rechtliche frage

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citta
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rechtliche frage

Beitrag von citta »

Halöle,

Ich habe heute eine rechtliche frage an euch. Ich mein verlobter und unsere 3 Hunde sind vor ein paar tagen in unsere neue wohnung gezogen. Dies ist ein mehrparteien Haus und es sind alles eigentumswohnungen, teilweise vermietet.

Wir sind nur unter der vorraussetzung hier eingezogen, das wir hier unsere 3 Hunde halten dürfen, der Vermieter weiß davon und unsere 3 Hunde stehen auch mit im Mietvertrag.


Heute sprach mich unser Hausmeister an ob ich hier mit den 3 Hunden wohnen würde. Ich "bejate" dies und ermeinte dann das im Haus generell jeweils nur 1 Hund erlaubt wäre und es auch egal wäre ob die Hunde mit im Mietvertrag stehen würden (was sie ja auch tun), laut Hausordnung wären angeblich nur ein Hund erlaubt. Die Hausordnung hängt bei uns im flur aus und dort steht drin das tiere generell erlaubt sind solange sie nix verschmutzen oder zerstören und niemand belästigt wird. Eine begrenzung der anzahl steht da nicht drin.


Was kann uns jetzt passieren falls was "komme" sollte, wer hat dann recht? Hätte uns der eigentümer nicht draufhinweisen müssen das nur ein Hund erlaubt ist? Wie gesagt unsere 3 Hunde stehen im Mietvertrag.

Wie sieht es dann evtl mit den kosten aus und auch mit der kostenerstattung? Falls wir wieder ausziehen müssen? Weil wir wohnen jetzt erst seit einer woche hier und mussten die komplette wohnung selber renovieren, wir haben ca 500 euro in die renovierung stecken müssen. Könnten wir diese dann vom vermieter zurück fordern und wie sieht es dann mit mit einer neuen wohnung aus und den umzugskosten? Muss der Vermieter uns dann eine Wohnung "Vorstellen".Da wir die wohnung ja nicht genommen hätten wenn wir keine Hunde bzw nur einen Hund hätten halten dürfen!


Lg Jessica

Victor

Re: rechtliche frage

Beitrag von Victor »

So lange eure Hunde friedfertig bleiben und ihr ihren "Unrat und Schmutz" beseitigt, kann euch unter den Bedingungen (Hausordnung, Mietvertrag) vorläufig keiner was.
Ihr solltet halt zusehen, dass ihr euch keine oder nicht zu viele Feinde macht.
Der Punkt "Hundeverbot" könnte dann frühestens bei der nächsten Eigentümerversammlung auf die Tagesordnung kommen.
Sprich doch mal deinen Vermieter auf das Verhalten eures Hausmeisters an.
Die probieren öfters so ne K.cke :thumbsdown:

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Spinnerminna
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Re: rechtliche frage

Beitrag von Spinnerminna »

Wenn der Eigentümer euch die Galtung von drei Hunden erlaubt hat, dann ist das auch so. Ich denke, da hat der Hausmeister dann nichts zu sagen. Vor allem, weil es ja ganz offensichtlich laut Hausordnung auch nicht verboten ist.
Ich glaube, da brauchst du die keine Sorgen machen.
Allerdings vermute ich, dass das Verhältnis zu eurem Hausmeister nicht das beste werden wird. :???:

möpselchen

Re: rechtliche frage

Beitrag von möpselchen »

Als Laie würde ich einfach mal sagen, dass euch da garnichts passieren kann, wenn alle 3 Hunde im Mietvertrag stehen und auch in der Hausordnung nichts über eine Begrenzung der Tier-Anzahl steht. Ihr habt ja alles schwarz auf weiß, Vertrag ist Vertrag.

Ich befürchte, ihr habt da vielleicht einen miesepetrigen Hausmeister, der ein bisschen auf "großer Macker" machen will - oder Nachbarn, die über die 3 Hunde nicht so erfreut sind und sich beim Hausmeister beschwert haben.

Am Besten ihr ruft noch einmal beim Vermieter an und schildert ihm die Lage. Dieser soll dann den Hausmeister darüber informieren und gut ist.

Ihr müßt bloß aufpassen, dass man euch nicht einen Strich durch die Rechnung macht, indem man euch der Ruhestörung oder Verschmutzung durch die Hunde bezichtigt - also quasi rausmoppen will. Dann habt ihr schlechte Karten.
Aber....ich male schon wieder den Teufel an die Wand.... :lipssealed:

Jacko

Re: rechtliche frage

Beitrag von Jacko »

Victor hat geschrieben: Der Punkt "Hundeverbot" könnte dann frühestens bei der nächsten Eigentümerversammlung auf die Tagesordnung kommen.
Genau das könnte euch evtl noch Probleme bereiten, denn euer Vermieter muss sich an die Beschlüsse von so einer Eigentümerversammlung halten.
Euer Mietvertrag dürfte zwar nach meinem Rechtsverständnis nicht betroffen sein, da dieser vor einer nächsten Versammlung abgeschlossen wurde.
Das würde dann meines Erachtens erst bei einer neuen Vermietung der Wohnung gelten.
Allerdings könnte es natürlich sein, dass ihr zukünftig von manchen Parteien gemobbt werden könntet.

An eurer Stelle würde ich mir als erstes eine Kopie/Abschrift dieser Hausordnung besorgen, damit ihr auch was auf der Hand habt.
(So eine Hausordnung im Flur kann nämlich auch ganz schnell mal unter "misteriösen Umständen" verschwinden - und am
nächsten Tag hängt plötzlich eine ganz andere Hausordnung im Flur...) :biggrins:
Dann solltet ihr natürlich nochmal den Vermieter dazu kontaktieren und ihm die Lage schildern,
zudem würde ich mir vorsorglich eine Rechtsauskunft beim Mieterschutzbund einholen.
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Dann steht ihr jedenfalls nicht mit leeren Händen da.

Im Internet gibt es auch diverse Rechts-Foren - dort könntet ihr ebenfalls mal nachfragen. :waving:
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Re: rechtliche frage

Beitrag von magicmidnight »

ich würde den vermieter fragen ob er dazu etwas weiss, denn manchmal sind hausmeister auch nur leute die frust rauslassen müssen :lipssealed: generell wenn es in der hausordnung so steht müsste es in ordnung sein, du könntest auch noch bei der hausverwaltung anrufen, aber nicht das du da schlafende hunde weckst (welch wortspiel :biggrins: )


LG Claudi (die ne Ausbildung als Immobilienkauffrau hat ;) )

citta
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Re: rechtliche frage

Beitrag von citta »

Also,

Es ist laut Hausordnung tatsächlich so das maximal 2 Hunde (nicht nur ein Hund wie der Hausmeister sagte) gehalten werden dürfen, pro wohnung und sollte es zu problemen kommen (wovon ich aber nicht ausgehe) dann muss unser eigentümer dafür gerade stehen, da er vertragsbrüchig wurde. Meine 3 Hunde werden aber weiterhin hier geduldet solange hier sie niemanden belästigen. Die Hausverwaltung ist damit einverstanden und die Eigentümergemeinschaft auch. Ich darf mir halt nach dem versterben meiner Hunde aber dann keine 3 mehr zulegen sondern maximal nur noch 2. Es soll sogar so sein, wenn ich jetzt doch wieder hätte ausziehen müssen, dann hätte der eigentümer uns eine neue Wohnung suchen müssen und auch die Umzugskosten tragen, da er trotz des "verbots" von mehr als wie 2 Hunde die wohnung an uns vermietet hat und unsere 3 Hunde sogar mit im Vertrag stehen.


Damit bin ich vollends zufrieden, da ich mich bis jetzt mit allen Nachbarn die ich kennenlernen konnte gut verstehe und die Hunde auch hier bei den Kiddis sehr beliebt sind.


:waving: Lg Jessica

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Re: rechtliche frage

Beitrag von Spinnerminna »

Na, dann ist es ja zum Glück gut ausgegangen.
Dann wünsche ich euch eine schöne, stressfreie Zeit im neuen Zuhause. :waving:

Jacko

Re: rechtliche frage

Beitrag von Jacko »

Da kann ich euch nur gratulieren, dass alles so gut für euch ausgegangen ist. :thumbsup:

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