Herrausgabeanspruch nach § 985 bgb
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- jushi
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Re: Herrausgabeanspruch nach § 985 bgb
du meine güte. das ist ja furchtbar. ich hoffe, das deine bekannte deinen hund noch hat.
aber es ist nicht einfach, wenn sie den hund nicht freiwillig herausgibt.
wir haben das auch schon durch, bzw. mein sohn. seine ex hat seinen hund mitgenommen als sie auszog. mein sohn hat seinen hund nicht wieder bekommen. soetwas zerrt an den nerven......
ich wünsche dir viel kraft und das du deinen hund bald in deine arme nehmen kannst.
aber es ist nicht einfach, wenn sie den hund nicht freiwillig herausgibt.
wir haben das auch schon durch, bzw. mein sohn. seine ex hat seinen hund mitgenommen als sie auszog. mein sohn hat seinen hund nicht wieder bekommen. soetwas zerrt an den nerven......
ich wünsche dir viel kraft und das du deinen hund bald in deine arme nehmen kannst.
- Toblerone
- Blindenführhund
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Re: Herrausgabeanspruch nach § 985 bgb
@Anja: Möpselchens Theorie ist gar nicht so abwegig, denn wenn diese Frau nicht einen an der Klatsche hat und sich darum so komisch verhält (Hund beisst, soll weg, wird nicht raus gerückt, dann der Anruf), dann muss es ja einen anderen Grund geben. Oder warum sollte sie dich mit diesem absurden Verhalten noch fertig machen, wenn sie den Hund doch "nur" behalten will?
Aber anstatt mühsam stundenlang das Haus zu beobachten, ob du den Hund zu sehen bekommst, frag doch mal bei den Nachbarn dieser Dame nach. Die werden ja wohl schon wissen, ob sie den Hund im Haus/auf der Strasse sehen oder nicht.
Auf jedne Fall auch mal THs etc anrufen und Vermisstenplakate machen, das ist auf jeden Fall eine gute Idee.
@Lololein: Das habe ich schon verstanden, auch was Citymaus geschrieben hat. Allerdings wär mir das ziemlich egal. Zudem:
Und ganz persönlich muss ich sagen, mir wäre mein Hund im Th lieber als bei einer fremden Person, die ihn gestohlen hat. Ist aber nur meine ganz eigene Meinung.
Aber anstatt mühsam stundenlang das Haus zu beobachten, ob du den Hund zu sehen bekommst, frag doch mal bei den Nachbarn dieser Dame nach. Die werden ja wohl schon wissen, ob sie den Hund im Haus/auf der Strasse sehen oder nicht.
Auf jedne Fall auch mal THs etc anrufen und Vermisstenplakate machen, das ist auf jeden Fall eine gute Idee.
@Lololein: Das habe ich schon verstanden, auch was Citymaus geschrieben hat. Allerdings wär mir das ziemlich egal. Zudem:
wenn die Polizei auch zum jetzigen Zeitpunkt, wo die Besitzverhältnisse ebenso wenig geklärt sind, nicht in der Lage/nicht gewillt ist, denn Hund bei dieser Frau raus zu holen und "sicher zu stellen", warum sollte sie es dann bei mir (bez bei Anja) tun?Mal abgesehen davon, hat Citymaus doch auch schon erklärt, dass die Polizei den Hund zur Eigentumssicherung sicherstellen kann, wenn die Verhältnisse, wie hier, ungeklärt sind. Deshalb würde wohl der Hund, wenn du ihn dir wiederholst, von der Polizei sichergestellt werden, bis ein Richter über die Eigentumsverhältnisse entschieden hat.
Und ganz persönlich muss ich sagen, mir wäre mein Hund im Th lieber als bei einer fremden Person, die ihn gestohlen hat. Ist aber nur meine ganz eigene Meinung.
Re: Herrausgabeanspruch nach § 985 bgb
Langsam kommt mir die ganze Sache auch mehr als komisch vor. Man setzt sowas doch nicht in ein Forum, ohne nähere Angaben/Erklärungen.
Das ist ein Fake/Troll!
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- oesti
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Re: Herrausgabeanspruch nach § 985 bgb
Wenn man einen Hilfeschrei in einem Forum ausstößt und dann nicht mehr nachsieht, finde ich das auch beenklich...
Etliche Fragen und Hinweise sind von uns gekommen, aber der ursprüngliche Verfasser(in) ist nicht mehr da...
Sehr komisch.
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Sehr komisch.
- Itundra
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Re: Herrausgabeanspruch nach § 985 bgb
Lies mal eine Seite weiter vorher!!! Da hat sie sich mehrfach zu Wort gemeldet!oesti hat geschrieben:Wenn man einen Hilfeschrei in einem Forum ausstößt und dann nicht mehr nachsieht, finde ich das auch beenklich...
Etliche Fragen und Hinweise sind von uns gekommen, aber der ursprüngliche Verfasser(in) ist nicht mehr da...
Sehr komisch.
- Klotti
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Re: Herrausgabeanspruch nach § 985 bgb
Ich weiß ja auch nicht, ob ich da jetzt Nerven für´s Forum hätte (auch wenn es manchen unhöflich erscheinen mag, erst um Rat zu bitten und dann nicht mehr daruaf einzugehen).
Re: Herrausgabeanspruch nach § 985 bgb
Itundra hat geschrieben:Lies mal eine Seite weiter vorher!!! Da hat sie sich mehrfach zu Wort gemeldet!oesti hat geschrieben:Wenn man einen Hilfeschrei in einem Forum ausstößt und dann nicht mehr nachsieht, finde ich das auch beenklich...
Etliche Fragen und Hinweise sind von uns gekommen, aber der ursprüngliche Verfasser(in) ist nicht mehr da...
Sehr komisch.
...aber erst, nachdem ich sie per PN dazu aufgefordert hatte. :???:
- oesti
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Re: Herrausgabeanspruch nach § 985 bgb
Bin schon ruhig,werd aber regelmässig reinschaun was sich hier tut...
- jushi
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Re: Herrausgabeanspruch nach § 985 bgb
find es aber auch merkwürdig, schau ja regelmäßig rein, das von ihr keine neuigkeiten kommen... :gruebel: (ich wär da nur am schreiben)
- oesti
- Blindenführhund
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Re: Herrausgabeanspruch nach § 985 bgb
schon 10 tage her, any news?
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- Blindenführhund
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Re: Herrausgabeanspruch nach § 985 bgb
Die TE war das letzte mal am 01.01. online. Entweder ihr geht es gesundheitlich schlecht und sie ist einfach mit den Nerven runter oder es ist ein Fake/Troll.
- Mel_anie86
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Re: Herrausgabeanspruch nach § 985 bgb
Wehe, es war ein Troll! Dafür hab ich viel zu viel geschrieben :theboxer:Krambambuli hat geschrieben:Die TE war das letzte mal am 01.01. online. Entweder ihr geht es gesundheitlich schlecht und sie ist einfach mit den Nerven runter oder es ist ein Fake/Troll.
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- Junghund
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Re: Herrausgabeanspruch nach § 985 bgb
Gibt es denn jetzt inzwischen zu diesem Fall etwas neues? Oder war das ganze doch ein Fake? :gruebel: Jetzt ist ja wirklich eine Zeit vorbei