Testament - Hunderegelung

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Mecky
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Testament - Hunderegelung

Beitrag von Mecky »

Da ich allein lebe und zudem nicht ganz gesund und auch schon alt bin, ists mir wichtig, dass Bobbys Verbleib nach meinem Tod geregelt ist.

Ich habe im Testament verfügt, dass er zu einer Freundin hier im Haus kommt,die sich von sich aus bereit erklärt hat, ihn zu nehmen.

Leider leben sie und ihr Mann derzeit in der Insolvenz. Und das noch 5 Jahre. Sie meinen, sie bekommen Bobbys Versorgung dennoch hin.
Das aber ist nur der eine Punkt.

Der andere ist: Dürfen sie überhaupt angesichts ihrer Situation einen Hund aufnehmen?

Weiß jemand da Rat?

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Friida
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Re: Testament - Hunderegelung

Beitrag von Friida »

Auch wenn jemand in der Insolvenz ist, darf er Haustiere halten. :zwink:

Probleme könnte es geben, wenn Du ihnen Geld vererben willst, für Bobbys Versorgung.
Da weiß ich nicht, ob sowas als Einnahme gerechnet wird und sie davon evtl. Schulden begleichen müßten.

Andreas
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Re: Testament - Hunderegelung

Beitrag von Andreas »

Für mein dafürhalten gilt der Hund als "geringfügiges Erbe" und dürfte auch nicht so einfach Pfändbar sein.
Bezüglich Geld. Da könnte ich mir vorstellen, das der Hund das Geld erbt und der Mensch als Treuhänder und Pfleger eingetragen wird. Ob das zulässig ist, weiss ich aber nicht.

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Mecky
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Re: Testament - Hunderegelung

Beitrag von Mecky »

Nein, die Möglichkeit, ihnen Geld zu vermachen, hätte ich auch gar nicht, denn ich bin selbst finanziell nicht so arg gut gestellt.
Und ein "pfändbares Erbe" wäre mein Hund, Mischling durch und durch und vor dem Gesetz alles andere als "wertvoll" :oops: , ganz sicher nicht.

Es geht mir nur darum, ob es möglich ist trotz Insolvenz, dass sie Bobby wirklich aufnehmen, sollte ich vor ihm versterben.
Denn darum gehts ja: Sie haben den Hund ja nicht schon zum Zeitpunkt der Insolvenz, sondern würden ihn uU während der Insolvenz bekommen.

Ich werde mich natürlich auch noch beim Amt für Hundesteuer erkundigen (ohne Namensnennung natürlich), will da aber erst meine eigene weitere Bewilligung der Hundesteuerbefreiung abwarten ;) Sicher ist sicher....

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