Wie seht ihr das als Züchter? Kastration von Ersthund...
- LEONIE_789
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Wie seht ihr das als Züchter? Kastration von Ersthund...
Halli hallo!
Hab mal eine Frage an unsre Züchter hier: Wenn man einen Rassewelpen kauft, ist ja im Vertrag meist (oder immer?) geregelt, dass der Welpe wenn, dann nur aus gesundheitlichen Gründen kastriert werden soll/darf.
Wie ist das denn jetzt, wenn ich schon einen Hund habe (Rüde) und einen zweiten adoptieren möchte? Denn es wird ja meistens empfohlen beim Zweithund das andere Geschlecht zu wählen. Meiner Meinung nach wäre das eine Qual für beide, wenn die Hündin läufig ist, selbst wenn eine räumliche Trennung der beiden möglich wäre. Nun ist es ja einfacher einen Rüden zu kastrieren, als eine Hündin. Würdet ihr als Züchter in diesem Fall einer Kastration zustimmen, oder nicht?
Ich frag aus reinem Interesse, weil ich später evt. auch mal 2 Hunde haben möchte und das ja wichtig zu wissen ist
Glg, Leonie :waving:
Hab mal eine Frage an unsre Züchter hier: Wenn man einen Rassewelpen kauft, ist ja im Vertrag meist (oder immer?) geregelt, dass der Welpe wenn, dann nur aus gesundheitlichen Gründen kastriert werden soll/darf.
Wie ist das denn jetzt, wenn ich schon einen Hund habe (Rüde) und einen zweiten adoptieren möchte? Denn es wird ja meistens empfohlen beim Zweithund das andere Geschlecht zu wählen. Meiner Meinung nach wäre das eine Qual für beide, wenn die Hündin läufig ist, selbst wenn eine räumliche Trennung der beiden möglich wäre. Nun ist es ja einfacher einen Rüden zu kastrieren, als eine Hündin. Würdet ihr als Züchter in diesem Fall einer Kastration zustimmen, oder nicht?
Ich frag aus reinem Interesse, weil ich später evt. auch mal 2 Hunde haben möchte und das ja wichtig zu wissen ist
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- Itundra
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Re: Wie seht ihr das als Züchter? Kastration von Ersthund...
Wenn du einen Hund kaufst, geht dieser in dein Eigentum über. Somit hat der Züchter keinerlei Rechte auf Mitbestimmung ob Kastration oder nicht!
Ich übrigens empfehle sogar, gleichgeschlechtliche Paare, weil die im Umgang oft leichter sein können und der Stress mit Läufigkeit eben wegfällt! :waving:
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- Fladdermuus
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Re: Wie seht ihr das als Züchter? Kastration von Ersthund...
Ich habe kein Problem mit Kastrationen und daher steht diesbezüglich auch nichts in meinen Verträgen.
Mir ist es lieber wenn meine Nachzucht kastriert wird als das mit ihnen unkontrolliert vermehrt wird.
Mir ist es lieber wenn meine Nachzucht kastriert wird als das mit ihnen unkontrolliert vermehrt wird.
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Re: Wie seht ihr das als Züchter? Kastration von Ersthund...
Fladdermuus hat geschrieben:Ich habe kein Problem mit Kastrationen und daher steht diesbezüglich auch nichts in meinen Verträgen.
Mir ist es lieber wenn meine Nachzucht kastriert wird als das mit ihnen unkontrolliert vermehrt wird.
Ist bei uns auch so.
Re: Wie seht ihr das als Züchter? Kastration von Ersthund...
Ich weiß nicht, was gegen das gleiche Geschlecht spricht. Es sei denn, der Ersthund kann bekanntermaßen nicht gut mit Rüden oder Hündinnen.
Hier wird als Zweithund nur ein Rüde einziehen. Dann muss ich keinen kastrieren lassen und auch Hundebegegnungen draußen sind entspannt, weil ich genau weiß, mit welchen Hunden es gut geht und mit welchen nicht.
Ich wüsste gerade nicht, dass ich so eine Klausel im Vertrag stehen habe. Und selbst wenn, leider sind sie nichtig und werden eher zur Abschreckung reingeschrieben. Der Züchter kann nichts machen, egal was der Welpenbesitzer so macht. Allerdings könnte ich mir vorstellen, dass sich die Züchter untereinander "warnen" vor bestimmten potenziellen Käufern.
Hier wird als Zweithund nur ein Rüde einziehen. Dann muss ich keinen kastrieren lassen und auch Hundebegegnungen draußen sind entspannt, weil ich genau weiß, mit welchen Hunden es gut geht und mit welchen nicht.
Ich wüsste gerade nicht, dass ich so eine Klausel im Vertrag stehen habe. Und selbst wenn, leider sind sie nichtig und werden eher zur Abschreckung reingeschrieben. Der Züchter kann nichts machen, egal was der Welpenbesitzer so macht. Allerdings könnte ich mir vorstellen, dass sich die Züchter untereinander "warnen" vor bestimmten potenziellen Käufern.
- Mini
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Re: Wie seht ihr das als Züchter? Kastration von Ersthund...
So mache ich das auchItundra hat geschrieben:
Ich übrigens empfehle sogar, gleichgeschlechtliche Paare, weil die im Umgang oft leichter sein können und der Stress mit Läufigkeit eben wegfällt! :waving:
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Re: Wie seht ihr das als Züchter? Kastration von Ersthund...
elsebaer hat geschrieben: Ich wüsste gerade nicht, dass ich so eine Klausel im Vertrag stehen habe. Und selbst wenn, leider sind sie nichtig und werden eher zur Abschreckung reingeschrieben. Der Züchter kann nichts machen, egal was der Welpenbesitzer so macht. Allerdings könnte ich mir vorstellen, dass sich die Züchter untereinander "warnen" vor bestimmten potenziellen Käufern.
Nicht, wenn man sie richtig formuliert, ne Strafe mit rein schreibt die zu zahlen ist, wenn der Vertrag geborchen wird usw.
Wir hatten da heuer nen Britentag und da wurde ein Vortrag von einem Richter gehalten, der ebenfalls züchtet
- Frankengirl
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Re: Wie seht ihr das als Züchter? Kastration von Ersthund...
Mein Hund hat VDH Papiere und bei mir steht im Vertrag nichts von einem Kastrationsverbot. Im Gegenteil, in meinem Vertrag steht ausdrücklich, dass ich mit Gina nicht züchten darf. Warum weiß ich nicht aber ich hatte und habe das sowieso nie vor.
Kann es daran liegen, dass ihre untere Zahnreihe ein bisschen, wirklich nur ein bisschen unregelmäßig ist und ihr Näschen, das eigentlich durchgängig schwarz sein sollte ein paar hellere Flecken hat? Oder will die Züchterin einfach Konkurrenz verhindern?
Grüssle
Eva
Kann es daran liegen, dass ihre untere Zahnreihe ein bisschen, wirklich nur ein bisschen unregelmäßig ist und ihr Näschen, das eigentlich durchgängig schwarz sein sollte ein paar hellere Flecken hat? Oder will die Züchterin einfach Konkurrenz verhindern?
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Re: Wie seht ihr das als Züchter? Kastration von Ersthund...
Naja, kommt darauf an, wie das Gebiss ausschaut, was im Standard steht usw.
Ich schreibe auch rein, dass züchten wenn dann nur in einem anerkannten Verein gestattet ist.
Bzw. das Papierlose Vermehrung verboten ist.
Das hat nix mit Konkurrenz denken zu tun - die meisten Züchter sind ja froh, wenn Nachzuchten in der Zucht sind, aber man will sinnlose Vermehrung verhindern.
Ich schreibe auch rein, dass züchten wenn dann nur in einem anerkannten Verein gestattet ist.
Bzw. das Papierlose Vermehrung verboten ist.
Das hat nix mit Konkurrenz denken zu tun - die meisten Züchter sind ja froh, wenn Nachzuchten in der Zucht sind, aber man will sinnlose Vermehrung verhindern.
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Re: Wie seht ihr das als Züchter? Kastration von Ersthund...
Hm, also ein Zuchtverbot würd ich mir von keinem Vertrag auferlegen lassen. Kann meines erachtens auch nur rein, wenn schon im Ahnenpaß drin steht, daß der Hund zuchtausschließende Fehler hat und somit nicht zur Zucht zugelassen wird. Ansonsten kann man, denke ich, die Zucht (es sei denn, es wird bei der ZTP was entdeckt, was von der Zucht ausschließt) und damit leider die papierelose Vermehrerei auch nicht verbieten.
Ansonsten, wenn ich eine Hündin zu einem intakten Rüden verkaufen würde und wüßte, die Käufer sind verantwortungsvoll genug auf eine läufige Hündin aufzupassen, würde ich empfehlen, den Rüden kastrieren zu lassen, weil das ein kleinerer Eingriff als bei einer Hündin wäre. Ich seh aber jetzt auch gundsätzlich kein Problem darin, zwei gleichgeschlechtliche Hunde zu halten.
Gruß Uta mit Bonny und Buffy
Ansonsten, wenn ich eine Hündin zu einem intakten Rüden verkaufen würde und wüßte, die Käufer sind verantwortungsvoll genug auf eine läufige Hündin aufzupassen, würde ich empfehlen, den Rüden kastrieren zu lassen, weil das ein kleinerer Eingriff als bei einer Hündin wäre. Ich seh aber jetzt auch gundsätzlich kein Problem darin, zwei gleichgeschlechtliche Hunde zu halten.
Gruß Uta mit Bonny und Buffy
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Re: Wie seht ihr das als Züchter? Kastration von Ersthund...
Bedenke bei Deiner Überlegung eine Hündin zum Rüden zu holen, dass er evtl. trotz Kastration stark auf sie reagiert in der Läufigkeit. Ich habe hier zwei Rüden und eine Hündin. Die Rüden sind kastriert, die Hündin noch intakt (wird demnächst wegen ständigen Gebärmutterentzündungen kastriert, wir warten auf die richtige Zyklusphase). Bei jeder Läufigkeit haben wir das Theater, dass die Rüden wie wild hinter ihr her sind. Beide versuchen zu besteigen und sind völlig durch den Wind. Es werden nicht alle relevanten Hormone in den Hoden gebildet, daher kann es sein, dass eine Kastration gar nichts bringt und der Rüde trotzdem abdreht.
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Re: Wie seht ihr das als Züchter? Kastration von Ersthund...
Wie gesagt, man kann es, nämlich wenn man eine Konventionalstrafe in den KV schreibt, die zu zahlen ist, wenn der Vertrag gebrochen wird.
Und man weiß ja wohin man einen Hnd verkauft, ich dursuche zb. generell mehrmals in der Woche typische Verkaufsplattformen - einfach um zu schauen- konnte so auch schon einer Züchterin helfen nen Welpen retour zu holen etc.
Ich würde wenn dann übrigens auch die Hündin kastrieren, da auch kastrierte Rüden auf Läufigkeiten reagieren können.
Und man weiß ja wohin man einen Hnd verkauft, ich dursuche zb. generell mehrmals in der Woche typische Verkaufsplattformen - einfach um zu schauen- konnte so auch schon einer Züchterin helfen nen Welpen retour zu holen etc.
Ich würde wenn dann übrigens auch die Hündin kastrieren, da auch kastrierte Rüden auf Läufigkeiten reagieren können.
Re: Wie seht ihr das als Züchter? Kastration von Ersthund...
@Hope: Das ist interessant. Habe eben schon verschiedenen Züchtern gehört, dass es eigentlich nix bringt, irgendwas in den Vertrag zu schreiben. Macht es einen Unterschied, ob der Züchter in Deutschland oder in Österreich wohnt?
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- Leitwolf
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Re: Wie seht ihr das als Züchter? Kastration von Ersthund...
Das kann ich dir jetzt nicht sagen, aber ich denke ein Richter der zugleich Züchter ist wird schon wissen wovon er spricht
Es kommt eben wirklich auf Formulierungen an, dass die Strafe natürlich auch noch im reellen Rahmen liegt usw usf.
Ich kenne in Öst. auch Züchter die von dieser Strafe schon gebrauch gemacht haben, bei versch. Rassen.
Es kommt eben wirklich auf Formulierungen an, dass die Strafe natürlich auch noch im reellen Rahmen liegt usw usf.
Ich kenne in Öst. auch Züchter die von dieser Strafe schon gebrauch gemacht haben, bei versch. Rassen.
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- Begleithund
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Re: Wie seht ihr das als Züchter? Kastration von Ersthund...
Hö?! Sowas ist mir jetzt aber ganz neu. Wenn ich einen KAUFvertrag schließe, kann ich mit meinem Eigentum anstellen was ich möchte.
Die Vertragsstrafe richtet sich so wie ich es kenne mehr auf die Art und Weise der Erfüllung eines Vertrages. (z.B. Lieferung zu einem bestimmten Zeitpunkt. Da kann man vom Gesetz her dann anfechten und Schadensersatz verlangen wenn der Lieferant mir mein Hochzeitsmenü erst nach der Party liefert. Man kann dies aber durch die Vertragsstrafe umgehen und direkt die Strafe kassieren.)
Konventionalstrafe in einem solchen Kastrationsfall glaube ich jedenfalls nicht!
Man könnte es ganz vielleicht aus § 341 I BGB interpretieren: "Hat der Schuldner die Strafe für den Fall versprochen, dass er seine Verbindlichkeit nicht in gehöriger Weise, insbesondere nicht zu der bestimmten Zeit, erfüllt, so kann der Gläubiger die verwirkte Strafe neben der Erfüllung verlangen."
nicht in gehöriger Weise - Kauf nur unter dem Vorbehalt, das Tier nicht kastrieren zu lassen.
Wobei der Nachsatz, dass der Gläubiger dann die Strafe und Erfüllung verlangen kann, eigentlich schon darlegt, dass dieser Paragraph auf einen solchen Fall nicht passt.
Mich würde da echt genaueres interessieren als dass irgendein Züchter, der angeblich Richter ist angeblich ne Formulierung gefunden hat mit der man den Käufer zwingen kann, auf eine bestimmte Art und Weise mit seinem Eigentum umzuegehen?!?!
Die Vertragsstrafe richtet sich so wie ich es kenne mehr auf die Art und Weise der Erfüllung eines Vertrages. (z.B. Lieferung zu einem bestimmten Zeitpunkt. Da kann man vom Gesetz her dann anfechten und Schadensersatz verlangen wenn der Lieferant mir mein Hochzeitsmenü erst nach der Party liefert. Man kann dies aber durch die Vertragsstrafe umgehen und direkt die Strafe kassieren.)
Konventionalstrafe in einem solchen Kastrationsfall glaube ich jedenfalls nicht!
Man könnte es ganz vielleicht aus § 341 I BGB interpretieren: "Hat der Schuldner die Strafe für den Fall versprochen, dass er seine Verbindlichkeit nicht in gehöriger Weise, insbesondere nicht zu der bestimmten Zeit, erfüllt, so kann der Gläubiger die verwirkte Strafe neben der Erfüllung verlangen."
nicht in gehöriger Weise - Kauf nur unter dem Vorbehalt, das Tier nicht kastrieren zu lassen.
Wobei der Nachsatz, dass der Gläubiger dann die Strafe und Erfüllung verlangen kann, eigentlich schon darlegt, dass dieser Paragraph auf einen solchen Fall nicht passt.
Mich würde da echt genaueres interessieren als dass irgendein Züchter, der angeblich Richter ist angeblich ne Formulierung gefunden hat mit der man den Käufer zwingen kann, auf eine bestimmte Art und Weise mit seinem Eigentum umzuegehen?!?!