Herrausgabeanspruch nach § 985 bgb
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- Blindenführhund
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Re: Herrausgabeanspruch nach § 985 bgb
Die Geschichte scheint ja auch abgegessen zu sein, denn die Thread-Erstellerin war seitdem nicht mehr online.
- Toblerone
- Blindenführhund
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Re: Herrausgabeanspruch nach § 985 bgb
Wie ich weiter vorne schon angemerkt habe, an dieser Geschichte scheint ohnehin etwas "faul" (oder zumindest anders) zu sein. Zuerst will die Betreuungsperson, dass der Hund sofort abgeholt wird, weil er gebissen haben soll und als der Freund dann den Hund holen will, gibt man ihn nicht mehr heraus, weil die Leute ihn behalten wollen?! Auf jeden Fall muss da noch mehr dahinter stecken, wovon wir nicht wissen.
So gesehen bin ich vorsichtig im urteilen, was in diesem konkreten Fall nun richtig ist.
Wenn ich mir allerdings vorstelle, dass mir jemand meinen Hund auf diese Art und Weise stehlen würde, ganz ehrlich, ja, ich würde ihn mir kurz und bündig zurück holen. Entweder, in dem ich einfach in die Wohnung/Haus rein spaziere und den Hund raus hole oder aber, in dem ich mir den Hund auf einem Spaziergang schnappe. Ich würde mir von niemandem auf so perfide Art meine Tiere klauen lassen!
Stehlen kann ich nur, was mir nicht gehört, mein eigenes Eigentum kann ich mir ja wohl jederzeit zurück holen. Wenn der Hund wieder bei mir zurück ist, kann sich ein Richter immer noch um die Besitzverhältnisse kümmern, aber ich würde sicher nicht warten, bis das irgendwann mal entschieden wurde und den Hund solange bei der anderen Person lassen. Da wär mir ehrlich gesagt jede Strafanzeige egal (aber das ist meine persönliche Meinung, dass es gesetzlich anders aussieht, ist mir schon klar).
So gesehen bin ich vorsichtig im urteilen, was in diesem konkreten Fall nun richtig ist.
Wenn ich mir allerdings vorstelle, dass mir jemand meinen Hund auf diese Art und Weise stehlen würde, ganz ehrlich, ja, ich würde ihn mir kurz und bündig zurück holen. Entweder, in dem ich einfach in die Wohnung/Haus rein spaziere und den Hund raus hole oder aber, in dem ich mir den Hund auf einem Spaziergang schnappe. Ich würde mir von niemandem auf so perfide Art meine Tiere klauen lassen!
Stehlen kann ich nur, was mir nicht gehört, mein eigenes Eigentum kann ich mir ja wohl jederzeit zurück holen. Wenn der Hund wieder bei mir zurück ist, kann sich ein Richter immer noch um die Besitzverhältnisse kümmern, aber ich würde sicher nicht warten, bis das irgendwann mal entschieden wurde und den Hund solange bei der anderen Person lassen. Da wär mir ehrlich gesagt jede Strafanzeige egal (aber das ist meine persönliche Meinung, dass es gesetzlich anders aussieht, ist mir schon klar).
Re: Herrausgabeanspruch nach § 985 bgb
Ich würde meinen Hund gar nicht erst in Hände geben, denen ich nicht zu 1000% vertraue.
Mia zum Beispiel würde ich max 3 Personen aus unserem Hundeverein anvertrauen, meinen Eltern oder meiner Schwester ... das wars
Mia zum Beispiel würde ich max 3 Personen aus unserem Hundeverein anvertrauen, meinen Eltern oder meiner Schwester ... das wars
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- Rudelmitglied
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Re: Herrausgabeanspruch nach § 985 bgb
In diesem Fall ist aber nicht geklärt, wer nun wirklich der Eigentümer ist, das ist ja das Problem an der ganzen Sache.Toblerone hat geschrieben:Wenn ich mir allerdings vorstelle, dass mir jemand meinen Hund auf diese Art und Weise stehlen würde, ganz ehrlich, ja, ich würde ihn mir kurz und bündig zurück holen. Entweder, in dem ich einfach in die Wohnung/Haus rein spaziere und den Hund raus hole oder aber, in dem ich mir den Hund auf einem Spaziergang schnappe. Ich würde mir von niemandem auf so perfide Art meine Tiere klauen lassen!
Stehlen kann ich nur, was mir nicht gehört, mein eigenes Eigentum kann ich mir ja wohl jederzeit zurück holen. Wenn der Hund wieder bei mir zurück ist, kann sich ein Richter immer noch um die Besitzverhältnisse kümmern, aber ich würde sicher nicht warten, bis das irgendwann mal entschieden wurde und den Hund solange bei der anderen Person lassen. Da wär mir ehrlich gesagt jede Strafanzeige egal (aber das ist meine persönliche Meinung, dass es gesetzlich anders aussieht, ist mir schon klar).
Und wenn entschieden wird, dass der Hund nicht mehr im Eigentum der TE ist, würde sie sich durch Diebstahl strafbar machen.
Mal abgesehen davon, hat Citymaus doch auch schon erklärt, dass die Polizei den Hund zur Eigentumssicherung sicherstellen kann, wenn die Verhältnisse, wie hier, ungeklärt sind. Deshalb würde wohl der Hund, wenn du ihn dir wiederholst, von der Polizei sichergestellt werden, bis ein Richter über die Eigentumsverhältnisse entschieden hat.
Mal abgesehen davon frage ich mich, wie man einfach in die Wohnung/Haus spazieren will ohne sich strafbar zu machen und wie man den Hund beim Spaziergang einfach mitnehmen will ohne sich strafbar zu machen, wenn die Dame den Hund nicht freiwillig rausrückt.
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- Forums-Welpe
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Re: Herrausgabeanspruch nach § 985 bgb
hallo an alle sorry das ich mich solange nicht gemeldet hab aber ich lag zwischendurch auch im Krankenhaus und konnte daher auch eure Beiträge nicht lesen nachdem Ich Dienstag aus dem Krankenhaus entlassen worden bin habe ich ohne mein Anwalt( leider) einen Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt das aber abgeschmettert worden ist. Ich muss dazu sagen ich konnte meinen Anwalt auch nicht erreichen da er den ganzen Tag gerichtstermine in einer anderen Stadt hatte. Bin also erst den nächsten Tag zu meinem Anwalt gegangen und er reicht jetzt Klage ein.
vorgestern bekam ich einen Anruf auf mein Handy von der Frau und Sie sagte wortwörtlich Ist der Hund bei Dir darauf sagte ich nein wieso ist er denn weggelaufen und machte mir tierische Sorgen und denn sagt sie mir nein der ist hierund legte auf
Ich glaub die Frau will mich richtig fertig machen
Ich wollte mich bei euch noch ganz herzlich bedanken und euch ein frohes neues Jahr wünschen
lg Anja
vorgestern bekam ich einen Anruf auf mein Handy von der Frau und Sie sagte wortwörtlich Ist der Hund bei Dir darauf sagte ich nein wieso ist er denn weggelaufen und machte mir tierische Sorgen und denn sagt sie mir nein der ist hierund legte auf
Ich glaub die Frau will mich richtig fertig machen
Ich wollte mich bei euch noch ganz herzlich bedanken und euch ein frohes neues Jahr wünschen
lg Anja
- babett
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Re: Herrausgabeanspruch nach § 985 bgb
Wenn die Frau Dich so offensichtlich haßt, wieso hast Du ihr dann den Hund gegeben? Und vor allem - wieso ohne was schriftlich zu vereinbaren?
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Re: Herrausgabeanspruch nach § 985 bgb
babett hat geschrieben:Wenn die Frau Dich so offensichtlich haßt, wieso hast Du ihr dann den Hund gegeben? Und vor allem - wieso ohne was schriftlich zu vereinbaren?
das frag ich mich auch grade :???:
ich kann mich auch toblerones meinung anschließen-wenn es um meine hunde geht würde ich glaub ich ausrasten und sie sofort wieder holen.
bei mir ist es ähnlich,ich würde meine hunde nicht an viele menschen zur pflege geben,
da wären nur meine eltern, meine schwester (wobei die darin auch nicht zuverlässig genug wäre ), 4 ganz liebe freundinnen und mein nachbar.
alles andere käme für mich nicht in frage.
hofffe trotzdem für dich das du deinen hund schnell wieder bekommst...
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- Forums-Welpe
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Re: Herrausgabeanspruch nach § 985 bgb
das wsste ich doch vorher nicht, dann hätte ich ihr bestimmt nicht den Hund gegeben
- babett
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Re: Herrausgabeanspruch nach § 985 bgb
Na, kanntest Du sie vorher nicht oder was? Es wird irgendwie immer verwirrender ...
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Re: Herrausgabeanspruch nach § 985 bgb
doch seit dem Kindergarten wir hatten auch immer guten Kontakt und da ist mir das nicht aufgefallen
- babett
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Re: Herrausgabeanspruch nach § 985 bgb
Hmm. Das ist allerdings was anderes, so jemandem hätt ich vielleicht auch vertraut.
Re: Herrausgabeanspruch nach § 985 bgb
@anja1976
Ich will dir ja jetzt keine Angst machen, aber ich würde einmal die Wohnung dieser Frau beobachten und gucken, ob sie mit deinem Hund überhaupt raus geht.
Ich habe nämlich irgendwie das Gefühl, das der Hund nicht mehr bei ihr ist und sie das durch diese ganzen Aktionen nur verschleiern will.
Vielleicht ist er ihr damals weggelaufen, bevor ihr ihn wieder holen wolltet - sie schien ja augenscheinlich überfordert mit ihm zu sein. Ihre merkwürdigen Anrufe sprechen jedenfalls für diese These ("sofort den Hund abholen"..."ist der Hund bei dir?").
Frag in Tierheimen o.ä. einmal nach, ob dein Hund dort abgegeben oder aufgefunden wurde, zeig Mitarbeitern der Tierarztpraxen in deiner Nähe Fotos...usw. Habt ihr gemeinsame Freunde, die du mal interviewen könntest, was da los ist?
Sollte diese These jedenfalls hinkommen, darf nicht noch mehr Zeit ins Land verstreichen, dann ist es von bedeutender Wichtigkeit schnellstens nach ihm zu suchen!
Ich will dir ja jetzt keine Angst machen, aber ich würde einmal die Wohnung dieser Frau beobachten und gucken, ob sie mit deinem Hund überhaupt raus geht.
Ich habe nämlich irgendwie das Gefühl, das der Hund nicht mehr bei ihr ist und sie das durch diese ganzen Aktionen nur verschleiern will.
Vielleicht ist er ihr damals weggelaufen, bevor ihr ihn wieder holen wolltet - sie schien ja augenscheinlich überfordert mit ihm zu sein. Ihre merkwürdigen Anrufe sprechen jedenfalls für diese These ("sofort den Hund abholen"..."ist der Hund bei dir?").
Frag in Tierheimen o.ä. einmal nach, ob dein Hund dort abgegeben oder aufgefunden wurde, zeig Mitarbeitern der Tierarztpraxen in deiner Nähe Fotos...usw. Habt ihr gemeinsame Freunde, die du mal interviewen könntest, was da los ist?
Sollte diese These jedenfalls hinkommen, darf nicht noch mehr Zeit ins Land verstreichen, dann ist es von bedeutender Wichtigkeit schnellstens nach ihm zu suchen!
Re: Herrausgabeanspruch nach § 985 bgb
Hallo anja1976,
wie alt ist dein Hund? Und wie lange war er bei dir?
wie alt ist dein Hund? Und wie lange war er bei dir?
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- Blindenführhund
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Re: Herrausgabeanspruch nach § 985 bgb
hallo anja!möpselchen hat geschrieben:@anja1976
Ich will dir ja jetzt keine Angst machen, aber ich würde einmal die Wohnung dieser Frau beobachten und gucken, ob sie mit deinem Hund überhaupt raus geht.
Ich habe nämlich irgendwie das Gefühl, das der Hund nicht mehr bei ihr ist und sie das durch diese ganzen Aktionen nur verschleiern will.
Vielleicht ist er ihr damals weggelaufen, bevor ihr ihn wieder holen wolltet - sie schien ja augenscheinlich überfordert mit ihm zu sein. Ihre merkwürdigen Anrufe sprechen jedenfalls für diese These ("sofort den Hund abholen"..."ist der Hund bei dir?").
Frag in Tierheimen o.ä. einmal nach, ob dein Hund dort abgegeben oder aufgefunden wurde, zeig Mitarbeitern der Tierarztpraxen in deiner Nähe Fotos...usw. Habt ihr gemeinsame Freunde, die du mal interviewen könntest, was da los ist?
Sollte diese These jedenfalls hinkommen, darf nicht noch mehr Zeit ins Land verstreichen, dann ist es von bedeutender Wichtigkeit schnellstens nach ihm zu suchen!
genau der verdacht kam mir schon ganz am anfang deiner schilderung als du erzählt hast sie hätte angerufen dass ihr ihn holen sollt weil er gebissen hat und ihn dann nicht rausrücken wollte.
womöglich hat er echt gebissen weil er schlecht bzw falsch behandelt wurde und ist dann als er die möglichkeit bekam davon gelaufen. im ersten moment konnte sie das vielleicht nicht zugebn und kam auf diese ausrede und jetzt steckt sie zu tief drin und es gibt kein zurück.
vielleicht macht sie sich insgeheim auch sorgen über den verbleib des hundes und hat deswegen angerufen und nachgefragt.
wieso ist dein freund denn nicht rein zu ihr und hat den hund mitgenommen? ich hätte das nicht zugelassen! auch ich wäre den "illegalen" weg gegangen und hätte mir den hund geholt. eingebrochen wär ich nicht, aber sobald sie aus der tür gekommen wär, hätt ich ihr das tier abgenommen.
drum würd ich auch beobachten wann/ob sie aus dem haus geht mit deinem hund. dann weißt du auch ob sie ihn überhaupt noch hat, weil irgendwann muss er ja mal raus.
tierheime abtelefonieren würde ich auch in jedem fall mal! und flyer mit vermisstenanzeigen und foto vom hund verteilen/aufhängen. vielleicht wird es deiner "freundin" dann auch zu heiß, wenn jeder sehen kann dass sie nen hund hat der ihr nicht gehört.
und wie geht es eigentlich dir? warum warst du im krankenhaus? gab es komplikationen? geht es dir jetzt wieder gut?
lg ameise
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- Rudelmitglied
- Beiträge: 298
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Re: Herrausgabeanspruch nach § 985 bgb
ich würde auch schaunen und das haus beobachten.
wo wohnst du denn?
gib doch mal details von deinem hund und ein foto bekannt,
wenn er wirklich weggelaufen ist kann es ja sein das ihn jemand anderes bei sich aufgenommen hat oder er im tierheim etc. gelandet ist,
wo wohnst du denn?
gib doch mal details von deinem hund und ein foto bekannt,
wenn er wirklich weggelaufen ist kann es ja sein das ihn jemand anderes bei sich aufgenommen hat oder er im tierheim etc. gelandet ist,