Rechtliches beim Pflegehund!

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*Mini*

Rechtliches beim Pflegehund!

Beitrag von *Mini* »

Ich habe vor in Kürze einen 6 Monate alten Malinois in Pflege zu nehmen.
Die besitzerin kommt mit dem Hund nicht zurecht und will ihn weiter vermitteln. Bis zur Vermittlung soll er in einer Tierpension untergebracht bleiben.
Ich befürchte allerdings, dass dieser Hund - sobald er vermittelt wurde - wahrscheinlich wieder im Tierheim landet. Zum einen ist er nicht gut erzogen, zum anderen ist diese Rasse ja nicht unbedingt die einfachste.

Nun zu den Fragen:
ich werde mir von der derzeitigen Besitzerin selbstverstädnlich die Unterlagen der Haftpflichtversicherung vorlegen lassen.
1. Wie sieht es mit der Haftung aus, wenn der Hund bei mir im haus etwas beschädigt?
2. Ist es möglich, schriftlich GÜLTIG zu vereinbaren, dass sie für anstehende Tierarztkosten aufkommt (Impfungen etc. aber auch wenn sich der Hund eine Verletzung zuzieht wie Schnittwunden und andere Dinge die behandelt werden müssen)?


Danke schon mal :waving:

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glücksfee
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Re: Rechtliches beim Pflegehund!

Beitrag von glücksfee »

Ich befürchte allerdings, dass dieser Hund - sobald er vermittelt wurde - wahrscheinlich wieder im Tierheim landet
warum das denn????
da muss man halt die richigen leute suchen und nicht einfach dem ersten den hund geben :headtowall:
und den interessenten sagen was sie erwartet!

ich denke wenn du den hund zu dir nimmst und er macht was kaputt dann ist es wohl unterlassene aufsichtspflicht, also selber schuld, aber da das ist nur ne vermutung

*Mini*

Re: Rechtliches beim Pflegehund!

Beitrag von *Mini* »

glücksfee hat geschrieben:
Ich befürchte allerdings, dass dieser Hund - sobald er vermittelt wurde - wahrscheinlich wieder im Tierheim landet
warum das denn????
da muss man halt die richigen leute suchen und nicht einfach dem ersten den hund geben :headtowall:
und den interessenten sagen was sie erwartet!
das ist hier nicht das thema.
ich nehme den hund weil er mir leid tut.
sie ist froh, wenn sie ihn los ist und wird ihn schnellstmöglich vermitteln, damit sie ihn los ist.

wie schon gesagt: dadurch, dass ich ihn nehme, ein wenig sozialisiere und grundlagen trainiere, hoffe ich, ein wenig dazu beitragen zu können, dass er in seinem neuen zuhause bleiben kann.

ich kann ihn leider nicht behalten - möchte ich auch nicht.

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Dongo
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Re: Rechtliches beim Pflegehund!

Beitrag von Dongo »

Ich habe da nur gehört, dass es da so etwas gibt wie den §11. Was das bedeutet, das weiß ich nicht, dieser Paragraph ermächtigt aber Pflegestellen auch auf eigene Faust Hunde aufzunehmen und weiter zu vermitteln... - ob das bei einem einzigen Hund der Fall ist, das weiß ich nicht... das mit dem Rechtsschutz wird so sein: wenn du die Aufsichtspflicht für den Hund übernimmst, bist du auch für die Schäden, die durch den Hund entstehen - wo auch immer - verantwortlich... entstehen die Schäden nicht in den eigenen 4 Wänden, dann kann es eine Sache der Haushaltsversicherung sein, wenn du angibst, dass du einen Hund hast... (kläre das vorher besser direkt mit deiner Versicherung ab!)

Alle anderen Fragen ist es sicher besser, du findest jemanden, der so eine $11-Pflegestelle ist, der hat sicher die besseren Infos...

*Mini*

Re: Rechtliches beim Pflegehund!

Beitrag von *Mini* »

danke.
um missverständnissen vorzubeugen: ich gehöre keinem tierschutzverein an. ich hatte vor, dies aus nettigkeit zu machen. der kontakt wurde über eine bekannte hundetrainerin hergestellt.
so einfach scheint das wohl doch nicht zu sein.

mir ging es vorwiegend um schäden innerhalb meines hauses. draußen geht er dann nur an der schleppleine. das scheint ja alles komplizierter zu sein, als anfänglich vermutet.
naja, dabei will man ja eigentlich nur was gutes tun :dizzy:

BirgitMP

Re: Rechtliches beim Pflegehund!

Beitrag von BirgitMP »

Und denke bitte auch daran, daß der Hund bei der Steuer angemeldet sein muß. Im Zweifel mußt Du nämlich die Steuer zahlen, da der Hund bei Dir lebt.

Barrie
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Re: Rechtliches beim Pflegehund!

Beitrag von Barrie »

Erstens würde ich mit meiner eigenen Haftpflichtversicherung reden, dann mit der Haftpflichtversicherung, bei welcher der Hund derzeit versichert ist.
Wer haftet, wenn der Hund während deiner Pflege was anstellt? Dann die Frage, in wie weit die jetzige Besitzerin Arztkosten usw trägt. Kann sie das überhaupt? DH. hat sie soviel Geld, daß zahlen kann (von wollen ist erst mal nicht die Rede).
Wie sieht der züchter des Hundes die Sache? In meinem Zuchtverband hat man die Möglichkeit, ältere Hunde /Junghunde auch auf einer Seite der hp einzustellen.
Barrie

*Mini*

Re: Rechtliches beim Pflegehund!

Beitrag von *Mini* »

BirgitMP hat geschrieben:Und denke bitte auch daran, daß der Hund bei der Steuer angemeldet sein muß. Im Zweifel mußt Du nämlich die Steuer zahlen, da der Hund bei Dir lebt.
der hund ist soweit ich informiert bin, bei ihr steuerlich gemeldet. das wird auch so bleiben, da ich ihn nur pflege. für solch eine kurze zeit lohnt es sich nicht, das umzumelden.

*Mini*

Re: Rechtliches beim Pflegehund!

Beitrag von *Mini* »

Barrie hat geschrieben: Wer haftet, wenn der Hund während deiner Pflege was anstellt?
Die Frage stellt sich mir ja auch.
Barrie hat geschrieben: Dann die Frage, in wie weit die jetzige Besitzerin Arztkosten usw trägt. Kann sie das überhaupt? DH. hat sie soviel Geld, daß zahlen kann (von wollen ist erst mal nicht die Rede).
sie kann. sie kann es sich ja auch leisten den hund bis zur vermittlung permanent über wochen lang in einer tierpension zu lassen.
DAS möchte ich daher ja auch schrifttlich abgeklärt haben
Barrie hat geschrieben:Wie sieht der züchter des Hundes die Sache? In meinem Zuchtverband hat man die Möglichkeit, ältere Hunde /Junghunde auch auf einer Seite der hp einzustellen.
Barrie
weiß ich nicht.

BirgitMP

Re: Rechtliches beim Pflegehund!

Beitrag von BirgitMP »

*Mini* hat geschrieben:
BirgitMP hat geschrieben:Und denke bitte auch daran, daß der Hund bei der Steuer angemeldet sein muß. Im Zweifel mußt Du nämlich die Steuer zahlen, da der Hund bei Dir lebt.
der hund ist soweit ich informiert bin, bei ihr steuerlich gemeldet. das wird auch so bleiben, da ich ihn nur pflege. für solch eine kurze zeit lohnt es sich nicht, das umzumelden.
Sieht die für Dich zuständige Behörde das auch so? Würd ich mich vorsichtshalber mal informieren.

*Mini*

Re: Rechtliches beim Pflegehund!

Beitrag von *Mini* »

BirgitMP hat geschrieben:
*Mini* hat geschrieben:
BirgitMP hat geschrieben:Und denke bitte auch daran, daß der Hund bei der Steuer angemeldet sein muß. Im Zweifel mußt Du nämlich die Steuer zahlen, da der Hund bei Dir lebt.
der hund ist soweit ich informiert bin, bei ihr steuerlich gemeldet. das wird auch so bleiben, da ich ihn nur pflege. für solch eine kurze zeit lohnt es sich nicht, das umzumelden.
Sieht die für Dich zuständige Behörde das auch so? Würd ich mich vorsichtshalber mal informieren.
wie schon gesagt: ich "pflege" ihn nur. ähnlich einer urlaubsbetreuung. dafür wird ein hund ja in der regel nicht umgemeldet.

BirgitMP

Re: Rechtliches beim Pflegehund!

Beitrag von BirgitMP »

Sorry, hatte verstanden, daß Du den Hund bis zur endgültigen Vermittlung behälst. Und das kann ja durchaus Monate dauern.
Deshalb rate ich ganz einfach dazu, mal das entsprechende Amt zu befragen.

Bzgl. der weiteren Vereinbarungen (TA-Kosten usw.): Gibt es bei Euch Hundepensionen in der Nähe, die Du da mal nach deren Verträgen befragen könntest? Hast Du eine Rechtsschutzversicherung?

Schlimmstenfalls denke ich, Du gehst mit dem Hund zum TA und die Besitzerin sagt: "Nö, war nicht nötig, zahl ich nicht." Und schon sitzt Du mit den Kosten da, weil Du natürlich den Hund optimal versorgen wolltest. Da hilft dann vermutlich letztendlich nur ein Anwalt (daher die Frage mit der Rechtschutzversicherung). Als Privatperson bist Du bei solchen Streitigkeiten immer ....hmmh.... schlecht dran, wenn Du keinen Anwalt hast.

Was auch immer für einen Vertrag Du letztendlich mit ihr schließt, achte drauf, daß die Salvatorische Klausel drin steht. (Das ist die "wenn irgendwas ungültig ist, gilt trotzdem noch der Rest")

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Dongo
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Re: Rechtliches beim Pflegehund!

Beitrag von Dongo »

§11-Pflegestellen sind Pflegestellen, die vom Veterinäramt die Genehmigung haben, Tiere zu halten und zu verkaufen.

Vielleicht betrifft das ja auch jemanden hier: Diese Personen haben sicher mehr Wissen um das, auf was du ganz genau achten musst!

*Mini*

Re: Rechtliches beim Pflegehund!

Beitrag von *Mini* »

BirgitMP hat geschrieben:Sorry, hatte verstanden, daß Du den Hund bis zur endgültigen Vermittlung behälst. Und das kann ja durchaus Monate dauern.
Deshalb rate ich ganz einfach dazu, mal das entsprechende Amt zu befragen.
tja. ja und nein :)
sonst wäre er halt in der pension wo er 1 mal am tag raus kommt.
dort würde er ja auch nicht umgemeldet werden. aber ich frage diesbezüglich mal nach
BirgitMP hat geschrieben:Bzgl. der weiteren Vereinbarungen (TA-Kosten usw.): Gibt es bei Euch Hundepensionen in der Nähe, die Du da mal nach deren Verträgen befragen könntest? Hast Du eine Rechtsschutzversicherung?
BirgitMP hat geschrieben:Schlimmstenfalls denke ich, Du gehst mit dem Hund zum TA und die Besitzerin sagt: "Nö, war nicht nötig, zahl ich nicht." Und schon sitzt Du mit den Kosten da, weil Du natürlich den Hund optimal versorgen wolltest.
rechtschutz habe ich.
laut den angaben die ich bisher habe, kommt sie nicht von allzu weit her.
meine idee war bisher, dass ich zu "ihrem" tierarzt gehe, und ich dort vor ort nichts bezahle, sondern dass die rechnung an sie als halterin geschickt wird. dies sollte natürlich vorher mit der praxis vereinbart werden

BirgitMP hat geschrieben:Was auch immer für einen Vertrag Du letztendlich mit ihr schließt, achte drauf, daß die Salvatorische Klausel drin steht. (Das ist die "wenn irgendwas ungültig ist, gilt trotzdem noch der Rest")
danke für die erinnerung.

es gestaltet sich leider doch schwieriger als anfangs gedacht. dabei will man doch einfach nur was gutes tun :???:

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