortrag zutrifft, daß es sich um eine genetische Herzerkrankung handelt.
Wenn der Sachverständige dies bestätigt, muss der Klage stattgegeben werden.
Auch ( nicht verwechseln mit dem Tier Mausi) das Tier Miro wies unregelmäßigen Herzrhytmus auf,es es entstanden Synkopen. Gerade dies verbunden mit dem ständigen Röcheln belegt Atemnot, die wiederum auf eine fehlerhafte Funktion des Herzens zurückzuführen ist.
Bewies:
Einholung einer Auskunft der veterinär-medizinischen Hochschule Hannover
Neben dem Röcheln hatte das Tier auch Erstickungsanfälle, alles zurückzuführen auf den angeborenen Herzfehler.
Beweis: Zeugen XXX Hochschule Hannover
Ach die Rechnung vom 11.08.2008 belegt den hiesigen Vortrag.
Das Tier knickte plötzlich weg, auch hier lag offentsichtlich schon ein kurzfristiger Herzstillstand vor, nicht wie anfänglich vermutet, eine orthopädische Erkrankung oder neurologische Erkrankung.

Beweis: Rechnung Dr. XXX 14469 Potsdam
Da das Amtsgericht in erster Instanz also zu einer falschen Entscheidung gekommen ist aufgrund einer unterlassenen Beweisaufnahme, was vorstehend dargelegt wurde, muss die in zweiter Instanz zur richtigen Entscheidung des Rechtsstreits durchgeführt werden.

RA XXX

Nun bin ich gespannt was da entschieden wird......

bwoi
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Re: Mein Bolonkakauf mit bösen Folgen

Beitrag von bwoi »

Liebe Leserinnen, liebe Leser,
nachdem ein kleiner Bolonka zwetna Miro, krank von einem Züchter in Sondershausen gekauft verstorben war, habe ich als Zeuge ausführlich vom Kampf gegen eine nicht überzeugbare Justiz berichtet um auch einen Beitrag leisten zu wollen gegen unredlich arbeitende Hundezüchter/innen.

Nun habe ich die Entscheidung auf die von der Klägerin eingelegte Berufung die nun abschlägig beschieden zur Kenntnis erhalten.

Im Online Lehrbuch Zivilrecht steht Artikel 18 2. Materielle und formale Gerechtigkeit:
„Recht“ haben und „Recht“ bekommen.. Zitat:
dass „Recht haben” (nach dem materiellen Recht) und „Recht bekommen /erlangen” (im Prozess und überhaupt in rechtlichen Verfahren) zweierlei sind. – Kann ich nämlich mein Recht nicht beweisen, erhalte ich es auch nicht zugesprochen, mag sich auch alles tatsächlich so zugetragen haben, wie von mir behauptet.
Das verletzt zwar die materielle Gerechtigkeit, nicht aber notwendigerweise die formelle oder Verfahrensgerechtigkeit.
Denn auch Rechtsanwender sind keine Hellseher und können nur zusprechen, was beweisbar ist. Viele Rechtsakte werden daher nur durch ein korrektes Verfahren legitimiert; N. Luhmann, Legitimation durch Verfahren (1969). Das bedeutet zwar eine Einbusse in Bezug auf die materielle Gerechtigkeit, muss aber als Folge der menschlichen Unzulänglichkeit hingenommen werden.

Diese juristische Netzwerk – Entscheidung der Thüringer Justizbeteiligten,
der jungen Richterin am Amtsgericht Mühlhausen mit eindeutigem Fehlurteil, der dortigen Staatsanwaltschaft und dem hiesigen Landgericht ist also eine auf „menschliche Unzulänglichkeit“ zurückzuführende Entscheidung.

Ich sag es mal deutlich, hier hat eine juristische Richter - Netzverbindung unter Anwendung der vorgegebenen Verfahrensregeln eine junge Kollegin aus einer misslichen Situation befreit!
Die Art und Weise gleicht allerdings einer Rechtsbeugung, gegen die man sich als Geschädigter bzw Betrogener in diesem Fall nicht wehren kann.
Wenn ein Handwerker Pfuscharbeit produziert kann man sein Geld zurückverlangen, hier in diesem Fall muß dieser juristische Pfusch auch
noch bezahlen werden, ohne Rückforderungsmöglichkeiten des Geldes.

Nein meine Herren Gefälligkeitsrichter ich, wenn auch nur Zeuge nehme das Urteil zur Kenntnis, aber akzeptieren tue ich es auf gar keinen Fall!
Auch die Klägerin nicht!
So möchte ich gleichfalls auf die Äußerungen vorhandener kritischer Richter hinweisen zu lesen :
»Wenn ich an meinen Beruf zurück denke, dann überkommt mich tiefer Ekel vor 'meinesgleichen'.«
Richter i. R. Frank Fahsel, Stuttgart, in einem Leserbrief an die Süddeutsche Zeitung, 2. April 2008
Quelle: [Nur registrierte Benutzer können diesen Link sehen]

Eine Revision erspart sich die Klägerin wohl, denn der oberste Chef für diese Thüringer Netzwerkverbindung wird niemals Recht sprechen im Sinne der Gerechtigkeit, eher zum Schutz einer manifestierten Ungerechtigkeitsentscheidung! Meine Meinung!

Fazit:
Äußerste Vorsicht mit Gerichtsanrufungen und Kontakten mit Polizeibehörden!
Das sind keine bürgerfreundlichen Staatsdiener, sondern Erfüllungsgehilfen einer für mich unkorrekt arbeitenden Justiz!
Wer Interesse hat kann unter der Mailadresse: bwxx45@googlemail.com
die gesamten Urteile ungeschwärzt anfordern
Eine anwaltliche Unbedenklichkeitsempfehlung dafür liegt vor!

Diese Amtsrichterin am Amtsgericht in Sondershausen war zu "dxxx", nicht intelligent genug die Schadenersatzklageschrift zu lesen ! Oder lag hier eine Gefälligkeit vor? Ist alles schon vorgekommen an Gerichten!
Sie hatte nicht begriffen, daß der Streitgegenstand ein Rüde Bolonka zwetna " Miro" gewesen ist, und nicht eine Tibet - Terrier Hündin " Mausi " !!!

Noch dxxxx muß der Berufungsrichter gewesen sein der dieses Fehlurteil auch noch rechtskräftig werden lies!
Wahrscheinlich hatte er es gar nicht gelesen, weil auf der zugestellten Urteilsausfertigung nur der Name Scherzberg stand und keine Richterunterschrift !

Stellen sie mal mal vor sie klagen wegen einem Mercedes vor diesem Gericht und werden abgewiesen mit der Begründung, ich hätte mich wohl geirrt der Streitgegenstand ist nach Ansicht des Gerichtes ein Fahrrad!
Zuletzt geändert von bwoi am 2. Jun 2010, 11:58, insgesamt 1-mal geändert.

bwoi
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Re: Mein Bolonkakauf mit bösen Folgen

Beitrag von bwoi »

Kommentierung eines rechtskräftig abgeschlossenen Rechtsstreits Schadensersatzforderung gegen einem Bolonka zwetna Züchter von einem Zeugen:

Liebe Leser und Leserinnen,
anbei der Schriftsatz des Rechtsstreits des Anwaltes der Klägerin :

Landgericht Mühlhausen
99974 Mühlhausen
per Fax 03601/45800

In dem Berufungsverfahren XXX / XXX
beantrage ich unter Aufhebung des Urteils des Amtsgerichts Sondershausen vom 30.09.2009 3 C die Klägerin 1.904,78 € nerbst 5% über den Basissatz seit dem 24.10.2008, sowie eine hälftige Geschäftsgebühr in Höhe von 114.78 € nebst 5% Zinsen über dem Basissatz seit 09.06.2009 zu zahlen.

Begründung:
Zunächst beziehe ich mich zur Begründung der Berufung auf die Ausführungen in dem hiesigen Schriftsätzen, insbesondere auf die vom Amtsgericht Sondershausen nicht beachteten Beweisantritte zu den jeweiligen streitgegenständlichen Komplexen hin.
Das Urteil enthält objektiv falsche tatsächliche Feststellungen. Das Gericht erster Instanz hat es unterlassen, den beauftragten Beweisantritten nachzugehen, darüber hinaus ist eine fehlerhafte Beweiswürdigung erfolgt.

Letztlich wies das Gericht in der mündlichen Verhandlung noch daraufhin, daß sehr wohl aufgrund der vorgelegten Atteste der Beweislast genüge getan war aus Sicht der Klägerin und der Beklagte Gegenbeweis antreten müsse. Die Entscheidung ist dann ist dann völlig überraschend anderweitig erfolgt.

Hinsichtlich sämtlicher vorgelegter veterinär-medizinischer Nachweise, bis auf die Rechnung vom 27.09.2007 handelt es sich zweifelsfrei und definitiv um den streitgegenständlichen Hund Miro.

Die Klägerin hatte bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass es sich bei der Rechnung vom 27.09.2007 über einen Irrtum handelte, hier ging es einzig um das Tier \" Mausi\" versehentlich wurde diese Rechnung dem Beklagten übersandt, dies ist längst klargestellt worden und muss deshalb nicht mehr Gegenstand der Erörterung sein
Auch die entsprechenden Rückschlüsse daraus im erstinstanzlichen Urteil sind also falsch.
Interessant ist lediglich, dass die Hündin \"Mausi\" genau die gleichen Synkopen hatte, wie das streitgegenständliche Tier Miro und deshalb aus medizinischen Gründen eingeschläfert werden musste.
Beweis: Zeuge XXX

Das erstinstanzliche Gericht hat und dies stellt einen erheblichen für die falsche Entscheidung kausalen Umstand dar, es unterlassen den hiesigen Sachvortrag das streitgegenständliche Tier habe bereits eine genetische Erkrankungen gehabt, außer Acht gelassen.
Das Tier hatte nämlich einen Herzfehler, das Herz war zu klein und nicht ordnungsgerecht ausgebildet zur Versorgung des Körpers des Tieres Miro.
Hier handelt es sich und hierauf hatten wir hingewiesen um eine genetische Erkrankung, genetische Erkrankungen sind denknotwendiger Weise bei Übergabe vorhanden, weil sie in der Genetik liegen und nicht in der Entwicklung!
MIthin greift bei genetischen Erkrankungen immer, wenn sie feststehen, die Vermutung nach § 476 BGB !
Unabhängig davon benötigt die KLägerin die Vermutung gar nicht mehr, wenn bewiesen ist, daß eine genetische Erkrankung vorlag.
Dann ist wie gesagt denknotwendiger Weise kraft Logik festgestellt, daß das Tier bei Übergabe mangelhaft war und deshalb die Haftung besteht, die Vermutungsregelung braucht die Klägerin nicht mehr.
Zuletzt im Schriftsatz vom 2.06.2009 wurde unter Beweisantritt vorgetragen,daß das Tier eine angeborene Herzkrankheit hatte.
Wenn ein solcher Tatsachenvortrag klar erfolgt und ein entsprechender Beweisantritt ( für den Fall des Bestreitens der Gegenseite ) vorliegt, wie hier, muss das Gericht ein Sachverständigen zu genau dieser Frage einholen und kann sich nicht darauf zurückziehen, dass eingereichte ärztliche Atteste keine Sachmängel innerhalb von sechs Monaten entdeckt belegen.
Dies zeigt deutlich, daß das Gericht diesen Vortrag vollständig übersehen hat, er ist vorrangig zu prüfen und entscheidungserheblich.
Zuletzt im Schriftsatz vom 2.06.2009 hatten wir für diesen Tatbestand Beweis angeboten und durch das Zeugnis der Tierärztin XXX und des XXXX, sowie die Einholung eines Sachverständigengutachtens.
Da hinreichende Beweismittel vorhanden sind, um diese sachverständige Frage zu klären muss eine Beweisaufnahme erfolgen.
Ein Sachverständiger muss von den behandelnden Ärzten, insbesondere der Tierärztin die Karteikarten anfordern, die sämtliche Untersuchungen belegen und muss dann aufgrund seiner Fachkenntnisse entscheiden, ob der hiesige Vortrag zutrifft, daß es sich um eine genetische Herzerkrankung handelt.
Wenn der Sachverständige dies bestätigt, muss der Klage stattgegeben werden.
Auch ( nicht verwechseln mit dem Tier Mausi) das Tier Miro wies unregelmäßigen Herzrhytmus auf,es es entstanden Synkopen. Gerade dies verbunden mit dem ständigen Röcheln belegt Atemnot, die wiederum auf eine fehlerhafte Funktion des Herzens zurückzuführen ist.
Bewies:
Einholung einer Auskunft der veterinär-medizinischen Hochschule Hannover
Neben dem Röcheln hatte das Tier auch Erstickungsanfälle, alles zurückzuführen auf den angeborenen Herzfehler.
Beweis: Zeugen XXX Hochschule Hannover
Ach die Rechnung vom 11.08.2008 belegt den hiesigen Vortrag.
Das Tier knickte plötzlich weg, auch hier lag offentsichtlich schon ein kurzfristiger Herzstillstand vor, nicht wie anfänglich vermutet, eine orthopädische Erkrankung oder neurologische Erkrankung.

Beweis: Rechnung Dr. XXX 14469 Potsdam
Da das Amtsgericht in erster Instanz also zu einer falschen Entscheidung gekommen ist aufgrund einer unterlassenen Beweisaufnahme, was vorstehend dargelegt wurde, muss die in zweiter Instanz zur richtigen Entscheidung des Rechtsstreits durchgeführt werden.

RA XXX


Hallo,
hier meldet sich der Zeuge in dieser Gerichtsposse und erklärt für alle die dieses Verfahren verfolgt haben und noch nicht begriffen haben was da für ein Fehlurteil gesprochen wurde!

Diese Amtsrichterin am Amtsgericht in Sondershausen war zu \"dxxx\", nicht intelligent genug die Schadenersatzklageschrift zu lesen !
Oder lag hier eine Gefälligkeit vor? Ist alles schon vorgekommen an Gerichten!
Sie hatte nicht begriffen, daß der Streitgegenstand ein Rüde Bolonka zwetna \" Miro\" gewesen ist, und nicht eine Tibet - Terrier Hündin \" Mausi \" !!!

Noch \"dxxx\" muß der Berufungsrichter gewesen sein der dieses Fehlurteil auch noch rechtskräftig werden lies!


Fazit:
Wenn ich nach Berlin von Frankfurt fahre, mache ich jetzt einen Umweg über Braunschweig, weil ich mit keinen Landesbeschützer in Thüringen, sei es ein Polizist auf der Autobahn oder gar einer Gerichtsperson zu tun bekommen möchte.
Stellen sie mal mal vor sie klagen wegen einem Mercedes vor diesem Gericht und werden abgewiesen mit der Begründung, ich hätte mich wohl geirrt der Streitgegenstand ist nach Ansicht des Gerichtes ein Fahrrad!

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Re: Mein Bolonkakauf mit bösen Folgen

Beitrag von bwoi »

Ich habe jetzt die Nase voll von diesem juristischem Gaunerstück,
weil man mir sehr deutlich zu verstehen gegeben hat endlich meinem Mund zu halten.......
Da standen plötzlich Leute vor meiner Haustür, mehr will ich nicht sagen!

Hier in den von mir geschilderten Sachverhalten zum Hund "Miro" geht es nicht mehr um die rechtliche Aufklärung einer Straftat zum Nachteil des verstorbenen Bolonka zwetna " Miro", sondern vielmehr um die Frage, warum hat die Justiz sämtliche einwandfrei vorgetragenen Schriftsätze des Anwaltes einfach ignoriert und zu dem ein Amtsanwalt noch einer entscheidend für die gerichtliche Bewertung gewesenen Zeugin deren Aussage verfälscht.

Die ganze Angelegenheit wird immer undurchsichtiger, selbst für die Beteiligte Klägerin und Zeugen.

Offenbar gibt es Leute die ein Interesse haben mir den Mund zu stopfen, nun diesen sei hiermit verkündet, mein Schutz ist die Öffentlichkeit!

Oder will man einen sehr engagierten Tierschutzanwalt " auflaufen lassen"?

Wer sind diese Leute die mich versuchen einzuschüchtern, sie sehen nicht aus wie asoziale Gangster!

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Re: Mein Bolonkakauf mit bösen Folgen

Beitrag von bwoi »

Hallo,
als Beobachter und maßgeblicher Zeuge, sozusagen Berichterstatter, habe ich inzwischen um erneute Überprüfung der widersprüchlichen Aussagen von einer Zeugin welche im totalen Gegensatz zu den Aussagen, des beauftragten Polizeibeamten und seinem Vorgesetzten Amtsanwalt in Sondershausen stehen bei einer Wiesbadener Polizeidiensstelle gebeten und entsprechende vorsorgliche Strafanzeige erstattet!
Ich habe mich dazu entschlossen, weil ich am 10.Juni 2010 anläßlich einer
notwendigen Zahnuntersuchung der Bolonka zwetna - Hündin Püppy, zusammen mit der Besitzerin des verstorbenen Miro anwesend war und zu meinem größten Erstaunen von der Tierärztin den tatsächlichen Hergang und Inhalt ihrer Vernehmung bzgl. der Betrugsanzeige gegen den Züchter erfahren habe.
Der Staatsanwalt und der Polizeibeamte haben ihre Worte verdreht und falsch wiedergeben, so ihre Darstellung.
Als sie davon erfuhr, daß man das Verfahren eingestellt hatte, zeigte sie sich sehr erstaunt und gleichzeitig entrüstet über ihre Aussageentstellung!
Diese falsch interpretierte Aussage führte zu einer völlig falschen Bewertung im Betrugsverfahren und in der Schadensersatzklage gegen den Züchter, mit der Folge, daß die Verfahren eingestellt wurden und im Schadensersatzverfahren ich und die Klägerin nun als Betrüger von dem Angeklagten Züchter dargestellt werden könnten, weil ihm eine unberechtigte Klage zugestellt worden ist.
Richtig ist aber, daß der Züchter eine falsche Hunderechnung beim Amtsgericht Sondershausen vorgelegt hatte und nicht die Klägerin!
Die Klägerin hatte durch ihren Anwalt die korrekte Rechnung vom Hund Miro vorgelegt und Stellung zu der falschen Rechnung Mausi in bereits voraus ergangenen Schriftsätzen genommen!
B.W.

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