Neue Regeln für Hundehalter in Deutschland: Hunde müssen zweimal am Tag für eine Stunde vor die Tür

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Team Hundund
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Neue Regeln für Hundehalter in Deutschland: Hunde müssen zweimal am Tag für eine Stunde vor die Tür

Beitrag von Team Hundund »

Nach einem Verordnungsentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums sollen für Hundehalter und Züchter künftig strengere Regeln gelten.
Einem Hund ist mindestens zweimal täglich für insgesamt mindestens eine Stunde Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers zu gewähren.
  • Man darf künftig Hunde auch nicht mehr den ganzen Tag alleine lassen. Eine Betreuungsperson soll sich der neuen Verordnung zufolge mehrmals täglich um das Tier kümmern müssen.
  • Den Tieren soll ein "ausreichendes Maß an Bewegung und Kontakt mit Umweltreizen" ermöglicht werden.
  • Hunde an einer Kette oder Leine zu halten, wird grundsätzlich verboten.
  • Verboten werden sollen zudem Ausstellungen mit Hunden, die derart überzüchtet wurden, dass sie Qualen leiden und sich nicht mehr artgerecht verhalten können, oder denen Körperteile wie Ohren und Rute "tierschutzwidrig vollständig oder teilweise amputiert" wurden.
  • Strengere Vorgaben gibt es nach den Plänen der Bundesregierung auch für Hundezüchter. Sie sollen nur noch maximal drei Hündinnen mit Welpen gleichzeitig betreuen dürfen.
  • Für die Wurfkisten gibt es neue Vorschriften, was Größe und Temperatur betrifft.
  • Welpen sollen es in den ersten beiden Lebenswochen mindestens 18 Grad warm haben und sollen mindestens einmal täglich Auslauf bekommen.
Quelle: Düsseldorfer "Rheinischen Post"

https://www.planethund.com/tierschutz/t ... dnung.html

Die Tierschutzorganisation VIER PFOTEN bewertet die Vorlage als unzureichend, da noch zu viele wichtige Tierschutzprobleme zum Schutz von Heimtieren nicht berücksichtigt sind:
Die geplanten Änderungen in der Tierschutz-Hundeverordnung sind zwar dahingehend positiv zu bewerten, dass die Anbindehaltung verboten und es auch strengere Vorschriften für private und gewerbliche Züchter geben soll. Insgesamt sind diese Änderungen aber nicht ausreichend. Große Tierschutzprobleme wie der anonyme Online-Tierhandel oder der Verkauf von tierschutzwidrigem Zubehör wie Stachelhalsbänder werden in dem Verordnungsentwurf nicht aufgegriffen.

Außerdem hätten eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht sowie der verpflichtende Sachkundenachweis von Haltern und Züchtern endlich integriert werden müssen. Die erwähnte Gassi-Pflicht soll vor allem den Hunden zugutekommen, die dauerhaft im Zwinger gehalten werden. Für diese Tiere ist die Verordnung durchaus eine Verbesserung. Allerdings ist eine Stunde Auslauf pro Tag kaum ausreichend.

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