Gewerbsmäßige Hundezucht

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babett
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Re: Gewerbsmäßige Hundezucht

Beitrag von babett »

Man muß unterscheiden zwischen gewerbsmäßig und gewerblich. Das ist ein Unterschied.

Gewerbsmäßig (erlaubnispflichtig) ist Hundezucht in der Regel, wenn man 3 oder mehr zuchtfähige - das heißt, unkastrierte - Hündinnen hält. Dabei ist es egal, ob diese zur Zucht verwendet werden (dürfen) oder nicht. Für gewerbsmäßige Hundezucht muß man den Sachkundenachweis nach §11 TSchG ablegen.

Gewerblich ist, wenn man ein Gewerbe anmeldet, mit Gewinnerzielungsabsicht am Markt auftritt etc. Dabei sollte man bedenken, daß das Finanzamt da nicht lange mitspielen wird, Stichwort "Liebhaberei". Selbst wenn erst mal ein Gewerbe akzeptiert wird, kann rückwirkend eine Liebhaberei angenommen werden, falls der Züchter über Jahre ständig Verluste eingefährt. Mit der Konsequenz, daß man die dafür erstatteten Steuern rückwirkend zurückzahlen muß. Bevor du da irgend wie tätig wirst, empfehle ich Dir, Dich beim Steuerberer mal kundig zu machen.

Bei Nebenerwerbslandwirten wird meines Wissens Hundezucht aus der landwirtschaftlichen Tätigkeit ausgegrenzt, so daß das also auch nicht in Frage kommen dürfte (wegen der Bebauung).

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babett
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Re: Gewerbsmäßige Hundezucht

Beitrag von babett »

Stimmt.

Dünnbrettbohrer
:evil:

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babett
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Re: Gewerbsmäßige Hundezucht

Beitrag von babett »

Man muß das beim zuständigen Amtsveterinär beantragen. Die kommen dann ins Haus, stellen eine Menge blöder Fragen, schauen sich die Örtlichkeiten an und erteilen dann gegen eine saftige Gebühr die Erlaubnis.

Mina
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Re: Gewerbsmäßige Hundezucht

Beitrag von Mina »

also wieder nur geldschneiderei :D
wie im Thread-titel geschrieben, sollte es gewerbsmäßig sein und nicht gewerblich, da es ja wirklich nur Hobby ist und ich maximal einen wurf pro jahr habe. Zur Zeit hab ich ja net mal ne Zuchthündin, nur ne Junghündin, ne kastrierte Omi und ein Welpi.

Giaconda
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Re: Gewerbsmäßige Hundezucht

Beitrag von Giaconda »

Hallo,

wenn in Deiner unmittelbaren Umgebung andere hundezwingerähnliche Bauten stehen, kannst darauf hinweisen, daß Du Gleichbehandlung erwartest. Hängt aber wirklich von der Lage ab. Mir, letztes Haus im Dorf, dahinter nur noch Ackerland, wurde ein Welpenhaus mit Auslauf etwas hinter der Linie der Gebäude genehmigt, weil es 3 Häuser weiter Richtung Dorf Stallungen und eine Scheune zusätzlich gibt. Bis zu deren Außengrenze Richtung Wiesen durfte ich das Welpenhaus aufstellen. Innerhalb der Gebäudelinien gelten die Größenbestimmungen des Ortes, ab wann ein Häuschen genehmigungspflichtig ist.

Giaconda

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