FCI-Standart Nr.205 - Chow Chow

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FCI-Standart Nr.205 - Chow Chow

Beitrag von living-dog »

Rassebeschreibung auf hundund: https://www.hundund.de/hunderassen/chow-chow/

FCI - Standard Nr. 205 / 09. 06. 1999 / D

CHOW-CHOW


URSPRUNG : China.

PATRONAT : Grossbritannien.

DATUM DER PUBLIKATION DES GÜLTIGEN ORIGINAL- STANDARDES : 24. 06. 1987.

VERWENDUNG : Wach- und Begleithund.

KLASSIFIKATION FCI:
Gruppe 5: Spitze und Hunde vom Urtyp.
Sektion 5: Asiatische Spitze und verwandte Rassen. Ohne Arbeitsprüfung.

ALLGEMEINES ERSCHEINUNGSBILD : Lebhaft, kompakt, kurz und geschlossen, vorallem aber sehr harmonisch, löwenhafte Erscheinung, stolz, würdevolle Haltung, festgefügtes Gebäude, Rute gut über den Rücken getragen.

VERHALTEN / CHARAKTER (WESEN) : Ein ruhiger Hund, sehr wachsam, mit blauschwarzer Zunge, einzigartig in seiner stelzenden Gangart. Eigenwillig, treu, jedoch zurückhaltend.

KOPF

OBERKOPF :
Schädel : Flach und breit, unter den Augen gut ausgefüllt.
Stop : Nicht ausgeprägt.

GESICHTSSCHÄDEL :
Nasenschwamm : Gross und breit, immer schwarz (ausgenommen sind cremefarbene und fast weisse Chows, bei denen die Nase heller gefärbt sein darf, sowie blaue und rehfarbene Chows, deren Nase gleichfarbig sein kann.)
Fang : Mässig lang, von den Augen bis zum Ende des Fangs breit (nicht zulaufend wie bei einem Fuchs).
Lefzen : Lefzen und Gaumen schwarz (blauschwarz). Zahnfleich vorzugsweise schwarz. Zunge bläulich-schwarz.
Kiefer / Zähne : Zähne stark und ebenmässig, kräftige Kiefer mit einem perfekten, regelmässigen und vollständigen Scherengebiss, wobei die obere Schneidezahnreihe ohne Zwischenraum über die untere greift und die Zähne senkrecht im Kiefer stehen.
Augen : Dunkel von ovaler Form, mittelgross und ebenmässig. Bei blauen und rehfarbenen Chows sind passend gefärbte Augen zulässig. Ein ebenmässiges, Entropium freies Auge darf nie nur aufgrund seiner Grösse geringer bewertet werden.
Ohren : Klein, dick, an den Spitzen leicht gerundet, steif aufrecht getragen, weit auseinanderstehend, jedoch leicht zueinander geneigt, gut vorwärts über die Augen gerichtet, ergibt den für die Rasse so charakteristischen, mürrischen Ausdruck (Scowl). Dieser Ausdruck darf niemals durch lose Falten bildende Kopfhaut erzielt werden.

HALS : Kräftig, voll, aber nicht kurz, leicht gebogen und gut auf den Schultern aufgesetzt.

KÖRPER :
Rücken : Kurz, gerade und kräftig.
Lenden : Kraftvoll.
Brust : Breit und tief; Rippen gut gewölbt, jedoch nicht tonnenförmig.

RUTE : Hoch angesetzt, gut über dem Rücken getragen.

GLIEDMASSEN

VORDERHAND : Vorderläufe gerade, mässig lang, mit kräftigen Knochen.
Schultern : Muskulös und schräg liegend.

HINTERHAND : Muskulös.
Sprunggelenk : Tief angesetzt, mit minimaler Winkelung, unentbehrlich für den charakteristischen, stelzenden Gang. Die Sprunggelenke dürfen niemals nach vorne durchgedrückt sein.
Hintermittelfuß; : Von den Sprunggelenken abwärts gerade.

PFOTEN : Klein, rund, Katzenpfoten ähnlich, gut auf den Zehen stehend.

GANGWERK : Kurz und stelzend. Vorder- und Hinterläufe bewegen sich parallel zueinander und geradeaus.

HAARKLEID


HAAR : Lang- oder kurzhaarig.
• Langhaar : Üppig, dicht, gerade und abstehend. Das Deckhaar ist eher von grober Textur, mit weicher, dichter Unterwolle. Besonders dicht um den Hals bildet es eine Mähne oder einen Kragen. Gut ausgeprägte Behosung an den Rückseiten der Schenkel.
• Kurzhaar : Kurz, üppig, dicht, gerade, abstehend und nicht flach anliegend, in der Textur plüschartig.
Jedes künstlich gekürzte Haarkleid, das die natürlichen Umrisse oder den Ausdruck verändert, sollte negativ bewertet werden.

FARBE : Einfarbig schwarz, rot, blau, rehfarben, creme oder weiss, häufig schattiert, jedoch nicht gefleckt oder gescheckt. Unterseite der Rute und Behosung der Schenkel häufig von hellerer Farbe.

GRÖSSE :
Widerristhöhe : Rüden : 48 bis 56 cm (19 bis 22 inches).
Hündinnen : 46 bis 51 cm (18 bis 20 inches).

FEHLER : Jede Abweichung von den vorgenannten Punkten muss als Fehler angesehen werden, dessen Bewertung in genauem Verhältnis zum Grad der Abweichung stehen sollte und dessen Einfluss hinsichtlich Gesundheit und Wohlbefinden des Hundes.

Hunde, die deutlich physische Abnormalitäten oder Verhaltensstörungen aufweisen, müssen disqualifiziert werden.

N.B. : Rüden müssen zwei offensichtlich normal entwickelte Hoden aufweisen, die sich vollständig im Hodensack befinden.


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